Frage zur Tante

Hallo,

die Frage passt zwar eher ins Rechtbrett, aber der unten stehende Thread hat mich erst darauf gebracht:
Darf man überhaupt seine Tante heiraten?
Rein gefühlsmäßig hätte ich das zur Inzucht gerechnet, stimmt das? Meine Cousine darf ich heiraten, meine Schwester oder meine Mutter nicht (mit denen darf ich nicht mal Sex haben). Und meine Tante?

fragt sich
Stefan

Hi Stefan,

folgendes habe ich im Ehegesetz gefunden:

§ 4
(1) Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern sowie zwischen Verschwägerten in gerader Linie.Das gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
(2) (aufgehoben)
(3) Das Vormundschaftsgericht kann von dem Eheverbot wegen Schwägerschaft Befreiung erteilen. Die Befreiung soll versagt werden, wenn wichtige Gründe der Eingehung der Ehe entgegenstehen.

Jetzt frage ich mich nur noch, was „Verschwägerte in gerader Linie“ sind.

Gruß
Nelly

Hi,

ich weiß zwar immer noch nicht genau, was Verschwägerte in gerader Linie sind, aber ich glaube, du darfst deine Tante heiraten, denn sie ist eine „Verwandte bis zum zweiten Grad der Seitenlinie“ (gefunden bei http://www.noel.gv.at/service/f/f2/eh/Wohnungsverkau… unter dem Punkt „Bewohner“)

Gruß
Nelly

Hallo,

die Frage passt zwar eher ins Rechtbrett, aber der unten
stehende Thread hat mich erst darauf gebracht:
Darf man überhaupt seine Tante heiraten?
Rein gefühlsmäßig hätte ich das zur Inzucht gerechnet, stimmt
das? Meine Cousine darf ich heiraten, meine Schwester oder
meine Mutter nicht (mit denen darf ich nicht mal Sex haben).
Und meine Tante?

Ich denke, das hängt davon ab, ob deine Tante eine Schwester eines deiner Elternteile - also blutsverwandt mit dir - ist oder ob ein Bruder eines deiner Elternteile sie geheiratet hat und sie so zu deiner Tante wurde - also nicht blutsverwandt mit dir ist. Inzucht ist nur Geschlechtsverkehr unter Blutsverwandten.
Wenn dein Onkel sich von ihr hat scheiden lassen - was bei einer angeheirateten Tante ja Voraussetzung ist, damit du sie heiraten kannst, ist sie dann immer noch deine Tante??

Gruß, die Elbin

fragt sich
Stefan

Hallo.

Jetzt frage ich mich nur noch, was „Verschwägerte in gerader
Linie“ sind.

Versuch ohne Gesetzestext : In gerader Linie verschwägert sind die Geschwister eines Elternteils, d.h. mit der Schwester meiner Mutter ins Bett steigen ist Bäbäh. Die Schwester meiner Schwiegermutter hingegen ist zwar mit mir verschwägert (durch Heirat), aber im Falle des Falles nicht Bäbäh.

Zwex weiterer Komplikation :

Ich heiratete eine Witwe mit erwachsener Tochter. Darauf heiratete mein Vater die Tochter meiner Frau. Dadurch wurde also meine Frau die Schwiegermutter ihres Schwiegervaters, meine Stieftochter wurde meine Stiefmutter und mein Vater mein Schwiegersohn.
Meine Stiefmutter bekam einen Sohn, der also mein Stiefbruder war, aber er war auch der Onkel meiner Frau, also war ich Großvater meines Stiefbruders.
Als nun meine Frau auch einen Jungen bekam, war der auch der Schwager meines Vaters (als Bruder seiner Frau). Meine Stieftochter ist aber auch zu gleich die Großmutter ihres Bruders, denn der ist ja der Sohn ihres Stiefsohnes. Da ich der Stiefvater meines Kindes bin, ist mein Sohn auch der Stiefbruder meines Vaters, zugleich aber auch der Sohn meiner Großmutter, da ja meine Frau die Schwiegertochter ihrer Tochter ist.
Ich bin der Stiefvater meiner Stiefmutter, mein Vater und seine Frau sind meine Stiefkinder, mein Vater und mein Sohn sind Brüder, meine Frau ist meine Großmutter, weil sie die Mutter meiner Stiefmutter ist, ich bin der Neffe meines Vaters und zugleich mein eigener Großvater.

Gruß kw

1 Like

*LOL*!!! (o.T.)
ich sagte doch: ohne Text!

Hallo.

Versuch ohne Gesetzestext : In gerader Linie verschwägert sind
die Geschwister eines Elternteils, d.h. mit der Schwester
meiner Mutter ins Bett steigen ist Bäbäh. Die Schwester meiner
Schwiegermutter hingegen ist zwar mit mir verschwägert (durch
Heirat), aber im Falle des Falles nicht Bäbäh.

