Reichsarbeitsdienst-Dienstverpflichtete

Liebe Experten,
in Zusammenhang mit einer Familiennachforschung und in Klärung der Sachvehalte um das Kieler Lager „Solomit“ taucht das Wort „Dienstverpflichtete“ auf. Versteht man darunter Arbeiter des Reichsarbeitsdienstes?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Uwe

Hallo Uwe!

Nein, eigentlich nicht.

Seit August 1931 gab es den freiwilligen Arbeitsdienst. (Also keine Erfindung der Nazis).
Am 31. Jan. 1933 waren schon 175 656 Jugendliche im freiwilligen Arbeitsdienst beschäftigt.
Jugendliche ohne Arbeit konnten sich melden und wurden für alle möglichen Arbeiten eingesetzt.

Am 1. Oktober 1933 wurde die Arbeitsdienstpflicht zum 1. Jan. 1934 eingeführt. (Weibliche und männliche Personen). Dieser Arbeitsdienst war nun nicht mehr freiwillig, sondern, wie die Wehrpflicht, Gesetz.

Dienstverpflichtete waren anfangs Personen mit besonderen Eigenschaften, spez. Berufen, die aus ihrer normalen Arbeit, aber auch aus dem Arbeitsdienst herausgenommen wurden, selbst aus dem Militärdienst, um während des Krieges, spezielle Aufgaben zu erfüllen. Nur als Beispiel : Straßenbau im Osten, also Rußland, U-Bootbau, Flugzeugbau usw. usw. Sie waren Spezialisten, die besser in ihrem Spezialgebiet eingesetzt wurden, als woanders. Dienstverpflichtet wurden auch Ärzte, Krankenschwestern.
Später wurde fast alles dienstverpflichtet, was noch laufen konnte. Das war eine einfache Möglichkeit, sich Personal zu besorgen.
Arbeitsdienst und Dienstverpflichtung hatten nichts miteinander zu tun.

Gruß Max