Hallo
wenn Euch als Eltern was passiert, wird m.W. das Familiengericht prüfen, wer künftig das Sorgerecht ausüben soll. Einen Automatismus in Richtung Pate gibt es nicht. In erster Linie werden wohl weitere Angeörige (Oma, Tante usw.) in Frage kommen.
Wenn Ihr jemanden bestimmten im Auge habt, der das (im Einvernehmen) machen soll, so könnt Ihr das in einem Testament oder einer Vorsorgevollmacht festlegen. Gleiches gilt, wenn Ihr jemanden aus der näheren Verwandschaft hiervon ausschliessen wollt.
Ein Notar berät hier sicherlich fachkundig.
Stell doch die Frage nochmal im Rechtsboard
Gruß Andreas
ein pate soll ja, wenn den eltern was passiert, die erziehung
des kindes übernehmen.
wenn das kind aber nicht getauft ist, kann man dann trotzdem
jemand festlegen der sich um die erziehung kümmert??
gruß
schnorz