Notverordnung Weimarer Reichsverfassung

Der Reichstag konnte doch eine nach §48 WVR vom Reichspräsidenten erelassene Notverordnung ablehnen. Daraufhin mußte der Reichspräsident sie entweder zurückziehen oder den reichstag auflösen, was wiederum innerhalb von 60 Tagen zu Neiwahlen führte. Nun meine Frage:

Wer regierte in den 60 Tagen? Und wie regierte er? Durch Notverordnungen? Und konnte der neue Reichstag diese Notverordnungen dann zurücknehmen? Dann hätte diese „Zwischenregierung“ doch nur „mit Vorbehalt“ regieren können?

Danke!

Gerd

Wer regierte in den 60 Tagen? Und wie
regierte er? Durch Notverordnungen? Und
konnte der neue Reichstag diese
Notverordnungen dann zurücknehmen? Dann
hätte diese „Zwischenregierung“ doch nur
„mit Vorbehalt“ regieren können?

Damals wie heute gilt, dass die Regierung geschäftsführend im Amt bleibt.
Die Notverordnungen waren ja durch den vorherhgehenden Reichstag außer Kraft gesetzt, so daß es einer erneuten Rücknahme nicht bedurfte.
Im übrigen hingen die Notverordnungen ja nicht von der Regierung, sondern vom Präsidenten ab, der weiter im Amt blieb.

Andreas, der allerdings auch kein Verfassungsjurist ist.

Damals wie heute gilt, dass die Regierung
geschäftsführend im Amt bleibt.
Die Notverordnungen waren ja durch den
vorherhgehenden Reichstag außer Kraft
gesetzt, so daß es einer erneuten
Rücknahme nicht bedurfte.

Was heißt das denn genau? Konnte die geschäftsführende Regierung denn nun Gesetze erlassen bzw. überhaupt irgendetwas beschließen?

Im übrigen hingen die Notverordnungen ja
nicht von der Regierung, sondern vom
Präsidenten ab, der weiter im Amt blieb.

Ja, der hat sie aber nur „durchgesetzt“ und dann hat sie der Reichstag gekippt.

Gerd

Was heißt das denn genau? Konnte die
geschäftsführende Regierung denn nun
Gesetze erlassen bzw. überhaupt
irgendetwas beschließen?

Keine Regierung kann Gesetze beschließen; das ist klassische Aufgabe des Parlaments.
Ausnahme: das Parlament ermächtigt die Regierung dazu, Gesetze zu erlassen.

Regierungen regieren durch Erlasse und Verordnungen. Natürlich haben sie Vorschlagsrecht für Gesetze beim Parlament.

Im übrigen hingen die Notverordnungen ja
nicht von der Regierung, sondern vom
Präsidenten ab, der weiter im Amt blieb.

Ja, der hat sie aber nur „durchgesetzt“
und dann hat sie der Reichstag gekippt.

Ich mag mich irren, aber Art.48 WRV sagt doch, dass der Präsident die Notverordnung erläßt. Der Kanzler zeichnet nur gegen.
Wenn keine Mehrheit dagegen zu Stande kommt, gilt sie.

Frohe Weihnachten wünscht
Andreas