Kinderunterhaltszahlungen

Von: , Frage gestellt am Do, 9. Mär 2000

Ich bin geschieden, meine 2 Kinder leben bei meiner geschiedenen Ehefrau und ich bezahle über 1000,-- DM Kinderunterhalt.
Wer kann mir sagen ob ich, wenn ich meine Kinder bei mir im Haushalt dauerhaft für 2-3 Wochen habe, den Unterhalt für diesen Zeitraum kürzen kann und um wieviel.
Irgendwie brauch ich das auch schriftlich (Gesetzestext, Urteil) zur Vorlage bei meiner Geschiedenen!?!
Vielen Dank Pit

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Kinderunterhaltszahlungen

    Hallo Peter,
    ich kenne die Internet-Seite:
    www.vaeterseiten.de
    vielleicht kann die Dir weiterhelfen, dort gibt es auch Gesetzestexte.
    Viel Glück
    Gruß Pia

  2. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    Re: Kinderunterhaltszahlungen

    http://www.isuv.de

    Das ist die Homepage des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht.

    Gruß abi

  3. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Kinderunterhaltszahlungen

    Dein zuständiges Jugendamt kann und MUSS diese Fragen beantworten, es besteht Beratungspflicht, ansonsten melde Dich noch einmal!:-)
    Gruß, Renate [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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