Beihilfe für drittes Erziehungsjahr
Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Jan 2005
Hallo,
wie mir nun erklärt wurde, bekommt man in Bayern nur schwer einen Kita-Platz für ein zweijähriges Kind. D.h. wir haben für das 3. Jahr weder Arbeitslosengeld noch Erziehungsgeld oder Gehalt vom Arbeitsgeber.
Nun habe ich gehört, dass in Bayern eine Beihilfe für das 3.Jahr vom Staat gezahlt wird.
Kann das evtl. jemand bestätigen? Bekommt das jeder? Richtet sich diese Beihilfe nach dem Einkommen des arbeitenden Elternteil? Wo liegt die Grenze?
Danke und Gruss
Tobi
