Gewaltenverschränkung in der BRD
Von: , Frage gestellt am So, 27. Mai 2001
Als die Väter des Grundgesetzes 1948/49 an einer Verfassung grübelten, wollten sie (auch auf Druck der USA) aus den Fehlern von Weimar lernen. Also einigte man sich darauf, dass der Kanzler mehr Macht hat, als der Präsident, um einen Machtkampf zu vermeiden. Zudem gab es keine Gewaltenteilung mehr, sondern nur noch eine Gewaltenverschränkung: Nur die Legislative kann gewählt werden, die dann die Exekutive wählt. Die Exekutive wird kaum kontrolliert (konstruktives Misstrauensvotum). Kann man da noch von Demokratie reden?, wenn es noch nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt. Ist das nicht eher eine "Diktatur auf Zeit"?
Grüße
Christian
