Politiker 1806 und danach

Hallo!

Kennt jemand ein gutes Buch über Mitglieder des Reichskammergerichtes oder Reichshofrates, und was sie NACH dem Ende des Alten Reiches 1806 gemacht haben?
Mit der Abdankung des Kaisers war ja deren politische Karriere nicht automatisch mitbeendet, wenn man mal z.B. an v.Stadion, v.Albini und so weiter denkt…

Grüße,
Michi

Ein bißchen was weiß ich dazu

Kennt jemand ein gutes Buch über Mitglieder des Reichskammergerichtes oder Reichshofrates, und was sie NACH dem Ende des Alten Reiches 1806 gemacht haben?
Mit der Abdankung des Kaisers war ja deren politische Karriere nicht automatisch mitbeendet, wenn man mal z.B. an v.Stadion, v.Albini und so weiter denkt…

Betreffend den Reichshofrat muß ich passen.

Der letzte Kammerrichter (1803-1806) des Reichskammergerichts, Heinrich Graf von Reigersberg (1770-1865; er ist 95 Jahre alt geworden!) war später Präsident des Bayerischen Oberappellationsgerichts und bayerischer Justizminister.
Bei Karl Albert von Kamptz (1769-1849), Direktor der preußischen Polizei und 1830-1842 preußischer Justizminister, habe ich duster in Erinnerung, daß er der letzte von Preußen präsentierte Assessor des RKG war.

Zum Nachlesen empfehle ich:
Frieden durch Recht. Hrsg. Ingrid Scheurmann, Mainz 1994 (Geschichte des RKG 1495-1806)

  • Django -

Hallo !

Fürst Metternich erschien und ließ sich Jahrzehnte von niemandem mehr reinreden. Die anderen gingen in Pension oder bewirtschafteten ihre Güter.

Gruß Max

Du schreibst doch von Österreich??!!!

Denn in Preußen konnte kein Kaiser abdanken, sie hatten erst 70 Jahre später einen. Das heißt, nicht die Preußen, sondern die Deutschen.
Max

Hi Max!

Da geht aber etwas durcheinander.

Franz II. war seit dem 14.7.1792 gekrönter Römischer Kaiser (d.h. Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, öfters auch als das „Erste Reich“ bezeichnet). Damit war er sozusagen Deutscher Kaiser. Nach der Niederlage der österreichisch-russischen Truppen bei Austerlitz (2.12.1805) und der Gründung des Rheinbundes auf Veranlassung Napoleons im Jahre 1806 legte Franz II. am 6.8.1806 die deutsche Kaiserkrone nieder.

Zu diesem Zeitpunkt trug Franz II. aber bereits einen anderen Kaisertitel. Am 11.8.1804 war Franz II. zum Kaiser v. Österreich, König zu Germanien, zu Jerusalem, zu Ungarn, zu Böhmen gekrönt worden.
1806 - nach der Abdankung - nannte er sich Kaiser v. Österreich und König zu Jerusalem, Ungarn, Böhmen, der Lombardei und von Venedig, von Illyrien, Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien und Lodomerien, Erzherzog von Österreich

Diesen Kaisertitel hielten die Habsburger bis zum Ende des Ersten Weltkrieges. Den Titel „Römischer Kaiser“ bzw. „Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“ gab es nie wieder. Der Krönung des Königs von Preußen, Wilhelm, zum Kaiser ging ein heftiger Streit voraus, wie der offizielle Titel des Kaisers lauten sollte. Wilhelm war angeblich mit dem Titel „Kaiser von Deutschland“ einverstanden, während er die Bezeichnung „Deutscher Kaiser“ ablehnte. Er wollte keine Anknüpfung an das vergangene Reich, weil er befürchtete, daß Preußen in dem neuen Reich verlorengehen würde. Bekanntlich haben Bismarck und Großherzog Friedrich von Baden ihn im Spiegelsaal von Versailles am 17.1.1871 ausgetrickst. Wilhelm wurde „Deutscher Kaiser“.

Grüße
Heinrich

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Hallo !

Durcheinander?

Dieser Kaiser deutcher Nation war doch ohne jeden Einfluß!
Solange Friedrich II sich mit Kaiserin Maria Theresia prügeln konnte, war der Kaiser deutscher Nation eine Figur, nicht mehr.
Niemand wollte ihn, niemand hörte auf ihn.
Es gab also einen Kaiser in Wien und verloren haben ihn die Österreicher und Bayern vielleicht noch. Praktisch hatte er aber keinen Wert. Der König in und von Preußen hat nie auf einen Kaiser gehört, bis er selber einer wurde.
Gruß Max

Hallo!

Dieser Kaiser deutcher Nation war doch ohne jeden Einfluß!
Solange Friedrich II sich mit Kaiserin Maria Theresia prügeln
konnte, war der Kaiser deutscher Nation eine Figur, nicht
mehr.
Niemand wollte ihn, niemand hörte auf ihn.
Es gab also einen Kaiser in Wien und verloren haben ihn die
Österreicher und Bayern vielleicht noch. Praktisch hatte er
aber keinen Wert. Der König in und von Preußen hat nie auf
einen Kaiser gehört, bis er selber einer wurde.

