Kinderrechte

Von: , Frage gestellt am Di, 7. Mär 2000

Welche finanziellen Mittel stehen eigentlich einem Kind in einem Kinderheim zu? Und welche Rechte haben diese Kinder? Ich habe nirgendwo etwas konkretes gefunden? Vielen Dank.

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    Re: Kinderrechte

    im jugendamt müsste es eine abteilung für heimunterbringung geben. die sollten bescheid wissen.
    im bshg und bgb + kommentare kannst du selber auf die komplizierte suche gehen.
    zur not musst du einen anwalt fragen, der sich mit unterhaltsgeschichten auskennt (familienrecht)
    es ist sicher von vielen faktoren abhängig (alter, gibt es verwandte, die unterhaltspflichtig sind etc.)
    viel erfolg

    cordula Welche finanziellen Mittel stehen
    eigentlich einem Kind in einem Kinderheim
    zu? Und welche Rechte haben diese Kinder?
    Ich habe nirgendwo etwas konkretes
    gefunden? Vielen Dank.

  2. Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
    Re: Kinderrechte

    Welche finanziellen Mittel stehen
    eigentlich einem Kind in einem Kinderheim
    zu? Und welche Rechte haben diese Kinder?
    Ich habe nirgendwo etwas konkretes
    gefunden? Vielen Dank.
    Geh mal zu Deinem zuständigen Jugendamt, bzw. zu dem Kollegen, der Dein Kind (?) untergebracht hat!
    In der Regel bekommt ein Kind je nach Alter Taschengeld, Bekleidungsgeld und auf Antrag noch Nebenkosten, soweit diese nicht abgedeckt sind vom Tagessatz!
    Die Frage nach den Rechten des Heimkindes ist zu allgemein gestellt! Was genau möchtest Du wissen?
    Du kannst auch an mich direkt mailen!
    Gruß, Renate

  3. Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
    Re: Kinderrechte

    Och man, schon wieder einer, der ein und die selbe Frage in verschienede Bretter setzen muss.

    Also:

    Die Jugendämter zahlen zum einen Geld, je nach dem Tagespflegesatz des jeweiligen Heimes (darin sind enthalten: Essensgeld, Geld für Hygiene-,Putz- und Schulmaterial, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke...). Darüber hinaus bekommt ein Kind im Heim noch Taschengeld und Bekleidungsgeld.
    Beide richten sich nach den Vorgaben des belegenden Jugendamtes und nach dem Alter des Kindes/Jugendlichen; daher kann ich dir keine ganz genauen Zahlen sagen. Vielleicht nur so viel: Das monatliche Taschengeld ist in der Regel, im Vergleich zu "Nicht-Heimkindern", unverhältnismäßig hoch, wohingegen das Bekleidungsgeld lächerlich gering ist (da muss dann ein 16jähriger schon mal mit etwa 60 DM im Monat hinkommen).
    Weitere Anschaffungen / Kostenübernahmen (z. B. Fahrrad, Klassenfahrten...) können gesondert beantragt werden.
    Heimkinder haben die gleichen Rechte, wie andere Kinder auch - nur werden von dämlichen Gesetzgebern und SozialarbeiterInnen gerne die Elternrechte höher bewertet (wenn es z. B. um die Frage geht, in was für eine Einrichtung das Kind kommen soll, oder wenn es um Besuchsregelungen geht).
    Sollten dir nun meine Antworten noch nicht ganz reichen -ich weiss nicht so genau, worauf du eigentlich hinaus willst- "mailde"
    dich bei mir.

    Gruß, Frank

    • Antwort von nach 6 Tagen hilfreich
      Re^2: Kinderrechte

      Och man, schon wieder einer, der ein und
      die selbe Frage in verschienede Bretter
      setzen muss.

      . Heimkinder haben die gleichen Rechte, wie
      andere Kinder auch - nur werden von
      dämlichen Gesetzgebern und
      SozialarbeiterInnen gerne die
      Ich hoffe doch sehr, dass die Bezeichnung dämlich sich NUR auf den Gesetzgeber und NICHT auf SozialarberInnen bezieht, ich wäre damit nicht einverstanden, da ich zu diesem Berufsstand auch gehöre!!!;-(( Elternrechte höher bewertet (wenn es z.
      B. um die Frage geht, in was für eine
      Einrichtung das Kind kommen soll, oder
      wenn es um Besuchsregelungen geht).
      Gruß, Renate

      • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
        Re^3: Kinderrechte

        Liebe Renate

        Schön, dass du eine der Sozialarbeiterinnen bist, für die das Kindeswohl vor dem Elternwohl kommt. Ich weiss auch, dass es viele von deinem Schlage gibt - aber zu viele andere. Leider kann ich dir aus meiner Praxis dutzende von Fällen nennen, in denen sich (gerade bei Heimbelegungen)Sozialarbeiter gegen die Kinderinteressen entscheiden und dies mit kollidierenden Elternwünschen oder dem für Finanzen zuständigen Vorgesetzten entschuldigen.

        Liebe Grüße, Frank

        • Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
          Re^4: Kinderrechte

          Liebe Renate

          Schön, dass du eine der
          Sozialarbeiterinnen bist, für die das
          Kindeswohl vor dem Elternwohl kommt. Ich
          weiss auch, dass es viele von deinem
          Schlage gibt - aber zu viele andere.
          Leider kann ich dir aus meiner Praxis
          dutzende von Fällen nennen, in denen sich
          (gerade bei Heimbelegungen)Sozialarbeiter
          gegen die Kinderinteressen entscheiden
          und dies mit kollidierenden
          Elternwünschen
          Leider gibt es aber auch genügend Eltern, denen ihr eigenes Wohl höher steht als das ihrer Kinder, und wer sind die Leidtragenden? Na, das beantwortet sich von selber! Ich habe da leider gerade zwei Fälle zu bearbeiten. In dem einen musste ich der sorgeberechtigten Mutter erst mal verdeutlichen, dass ein Besuch bei ihrem Kind und das damit verbundene Hilfeplan-Gespräch wichtiger sein sollte als bequem zu Hause zu bleiben, weil sie hätte mit dem Zug anreisen müssen, das war ihr zu umständlich. Leider hat sie die Augen ihres Kindes nicht gesehen! Die positiven Fortschritte ihres Kindes kann sie ebenfalls nicht entsprechend würdigen, es ist ein Jammer!
          Im übrigen erschreckt es mich immer wieder, dass anstelle der erziehungsunfähigen Eltern immer die Kinder untergebracht werden müssen! Na gut, das ist jetzt vielleicht unsachlich, aber ich musste es mal loswerden!

          Gruß,
          Renate

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