Beihilfe für drittes Erziehungsjahr

Von: , Frage gestellt am Mo, 10. Jan 2005

Hallo,

wie mir nun erklärt wurde, bekommt man in Bayern nur schwer einen Kita-Platz für ein zweijähriges Kind. D.h. wir haben für das 3. Jahr weder Arbeitslosengeld noch Erziehungsgeld oder Gehalt vom Arbeitsgeber.

Nun habe ich gehört, dass in Bayern eine Beihilfe für das 3.Jahr vom Staat gezahlt wird.
Kann das evtl. jemand bestätigen? Bekommt das jeder? Richtet sich diese Beihilfe nach dem Einkommen des arbeitenden Elternteil? Wo liegt die Grenze?

Danke und Gruss
Tobi

5 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Re: Landeserziehungsgeld

      Hallo,

      gibts sowas auch in anderen Ländern, z.B. Niedersachsen?

      • Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Landeserziehungsgeld

        Hallo,

        vielleicht hilft Dir das:

        Der Gesetzgeber hat ab Januar 2005 einen Kinderzuschlag für gering verdienende Eltern vorgesehen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die mit ihren minderjährigen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben und über Einkommen und Vermögen verfügen, das es ihnen ermöglicht, zwar ihr eigenes Existenzminimum, nicht aber das ihrer minderjährigen Kinder zu decken.

        weiteres unter http://www.kinderzuschlag.de

        Gruß,
        Stephan

      • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
        Re^2: Landeserziehungsgeld

        Hi, gibts sowas auch in anderen Ländern, z.B. Niedersachsen?
        In Niedersachsen nicht. Aber Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen zahlen neben dem schon erwähnten Bayern auch Landeserziehungsgeld.

        LG
        Jana

    • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
      Re: Landeserziehungsgeld

      Hallo Karin,

      besten Dank für diese Info. So etwas habe ich gesucht.

      Gruss
      Tobi [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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