Allein mit einem Kind zuhause

Von: , Frage gestellt am Fr, 4. Aug 2000

Hallo,

ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und deren 12-jährigen Tochter (die nicht meine Tochter ist) in einem Haus zusammen. Der leibliche Vater des Kindes wohnt etwa 90 Minuten Fahrzeit entfernt (mit dem Vater habe ich ein gutes Verhältnis!). In einigen Wochen wird sich meine Lebensgefährtin einer etwa 10 Wochen andauernden Karnkenhaus- und Rehabehandlung unterziehen. In dieser Zeit werde ich daher voraussichtlich alleine mit dem Kind im Haus wohnen.
Fragen:
Welche rechtlichen Probleme könnten auf mich zukommen?
Wie verhalte ich mich, wenn das Kind ins Krankenhaus oder in ärztliche Behandlung muss und die Eltern kurzfristig nicht zu erreichen sind? Kann ich unter diesen Umständen eigenmächtig irgendwelche Behandlungen anordnen oder genehmigen?
Könnte ich Probleme mit dem Jugendamt bekommen, wenn ich als Nichtverwandter wochenlang mit dem Kind alleine lebe?
Wäre es besser, das Kind vorübergehend zum Vater zu schicken (dies würde aber bedeuten, das das Kind für einige Wochen die Schule wechseln müsste)?
Reichen irgendwelche schriftlichen Einverständniserklärungen oder Vollmachten der beiden Elternteile aus, damit das Kind in diesen 10 Wochen bei mir leben kann??
etc, etc, etc.

Für alle Hinweise oder Ratschläge in dieser Sache wäre ich dankbar.


Gruss Thomas

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 15 Minuten hilfreich
    Re: Allein mit einem Kind zuhause

    Hallo Thomas,

    zunächst mal finde ich Dein Verantwortungsbewußtsein dieser Situation gegenüber beachtlich und erwähnenswert.
    Das sind eine Menge Fragen, die aber fast alle einen rechtlichen Hintergrund haben. Ich würde Dir daher eher empfehlen, Deine Frage auf dem Brett "Recht" zu stellen.

    Gruß, Stephan

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Vollmacht zum Jugenamt geben

    Hallo,

    ich bin auch alleinerziehende und ahbe mich da genauer Infortmiert.
    Um sicher zu gehen sollte deine Lebensgefährtin und evt.
    Ihr Ex-Mann eine Vollmacht bei dem Jugendamt für den Fall Ihrer Nichterreichbarkeit hinterlebgen.

    So bist du rechtlich komplet abgesichert.

    Toll das du dich um Ihr Kind kümmerst.

    Alles Gute Susanne
    ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und deren 12-jährigen
    Tochter (die nicht meine Tochter ist) in einem Haus zusammen.
    Der leibliche Vater des Kindes wohnt etwa 90 Minuten Fahrzeit
    entfernt (mit dem Vater habe ich ein gutes Verhältnis!). In
    einigen Wochen wird sich meine Lebensgefährtin einer etwa 10
    Wochen andauernden Karnkenhaus- und Rehabehandlung
    unterziehen. In dieser Zeit werde ich daher voraussichtlich
    alleine mit dem Kind im Haus wohnen.
    Fragen:
    Welche rechtlichen Probleme könnten auf mich zukommen?
    Wie verhalte ich mich, wenn das Kind ins Krankenhaus oder in
    ärztliche Behandlung muss und die Eltern kurzfristig nicht zu
    erreichen sind? Kann ich unter diesen Umständen eigenmächtig
    irgendwelche Behandlungen anordnen oder genehmigen?
    Könnte ich Probleme mit dem Jugendamt bekommen, wenn ich als
    Nichtverwandter wochenlang mit dem Kind alleine lebe?
    Wäre es besser, das Kind vorübergehend zum Vater zu schicken
    (dies würde aber bedeuten, das das Kind für einige Wochen die
    Schule wechseln müsste)?
    Reichen irgendwelche schriftlichen Einverständniserklärungen
    oder Vollmachten der beiden Elternteile aus, damit das Kind in
    diesen 10 Wochen bei mir leben kann??
    etc, etc, etc.

    Für alle Hinweise oder Ratschläge in dieser Sache wäre ich
    dankbar.


    Gruss Thomas

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