Sonderurlaub/Freistellung bei Geburt
Von: , Frage gestellt am Di, 24. Sep 2002
Hallo, liebe Gemeinde,
ein Kollege fragt mich gerade, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, bei der Geburt des (2.) Kindes eine gewisse Zeit (2-3 Tage )freigestellt zu werden.
Wenn ja, bitte Quelle nennen zum Nachschlagen/Vorlegen ;-))
Oder ist das Goodwill des Arbeitgebers ?
Wer hat Erfahrung und kann helfen ?
Danke und Gruß
Andreas
