Gewaltenverschränkung in der BRD

Von: , Frage gestellt am So, 27. Mai 2001

Als die Väter des Grundgesetzes 1948/49 an einer Verfassung grübelten, wollten sie (auch auf Druck der USA) aus den Fehlern von Weimar lernen. Also einigte man sich darauf, dass der Kanzler mehr Macht hat, als der Präsident, um einen Machtkampf zu vermeiden. Zudem gab es keine Gewaltenteilung mehr, sondern nur noch eine Gewaltenverschränkung: Nur die Legislative kann gewählt werden, die dann die Exekutive wählt. Die Exekutive wird kaum kontrolliert (konstruktives Misstrauensvotum). Kann man da noch von Demokratie reden?, wenn es noch nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt. Ist das nicht eher eine "Diktatur auf Zeit"?

Grüße
Christian

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gewaltenverschränkung in der BRD

    Als die Väter des Grundgesetzes 1948/49 an einer Verfassung
    grübelten, wollten sie (auch auf Druck der USA) aus den
    Fehlern von Weimar lernen. Also einigte man sich darauf, dass
    der Kanzler mehr Macht hat, als der Präsident, um einen
    Machtkampf zu vermeiden. Zudem gab es keine Gewaltenteilung
    mehr, sondern nur noch eine Gewaltenverschränkung: Nur die
    Legislative kann gewählt werden, die dann die Exekutive wählt.
    Die Exekutive wird kaum kontrolliert (konstruktives
    Misstrauensvotum). Kann man da noch von Demokratie reden?,
    wenn es noch nicht einmal eine Gewaltenteilung gibt. Ist das
    nicht eher eine "Diktatur auf Zeit"?
    Ich glaube Du hast ein paar wichtige Detail vergessen:
    1.) Die Legislative beschliesst jedes Gesetz, d.h. sie gibt den Rahmen für die Regierung vor. Dies wird natürlich in dem 15 sec. Spot in den Abendnachrichten nicht deutlich.
    2.) Die Judikative ist weitgehend von den anderen zwei Staatsgewalten getrennt.
    Aus diesem Gründen kann man durchaus von einer Gewaltenteilung sprechen.

    Tschuess Marco.

    • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gewaltenverschränkung in der BRD

      Ich glaube Du hast ein paar wichtige Detail vergessen:
      1.) Die Legislative beschliesst jedes Gesetz, d.h. sie gibt
      den Rahmen für die Regierung vor. Dies wird natürlich in dem
      15 sec. Spot in den Abendnachrichten nicht deutlich.
      Na toll, wenn die Legislative die Exekutive wählt, stimmen die natürlich meistens überein in ihrer Meinung. Die Legislative gibt den Rahmen für die Regierung, wie die Regierung es möchte. Die einzige Kontrolle ist die Opposition und wenn es die nicht gibt (Große Koalition), kommt sogut wie jedes Gesetz durch, wie es der Bundeskanzler möchte. Dann kann es auch zu Notstandsgesetzen kommen, wie uns die späten 60er deutlich bewiesen haben. Wenn also die Opposition fehlt, sieht es düster für die Demokratie aus. 2.) Die Judikative ist weitgehend von den anderen zwei
      Staatsgewalten getrennt.
      Sie wird auch von der Legislative gewählt. VOm Volk wäre ja auch unsinnig. Da ist schon richtig. Aber die Exekutive sollte vom Volk gewählt werden. Vor allem, wenn ich bedenke, was der Kanzler für eine Macht hat. Sogar Oberbefehl über die Streitkräfte im Verteidigungsfall.

      Grüße
      Christian

      • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
        Gewaltenteilung heute

        Es ist wahr, dass es die klassische Gewaltenteilung im GG nicht gibt. Dafür gibt es aber Gründe, und mitnichten ist dadurch die Demokratie gefährdet.

        1) Die klassische Gewaltenteilung ging immerhin von einer Erbmonarchie in der Exekutive aus, die wir nun ja nicht mehr haben. Insofern ist die Gewaltenteilung nicht mehr notwendig.

        2) Der Machtschwerpunkt im Parlament ist eine direkte Konsequenz aus der Weimarer Reichsverfassung. Damals hatten die Abgeordneten ihre Frontstellung gegen die Regierung, wie sie es aus der Kaiserzeit gewohnt waren, noch nicht aufgegeben. Dies wird heute von vornherein ausgeschlossen, wenn Parlament und Regierung verschränkt sind.

        3) Eine Direktwahl der Exekutive würde zwei Legitimationen hervorbringen. Welche ist dann aber die stärkere? Im Sinne einer praktikablen Regierung mit Durchsetzungsvermögen ist das jetzige Verfahren besser. Wahr ist allerdings, dass das Volk gerne ein Gegeneinander wünscht, siehe Amerika (Kongreß gegen Präsident oder bei uns Bundestag gegen Bundesrat).

        Gruß,
        Andreas

        • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
          Re: Gewaltenteilung heute

          Danke für die Antwort. DIe ist schon ziemlich überzeugend. Trotzdem denke ich, dass eine Gewaltenteilung trotz fehlender Erbmonarchie von Nöten ist.

          Gruß
          Christian

          • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
            Re^2: Gewaltenteilung heute

            Danke für die Antwort. DIe ist schon ziemlich überzeugend.
            Trotzdem denke ich, dass eine Gewaltenteilung trotz fehlender
            Erbmonarchie von Nöten ist.

            Nun gut, dann musst Du eine präsidiale Demokratie einführen, wie in den USA. Eine sauberere Gewaltentrennung als dort ist mir nicht bekannt.

            Gruß,
            Andreas

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^3: Gewaltenteilung heute

              Nun gut, dann musst Du eine präsidiale Demokratie einführen,
              wie in den USA. Eine sauberere Gewaltentrennung als dort ist
              mir nicht bekannt.

              Gruß,
              Andreas
              Mach ich!!!

              Christian

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