Unterhalt

Von: , Frage gestellt am Do, 20. Jan 2000

Muß man weiter Unterhalt zahlen, wenn die Ex-Freundin heiratet und den Namenvon ihrem jetzigen Mann an nimmt und auch das Kind den Namen an nimmt ?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Unterhalt

    Hallo Axel,
    ja, man muß weiter Unterhalt zahlen. Die Ehe und die Einbenennung des Kindes rührt die verwandschaftlichen Verhältnisse nicht an und somit auch nicht die Unterhaltsverpflichtung.
    Wird das Kind jedoch adoptiert vom "neuen" Ehemann, erlischt jegliche Unterhaltsverpflichtung.
    Cu Gabi

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Unterhalt

    Wie Gabi schon sagte, mußt Du das, solange der Neue das Kind nicht adoptiert. Ich bin aber kein Fachmann in diesen Dingen, also keine Gewähr.

    Gute Infos zum Thema Unterhalt u. Ä., und zwar speziell für Väter, gibt es auf diesen Homepages:

    http://www.pappa.com/

    http://www.isuv.de/4.html

    Die habe ich selber angetestet, für meinen Freund, seines Zeichens auch zahlender Vater. Sie sind beide kostenlos und ziemlich gut. Schau dort mal rein, vielleicht kann man Dir dort besser helfen.

    Gruß, Nike

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