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Re: Drittes Reich?
Hallo Gerd,Der Begriff "Drittes Reich" ist ohne staats- oder völkerrechtliche Bedeutung. Er wurde durch die nationalsozialistische Geschichtsdarstellung verwendet.
Nach NS-Darstellung bestand das
- das Erste Reich, das Heilige Römische Recih Deutscher Nation, von 962 bis 1806;
- das Zweite Reich, das Kaiserreich der Hohenzollern, von1871 bis 1918;
- das Zwischenreich, die Weimarer Repblik, von 1918 bis 1933;
- das Dritte Reich, das Nationalsozialistische Reich, seit 1933.
Der Begriff wurde geprägt, um die Überzeugung zu vermitteln, daß " durch die Tat und den Willen Adolf Hitlers" - mit der Errichtung des nationalsozialistischen Staates - im "Dritten Reich ...die tausendjährige Sehnsucht der besten Teile des deutschen Volkes erfüllt" werde.
Der Begriff Drittes Reich wurde außerdem "mit der Erwartung eines tausendjährigen Reiches" verbunden.
Am 10.07.1939 wurde auf einer Pressekonferenz des Propagandaministeriums angeordnet, daß in der gesamten deutschen Presse der Ausdruck "Drittes Reich" nicht mehr verwendet werden darf. Aus Berichte der Gestapo war bereits seit längerer Zeit hervorgegangen, daß Gegner des NS in Spottversen und Glossen den Begriff "im Vierten Reich" als Ausdruck ihrer Ablehnung des Ewigkeitsanspruches des Dritten Reiches benutzt hatten.
Gruß Martin