Antwort von
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Re: Schwanger während der Probezeit
Hi Antonia,
zunächst mal ist Deine Freundin, wenn sie ihren Job halten möchte, verpflichtet, Ihre Schwangerschaft kundzutun. Wenn sie das getan hat, kann der Chef sie nicht kündigen - selbst wenn sie sich noch in der Probezeit befindet.
Zum Geld: Sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Entbindung hat Deine Freundin Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses entspricht dem Nettodurchschnitt der letzten drei Monate, maximal aber 25,-DM pro Tag, und sie bekommt es von ihrer Krankennasse. Sollte das Nettoeinkommen höher gewesen sein als die 25,-DM täglich (und davon kann man wohl ausgehen) ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuß über den Differenzbetrag zu zahlen.
Nach Ablauf des Mutterschutzes kann Deine Freundin bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres (ihres Kindes natürlich) Erziehungsurlaub (alleine das Wort URLAUB ist ein Witz) in Anspruch nehmen. Entgegen einer Behauptung die eine "Vorantworterin" aufstellte, ist das Erziehungsgeld IMMER einkommensabhängig. Für die ersten sechs Monate ist die Einkommensgrenze allerdings so hoch angesetzt, dass Deine Freundin sie nicht erreichen sollte. Also - in den ersten sechs Monaten gibt es 600,-DM monatlich, danach besteht ein grundsätzlicher Anspruch für weitere 18 Monate - wenn Deine Freundin allerdings einen Vater für ihr Kind hat, der einigermaßen durchschnittlich verdient, wird sie die 600,-DM nicht mehr bekommen. Das Erziehungsgeld wird dann anteilig runtergerechnet (frage mich jetzt bitte nicht nach den Einkommensgrenzen, zumal sich diese wohl sehr bald erhöhen werden!). Sollte in ihrem Tarifvertrag Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld als feste Zahlung verankert sein, wird der Arbeitgeber ihr auch diese Zahlungen in der Regel zufließen lassen (von wegen Gleichbehandlung und so...).
Ach ja - wenn sie ihren Erziehungsurlaub beantragt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sie nach Ablauf desselben zu gleichen Konditionen und am gleichen Arbeitsplatz wieder einzustellen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas weiterhelfen - Unterlagen zum Mutterschutzgesetz gibt es bei jeder Stadtverwaltung (da stehen auch die aktuellen Einkommensberechnungsgrenzen drin).
Bis dahin
Guido