Also ganz so kraß kann man es auch nicht ausdrücken. Zum einen wurde der von den Habsburgern seit Albrecht II. kontinuierlich gehaltene Kaisertitel mehrmals Anlaß zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Zum einen bewarb sich 1519 Franz I. von Frankreich um diesen Titel gegen Karl V. Als Joseph I. 1711 starb und der Kaisertitel auf Karl VI. überging, änderten sich die politischen Allianzen im Spanischen Erbfolgekrieg dahingehend, daß Karl VI. seinen Anspruch auf die spanische Krone aufgeben mußte. Die Pragmatische Sanktion sollte dann seiner Tochter Maria Theresia die Nachfolge in den habsburgischen Erblanden sichern und ihrem Ehemann Franz I. Stefan, vormals Herzog von Lothringen, den Kaisertitel verschaffen. Bekanntermaßen wurden trotz vertraglicher Absicherung der Pragmatischen Sanktion durch die europäischen Großmächte diese Ansprüche im Österreichischen Erbfolgekrieg gewaltsam in Frage gestellt, v.a. durch Preußen unter Friedrich II. und durch Bayern, dessen Kurfürst als Karl VII. Albrecht von 1742 bis 1745 nominell Kaiser war. Dieser Wittelsbacher war also der einzige Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation, der in der Zeit von 1439 bis 1806 die Kontinuität der habsburgischen Kaiserlinie unterbrach. Die gegebenen Beispiele belegen daher doch, daß der Kaisertitel trotz seiner relativ geringen praktischen Bedeutung erstrebenswert war.

Außerdem hätte Napoleon I. ihn sonst kaum angenommen, denn ein Zuwachs an Macht dürfte der Titel wohl nicht bedeutet haben. Hinter dem Kaisertitel stand nämlich mehr als die praktische Bedeutung, sondern v.a. der aus der römischen Tradition stammende Anspruch des Kaisers als imperator totius orbis. Dieser Anspruch ging erst mit der beginnenden Inflation der Kaisertitel ab 1804 (Napoleon I. als Kaiser der Franzosen, Franz II. als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und als Franz I. Kaiser von Österreich) verloren.

Gruß,

Oliver

Hi!

Durcheinander?

Dieser Kaiser deutcher Nation war doch ohne jeden Einfluß!
Solange Friedrich II sich mit Kaiserin Maria Theresia prügeln
konnte, war der Kaiser deutscher Nation eine Figur, nicht
mehr.
Niemand wollte ihn, niemand hörte auf ihn.
Es gab also einen Kaiser in Wien und verloren haben ihn die
Österreicher und Bayern vielleicht noch. Praktisch hatte er
aber keinen Wert. Der König in und von Preußen hat nie auf
einen Kaiser gehört, bis er selber einer wurde.

Ich bezog mich eigentlich auf diese Aussage von dir:

Du schreibst doch von Österreich??!!!

Denn in Preußen konnte kein Kaiser abdanken, sie hatten erst 70 Jahre später einen. Das heißt, nicht die Preußen, sondern die Deutschen.

Ein österreichischer Kaiser hat 1806 nicht abgedankt. Es ging um die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Welche Bedeutung dieser Titel Ende des 18. / zu Beginn des 19.Jahrhunderts hatte, ist ein anderes Thema.

Grüße
Heinrich

Ich behaupte auch nicht, dass ein Kaiser irgendwo abdankt, sondern der Fragesteller.

Ich behaupte auch nicht, dass ein Kaiser irgendwo abdankt,
sondern der Fragesteller.

Willst du mich jetzt auf den Arm nehmen?

Der Fragesteller sagte, daß nach dem Ende des Alten Reiches und der Abdankung des Kaisers im Jahre 1806 bestimmte Personen berufliche Probleme bekommen haben.

Im Jahre 1806 hat nur ein Kaiser abgedankt - der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation - und ist nur ein „Altes Reich“ zugrunde gegangen - eben jenes HRRDN.

Du hast darauf geantwortet, daß es sich dabei um österreichische Belange handeln müßte, daß Preußen keinen bzw. Deutschland erst 70 Jahre später einen Kaiser hatte.

Die Aussage betreffs der österreichischen Belange ist falsch (der österreichische Kaiser war weiterhin in Amt und Würden) und Deutschland hatte bis 1806 einen Kaiser. Was windest du dich also?

Grüße
Heinrich

ich liebe Diskussionen =)
Na da habe ich ja endlich mal eine Diskussion ausgelöst. :smile:

Danke erstmal Euch allen; Das Buch von Scheurmann habe ich nicht in die Hände bekommen können, aber in der ADB stehen einige ausführliche Artikel zu Reigersberg, Kamptz und Albini.

Grüße,
Michi

Ergebnisse
Dann wollte ich doch noch mal meine Ergebnisse beisteuern, meist aus der ADB…

bei den RKG-Leuten war es dann wohl eher nicht so, daß sie einfach heimgingen und Däumchen drehten, da das Reichskammergericht ja noch bis 1816 (!) weiter mehr oder weniger bestand, wenn auch nicht in Verbindung mit dem 1806 aufgelösten Reich.
Zwei Drittel (!) der Richter fanden in einem der deutschen Staaten eine Stelle, einige hatten ihre eigentliche Karriere erst noch vor sich.

v. Reigersberg: nach 1806 nach Bayern als geheimer Rat und dirigierender Minister des geheimen Justizdepartements, nach dem Sturz Montgelas’ 1817 Vorsitz im Ministerrat

v.Albini: 1806 Statthalter von Regensburg
1810 wird Regensburg bayrisch: Albini leitet das Präsidium,
das Justiz- und das Innenministerium sowie die Polizei.
Er verliert seinen Posten an Freiherr vom Stein, wird jedoch
Leitender Minister des Großherzogtums Frankfurt.

v.Kamptz: bleibt bis 1809 in Wetzlar, lebt von seiner Pension, nimmt an RKG-Sitzungen teil
1810 preußischer Kammerherr
1811 Mitglied des Oberappelationssenats des Preussischen Kammergerichts, 1812 vortragender Rat der höheren Sicherheitspolizei des Ministeriums des Innern

usw. …