(wieder einmal) Abrüstung - Salt-Verträge und ICBM

Hi Leute!
Bei meinem Referat über Abrüstung sind mir noch ein paar Sachen unklar. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Sind die in den SALT-Veträgen genannten Interkontinentalraketen immer atomar? Bin mir nicht sicher, da geht es doch um die Begrenzung der strategischen ATOMWAFFENarsenale?!

Was genau sagt der zweite SALT-I Vertrag (ABM-Vertrag ist klar) über eben diese ICBM-Raketen aus? Ich habe mir schon mehrere Quellen dazu angesehen, aber viel wird dazu nicht gesagt.

Ich hoffe, ihr wisst mehr als ich :smile:

MfG
rayman

noch zwei Fragen
Ich muss euch nochmal nerven…

Habe vorhin weitergearbeitet und dabei sind zusätzlich noch ein paar Fragen aufgetaucht. Die ganzen Verträge und Zusammenhänge zwischen ihnen zu verstehen ist echt nicht leicht…

Über den INF-Vertrag von 1987 habe ich nur herausfinden können, dass er den Abbau aller Mittelstreckenraketen in Europa vorsieht, habe aber kein Datum, bis wann das geschehen soll.

Noch eine Datumsfrage: Der START-II-Vertrag wurde in Helsinki bis zum 31.12.2007 verlängert (bzw. die Zeit, in der die Gefechtsköpfe bis auf 3.500 reduziert werden sollen). Welcher war der erste Termin?

Warum ist Deutschland überhaupt dem Kernwaffensperrvertrag beigetreten? Ich dachte, Deutschland verzichtet mit dem Pariser Abkommen auf ABC-Waffen?! Oder wird da wirklich NUR die Herstellung untersagt?

Und meine letzte Frage: Was gibt es überhaupt über MBFR zu sagen?
Bei mir stand nur, was die Abkürzung bedeutet.

Also wenn ich das alles endlich weiß, bin ich wohl Abrüstungsexperte :smile:

Macht’s gut!
rayman

Zwei Links zur Abrüstung
Hi rayman
Ich hab mal in meiner Linkkiste gekramt:
Schau mal bei
http://fas.org/nuke/control/
vorbei

da ist ein Berg an Infos zusammengetragen, insbesondere zur Kontrolle von Massenvernichtungswaffen. Das sollte fürs erste mal reichen

MBFR bedeutet beiderseitige konventionelle Abrüstung
ein netter Artikel dazu (Word Dokument):
http://www.leeds.ac.uk/polis/mbfr.doc

Gruß
Mike