Liebe Expertin/lieber Experte,
in der Geschichte unserer Familie kommt eine Aussage vor für die mir ein geschichtlicher Hintergrung fehlt. Mein Großvater betrieb in den 20er Jahren in Norddeutschland einen Butterversandhandel. Täglich wurden Kunden in Hamburg und Berlin beliefert. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten mußte mein Großvater das Geschäft aufgeben. Allerdings wurde er dafür entschädigt. Es wird weiter gesagt, dass der „Handel mit Grundnahrungsmitteln“ dem freien Handel entzogen wurde. Auch ein Wettbewerber in der gleichen Stadt mußte sein Geschäft schließen.
Was war der Hintergrund, was ging hier vor?
Für Eure Hilfe sage ich schon mal im Voraus herzlichen Dank!
Gruß
Uwe C. Christiansen
Hallo Uwe!
Ja und nein!
Verstaatlicht wurde der Grundnahrungsmittelhandel nicht.
Wenn jemand enteignet wurde, lag es daran (meistens), daß er Jude war. Oder besonders extrem nazifeindlich.
Was aber gemacht wurde und was dem Regime blieb und was auch weitgehend gelang, war, die Nachfrage der Bevölkerung von Mangelware auf solche Güter umzulenken, die reichlich vorhanden waren und im Inland produziert wurden.
Das betraf vor allem den Lebensmittelbereich und bedeutete meist, hochwertige Produkte durch solche von geringerer Qualität zu ersetzen. Nicht Butter und Kanonen, sondern Kanonen und Margarine und Vierfruchtmarmelade konnte das Regime hinfort bieten.
So kam es, daß die deutschen Ernährungsgewohnheiten trotz des staunenswerten Aufschwungs bescheiden blieben, daß der Fleischverbrauch von 1938 noch unter dem Niveau von 1929 lag, während sich der Absatz von Marmelade verdreifachte.
Deshalb ist es sicher richtig, daß der freie Butterhandel verboten wurde und unter staatliche Regie verlegt wurde.
Gruß Werner
Hall Werner, ich glaube ich habe einen Bedienunggsfehler gemacht, daher meine Antwort noch einmal.
Lieber Werner,
vielen Dank für Deine Info. Im Falle unserer Familie kam es nicht zu einer Enteignung. Nach dem was ich recherchieren konnte wurden zwei, in einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt vorhandenen Buttergroßhändler, durch welche Mittel auch immer, zur Aufgabe gezwungen/genötigt. Sie wurden entschädigt, beide. Der dann einsetzende Handel wurde einer anderen Firma übertragen, die noch heute existiert. Was waren die gesetzlichen Grundlagen für diese Handlungsweise?
Gruß
Uwe
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Hallo Uwe!
Seit 1934 gab es den „Neuen Plan“ und seit 1936 einen Vierjahresplan. Beauftragter dieses Vierjahresplans. Hermann Göring!!
Wenn wir jetzt mal bei der Butter bleiben, so wurde selbst 1939 noch nicht genug Butter in Deutschland produziert um den Eigenbedarf zu decken. Fette, vor allem tierische, gab es immer noch nicht genug. Deshalb wurde der Handel von Butter nur einigen wenigen Händlern überlassen.
Wieso der eine Händler nicht und der andere doch damit handeln durfte, hängt ganz sicher von den politischen Umständen ab. Wenn man daran denkt, daß so ein Ort wie unser, mit 3000 Einwohnern vor 1945, allein ungefähr zehn Kolonialwarenläden hatte, dazu noch diverse Milchgeschäfte, so war die Beschränkung des Butterverkaufs auf ein oder zwei Geschäfte doch sehr praktisch.
Mit diesem zentralisierten Butterhandel konnte man sehr viel leichter die erzeugten und gehandelten Buttermengen kontrollieren. Und vor allem verhindern, daß Butter schwarz erzeugt und gehandelt wurde.
Mehr kann ich da im Moment auch nicht zu sagen. Mehr sagt das Buch „Verführung und Gewalt“ von H.U. Thamer nicht dazu.
Und warum, wer was bei den Nazis durfte, hing doch sehr von der Nummer des Parteibuches ab. Rechtliche Grundlagen waren damals nicht notwendig oder man schuf sie einfach. Es gab damals noch den „Reichsnährstand“, der schon dafür sorgte, daß alles reibungslos lief.
Wer nie Beamter war, nie im öffentlichen Dienst, wurde plötzlich in den öffentl. Dienst geschoben, wenn er PG war. Andere, die nicht in die Partei wollten, wurden dafür gefeuert.
Gruß Werner