Aber die Schwester deiner Mutter ist doch deine Tante, nicht deine Schwägerin. Schwägerin ist die Schwester deines Ehepartners oder die Frau des Bruders deines Ehepartners. Verschwägert bin ich doch also mit den Geschwistern meines Mannes oder meiner Frau. Oder nicht?

Oder bringe ich da was durcheinander?

die Elbin

Hallo.

Aber die Schwester deiner Mutter ist doch deine Tante, nicht
deine Schwägerin.

Aber ich stamme nicht von meiner Tante ab, sondern von deren Schwester; der Verwandschaftsgrad gegenüber meiner Tante ist also ein Grad der Verschwägerung.

Schwägerin ist die Schwester deines
Ehepartners oder die Frau des Bruders deines Ehepartners.
Verschwägert bin ich doch also mit den Geschwistern meines
Mannes oder meiner Frau. Oder nicht?

Und mit den Geschwistern der Frau Deines Bruders bist Du ver- schwip- schwägert *g*.

Oder bringe ich da was durcheinander?

Nein, durcheinander nicht. Was soll auch an Essig noch sauer werden :wink:?

Vor Gericht wirst Du gefragt, ob Du mit dem Angenagten verwandt oder verschwägert bist. Verschwägert könnten Deine Tante, Dein Onkel, Deine Cousinen und Cousins, Deine Schwäger/-innen sowie alle diejenigen, die Du mit dem freundlichen Präfix „Schwieger-“ zu bedenken pflegst, sein. Also verwandt, aber nicht in der gleichen Abstammungslinie - der Stammbaum hat irgendwo einen weiteren Trieb,

denkt sich kw

Aber ich stamme nicht von meiner Tante ab, sondern von deren
Schwester; der Verwandschaftsgrad gegenüber meiner Tante ist
also ein Grad der Verschwägerung.
Nein, durcheinander nicht. Was soll auch an Essig noch sauer
werden :wink:?

Verschwägert könnten
Deine Tante, Dein Onkel, Deine Cousinen und Cousins, Deine
Schwäger/-innen sowie alle diejenigen, die Du mit dem
freundlichen Präfix „Schwieger-“ zu bedenken pflegst, sein.
Also verwandt, aber nicht in der gleichen Abstammungslinie -
der Stammbaum hat irgendwo einen weiteren Trieb,

Also, nochmal zur Klarstellung :wink:
Wenn die Tante die Schwester meiner Mutter oder meines Vaters ist, ist sie mit mir verwandt, da wir ja gemeinsame Vorfahren haben. Wenn sie jedoch eine angeheiratete Tante ist (also die Frau meines leiblichen Onkels), dann ist sie mit verschwägert.

Alles klar?

Nelly

Danke dir, hab ich bis jetzt so noch nicht gewusst. Nun noch eine Frage: Was ist mit der Lebensgefährtin - nicht verheiratet - die ihm schon ein Kind geboren hat? Der Kleine ist mein Neffe, mein Bruder ist auch klar, und sie ist meine …? Bin ich mit ihr auch verwandt?

Gruß, die Elbin

Also, nochmal zur Klarstellung :wink:
Wenn die Tante die Schwester meiner Mutter oder meines Vaters
ist, ist sie mit mir verwandt, da wir ja gemeinsame Vorfahren
haben. Wenn sie jedoch eine angeheiratete Tante ist (also die
Frau meines leiblichen Onkels), dann ist sie mit verschwägert.

Alles klar?

Ja, danke. Warum konnten meine Eltern eigentlich keine Einzelkinder sein???!!

Nelly

Hallo.

…? Bin ich mit ihr auch verwandt?

Verwandt eh nicht. Wäre sie mit Deinem Bruder verheiratet, wärst Du mit ihr verschwägert. Aufgrund der inzwischen tw. Anerkennung außerehelicher Lebensgemeinschaften weiß ich nicht, ob Du Dich auf ein Aussageverweigerungsrecht berufen könntest … aber das wird mir jetzt auch zu komplitückisch.

Gruß kw
*glglgl*

Hallo Elbin,

Was ist mit der Lebensgefährtin - nicht
verheiratet - die ihm schon ein Kind geboren hat? Der Kleine
ist mein Neffe, mein Bruder ist auch klar, und sie ist meine
…? Bin ich mit ihr auch verwandt?

Ganz klar, das ist deine Nicht -Schwägerin, da ja die beiden nicht verheiratet sind :wink:))

Gruß, Karin, die selber eien Nicht -Schwiegermutter hat