Als die Väter des Grundgesetzes 1948/49 an einer Verfassung grübelten, wollten sie (auch auf Druck der USA) aus den Fehlern von Weimar lernen. Also einigte man sich darauf, dass der Kanzler mehr Macht hat, als der Präsident, um einen Machtkampf zu vermeiden. Zudem gab es keine Gewaltenteilung mehr, sondern nur noch eine Gewaltenverschränkung: Nur die Legislative kann gewählt werden, die dann die Exekutive wählt. Die Exekutive wird kaum kontrolliert (konstruktives Misstrauensvotum). Kann man da noch von Demokratie reden?, wenn es noch nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt. Ist das nicht eher eine „Diktatur auf Zeit“?
Als die Väter des Grundgesetzes 1948/49 an einer Verfassung
grübelten, wollten sie (auch auf Druck der USA) aus den
Fehlern von Weimar lernen. Also einigte man sich darauf, dass
der Kanzler mehr Macht hat, als der Präsident, um einen
Machtkampf zu vermeiden. Zudem gab es keine Gewaltenteilung
mehr, sondern nur noch eine Gewaltenverschränkung: Nur die
Legislative kann gewählt werden, die dann die Exekutive wählt.
Die Exekutive wird kaum kontrolliert (konstruktives
Misstrauensvotum). Kann man da noch von Demokratie reden?,
wenn es noch nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt. Ist das
nicht eher eine „Diktatur auf Zeit“?
Ich glaube Du hast ein paar wichtige Detail vergessen:
1.) Die Legislative beschliesst jedes Gesetz, d.h. sie gibt den Rahmen für die Regierung vor. Dies wird natürlich in dem 15 sec. Spot in den Abendnachrichten nicht deutlich.
2.) Die Judikative ist weitgehend von den anderen zwei Staatsgewalten getrennt.
Aus diesem Gründen kann man durchaus von einer Gewaltenteilung sprechen.
Ich glaube Du hast ein paar wichtige Detail vergessen:
1.) Die Legislative beschliesst jedes Gesetz, d.h. sie gibt
den Rahmen für die Regierung vor. Dies wird natürlich in dem
15 sec. Spot in den Abendnachrichten nicht deutlich.
Na toll, wenn die Legislative die Exekutive wählt, stimmen die natürlich meistens überein in ihrer Meinung. Die Legislative gibt den Rahmen für die Regierung, wie die Regierung es möchte. Die einzige Kontrolle ist die Opposition und wenn es die nicht gibt (Große Koalition), kommt sogut wie jedes Gesetz durch, wie es der Bundeskanzler möchte. Dann kann es auch zu Notstandsgesetzen kommen, wie uns die späten 60er deutlich bewiesen haben. Wenn also die Opposition fehlt, sieht es düster für die Demokratie aus.
2.) Die Judikative ist weitgehend von den anderen zwei
Staatsgewalten getrennt.
Sie wird auch von der Legislative gewählt. VOm Volk wäre ja auch unsinnig. Da ist schon richtig. Aber die Exekutive sollte vom Volk gewählt werden. Vor allem, wenn ich bedenke, was der Kanzler für eine Macht hat. Sogar Oberbefehl über die Streitkräfte im Verteidigungsfall.
Gewaltenteilung heute
Es ist wahr, dass es die klassische Gewaltenteilung im GG nicht gibt. Dafür gibt es aber Gründe, und mitnichten ist dadurch die Demokratie gefährdet.
Die klassische Gewaltenteilung ging immerhin von einer Erbmonarchie in der Exekutive aus, die wir nun ja nicht mehr haben. Insofern ist die Gewaltenteilung nicht mehr notwendig.
Der Machtschwerpunkt im Parlament ist eine direkte Konsequenz aus der Weimarer Reichsverfassung. Damals hatten die Abgeordneten ihre Frontstellung gegen die Regierung, wie sie es aus der Kaiserzeit gewohnt waren, noch nicht aufgegeben. Dies wird heute von vornherein ausgeschlossen, wenn Parlament und Regierung verschränkt sind.
Eine Direktwahl der Exekutive würde zwei Legitimationen hervorbringen. Welche ist dann aber die stärkere? Im Sinne einer praktikablen Regierung mit Durchsetzungsvermögen ist das jetzige Verfahren besser. Wahr ist allerdings, dass das Volk gerne ein Gegeneinander wünscht, siehe Amerika (Kongreß gegen Präsident oder bei uns Bundestag gegen Bundesrat).