Kinderunterhaltszahlungen
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2000
Ich bin geschieden, meine 2 Kinder leben bei meiner geschiedenen Ehefrau und ich bezahle über 1000,-- DM Kinderunterhalt.
Wer kann mir sagen ob ich, wenn ich meine Kinder bei mir im Haushalt dauerhaft für 2-3 Wochen habe, den Unterhalt für diesen Zeitraum kürzen kann und um wieviel.
Irgendwie brauch ich das auch schriftlich (Gesetzestext, Urteil) zur Vorlage bei meiner Geschiedenen!?!
Vielen Dank Pit
