Einen wirklichen Personalausweis, so wie er heute normal ist, gibt es noch nicht allzu lange.
Reisepäße gibt es schon immer. Schon vor den Römern gab es Päße, die dem Besitzer erlaubten, ein bestimmtes Land zu bereisen. Heute vergleichbar mit dem Visum.
Bis zum 12. Okt. 1867 gab es in Deutschland einen Paßzwang. Diese Pässe gab es aber nur für Personen, welche reisten. Personen , welche sich nie oder selten aus ihrem deutschen Kleinstaat in einen anderen Kleinstaat bewegten, brauchten keinen Paß. Ein Paß war damals sinnvoll wegen der vielen deutschen Fürstentümer. Als sich dann eine Einigung Deutschlands abzeichnete, wurde dieser Zwang 1867 aufgehoben.
Danach gab es alle möglichen Identifizierungsauweise, Arbeitsbuch, Soldbuch usw.
Seit wann gibt es persönliche, identivizierende Ausweise wie Personalausweise oder Pässe in Deutschland und überhaupt?
Im Mittelalter gab es meines Wissens nur Kirchenbücher, die Auskunft über Gemeindemitglieder gaben. (Geburt, Eheschließung, Taufe, Tod usw.)
Seit wann wurden also Ausweise eingeführt?
Die genaue Führung der Kirchenbücher war (zunächst nur für Katholiken verbindlich) ein Ergebnis des Konzils von Trient, 1546-1563.
Soweit ich es erkennen kann, sind deutschlandweit einheitliche Pässe durch Beschluß des Reichskammergerichts in Wetzlar vom 18. Januar 1801 eingeführt worden. Dabei ging es in erster Linie um die Bekämpfung von Schmuggel und Räuberbanden. Das Räuberunwesen war in Süddeutschland und im Rheinland am Ende des 18. Jh. eingerissen („Schinderhannes“, „Räuberhauptmann Peter Petry“, „Konstanzer Hans“, ein Räuber aus dem Schwarzwald), außerdem der gewerbsmäßige Pferdediebstahl. Die Räuberbanden hatten nur wenige „ständige Mitglieder“, aber diese lebten unter mehreren Identitäten. Die Idee, alle Bewohner eines Gebietes, in dem Räuber leben, zwangsweise mit Pässen (also Personalausweisen) auszustatten, stammt von dem Württembergischen Oberrichter Schäffer von Sulz. Auf seinen Vorschlag hin erließen rd. 150 kleine Herrschaften links und rechts des Rheins 1797 ein Paßgesetz, das vom Reichskammergericht am 18.1.1801 „konfirmiert“ (soviel wie: bestätigt) und zur Beachtung in ganz Deutschland empfohlen wurde.