Antwort von
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Re^3: Wo genau liegt das Problem?
Hallo,
der Begriff "Stiefvater" gilt eigentlich nur, wenn der
leibliche Vater gestorben ist. Tatsächlich gibt es für die
vielfältigen neuen Beziehungen in patch work families keine
neuen Begriffe. Der Begriff "Kindesvater", vom Juristen
gewählt, meint den JURISTISCHEN Vater. Unter den Umständen,
die Du berichtest, hätte meines Erachtens der Begriff nicht
verwendet werden dürfen.
Hast Du denn irgendwelche Probleme deshalb? Wenn Dein Ex als
Kindesvater bezeichnet wird, könntest Du Unterhalt fürs Kind
fordern. Dein Ex müßte dann Widerspruch einlegen etc.
Hallo und danke für deine Antwort. Habe ich Probleme damit? Ich denke ja! Ich bin der Meinung, das ein Gericht als Institution über Recht und Unrecht entscheidend schon bei der Wahrheit bleiben sollte. In meinem Scheidungskrieg ist so viel schief gelaufen (Hetzkampagnen, private Gespräche zwischen Richterin und meinem Ex, abwiegelnde Amtsgerichtsdirektoren usw.), das mich schon jede "Kleinigkeit" stört. Mein Versuch, die Öffentlichkeit zu informieren scheiterte am nicht vorhandenen Interesse einer von mir angesprochenen großen Zeitung in Hessen.
Schade eigentlich- vielleicht sollte ich ein Buch schreiben....Nach 5 Jahren Auseinandersetzung, Intrigen, Beleidigungen, Anzeigen u.m.kann ich "ein Lied singen" vom Umgang mit Rechtsanwälten, Richtern (wir hatten einen "Verschleiss" von 4)und Jugendamt und nicht zuletzt vom Leid der Kinder. Ich habe 3 eigene! Mein ältester Sohn lebt bei mir und meinem neuen Ehepartner. Die beiden kleinen (7 & 8) wurden vom Vater bis zur Selbstaussage überzeugt, bei ihm Leben zu wollen. Wir haben viel verloren! Aber ich schweife jetzt wohl zu weit aus....sorry!
Nochmals Danke! Anke
Weiß das Gericht denn, dass dein Ex nicht der leibliche Vater
ist? Hat dein Ex dein Kind adoptiert? dann wäre er ja der
Vater. In welchem Zusammenhang wird er denn als Kindsvater
bezeichnet? Geht es um Sorgerecht?
Ansonsten meine ich, dass er als Stiefvater bezeichnet werden
müsste. Kindsvater ist normalerweise der leibliche Vater.
Gruß,
Delia
Hallo, Delia! Danke! Mein Sohn wurde nicht adoptiert und er
ist auch nicht der leibliche Sohn meines Ex; der Richter weiss
dies auch.Die Bezeichnung "Kindesvater" taucht überall auf. So
z.Bsp. schon in den Anschriften jeweiliger Beschlüße, wenn zu
lesen ist:
Antragsteller: Kindsvater ..... .....
Antragsgegner: Kindsmutter ..... .....
Im weiteren Textverlauf wiederholt sich diese Bezeichnung und
ich denkeauch, "Stiefvater" wäre der richtige Begriff!
M.f.G. Anke