Probleme mit Lehrerin

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Feb 2006

Hallo,

An einer Grund-Schule gibt es Probleme mit einer Lehrerin (1.Klasse). Sie schreit die Kinder an, wenn sie etwas nicht sofort verstehen und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären aber im gesamten dadurch der Lehrerin einen irgendwie überforderten Eindruck vermitteln.
(sie war seit letzten Sommer schon 4 mal krank. immer länger als eine Woche. Da kann sie natürlich nichts für, trotzdem wollte ich es erwähnen)

In der Vergangenheit gab es schon ab und an mal Beschwerden und sie war auch in jungen Jahren als Lehrerin mit Zuckerbrot und Peitsche bekannt, wobei letzteres nicht unbedingt schlimm sein muss, aber inzwischen häufen sich eben die Situationen in denen sie nicht in angemessenem Rahmen agiert

Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht darauf reagiert.

Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
(Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu haben?)

Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin keinen Handlungsbedarf sieht?
Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht noch mehr leiden als jetzt??

Danke und Gruß
Maja

19 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 16 Minuten 2 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo Maja

    nach meiner Erfahrung ist es sehr gut, wenn man - natürlich nachdem man den direkten Kontakt versucht hat, aber das ist ja wohl geschehen - sich mit dem zuständigen Schulrat in Verbindung setzt.

    Dieser Schritt wird oft gescheut, aber sobald ein Vorgesetzter im Spiel ist, werden manche Lehrer plötzlich sehr kooperativ.

    Ansonsten ist es ja auch nicht so, dass den Lehrern etwas Schlimmes passiert, wenn der Schulrat informiert wird.

    Viele Grüße
    Thea

  2. Antwort von nach 51 Minuten 2 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hi,

    also wenn die direkten Gespräche nichts nutzen wäre es schon sinnvoll über die Elternsprecher an die Schulleitung heranzutreten. Ferner würde ich auch vorschlagen schriftlich die wesentlichen Punkte der Schule gegenüber zu fixieren und ggf. weiter Schritte ankündigen (nicht androhen) sofern es zu keinen erkennbaren Veränderungen kommt.

    Was die vielen Fehlzeiten angeht so finde ich es schlimm wenn dergleichen zu lasten der Kinder gehen sollte und wer weiss schon warum sie so oft ausfällt (könnte ja auch damit zu tun haben das sie überfordert ist). Nichts desto trotz ist es bzw kann es in der freien Wirtschaft mittlerweile ein Kündigungsgrund sein (siehe unten)

    Alles in allem würde ich es mir nicht gefallen lassen (und schon gar nicht das jemand mein Kind körperlich bedroht, was übrigens eine Straftat ist)

    Viele Grüße
    Me

    Besondere Krankheitsanfälligkeit kann krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen
    Lassen häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers auf eine besondere Krankheitsanfälligkeit schließen, so kann dies eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus krankheitsbedingten Gründen rechtfertigen. Die negative Gesundheitsprognose kann der Arbeitnehmer nicht schon dadurch entkräften, dass er darlegt, dass die einzelnen zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankungen ausgeheilt sind. Er muss vielmehr konkret vortragen, dass und warum die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Anfälligkeit ausgehen. Im vorliegenden Fall war die Klägerin zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung 30 Jahre alt. Sie war seit 1995 bei der Beklagten beschäftigt und hat in dieser Zeit zwei Kinder bekommen. Soweit sie sich nicht in Elternzeit befand, war sie regelmäßig an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr und damit jeweils rund drei Monate im Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Den Fehlzeiten lagen verschiedene Krankheitsursachen zugrunde. Bei den Krankheiten handelte es sich insbesondere um Infekte, Kreislaufbeschwerden, Kopf- und Rückenschmerzen, Schwindel und Erschöpfungszustände. Die Beklagte musste nahezu für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit der Klägerin Entgeltfortzahlung leisten. Dabei liefen in den Jahren 1995 bis 2004 Kosten in einer Gesamthöhe von rund 21.500 Euro auf. Am 20. Oktober 2004 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit der Klägerin aus krankheitsbedingten Gründen zum 31. Dezember 2004. Mit der hiergegen gerichteten Kündigungsschutzklage machte die Klägerin geltend, dass die in den vergangenen Jahren aufgetretenen Krankheiten ausgeheilt seien. Deshalb fehle es an einer negativen Zukunftsprognose. Sie kam damit aber sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch für dem Landesarbeitsgericht nicht durch. Die Kündigung der Beklagten, befanden die Richter, sei aus personenbedingten (krankheitsbedingten) Gründen gemäß Paragraf 1 Abs.2 S.1 KSchG gerechtfertigt. Auch häufige Kurzerkrankungen könnten eine krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung hierfür sei dass eine negative Gesundheitsprognose bestehe, die Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen geführt hätte n und es dem Arbeitgeber billigerweise nicht zugemutet werden könne, diese Beeinträchtigungen weiter hinzunehmen. Diese Voraussetzungen seien im Streitfall erfüllt. Die Klägerin habe insbesondere die sich aus den erheblichen Fehlzeiten indizierte negative Gesundheitsprognose nicht entkräftet. Hierfür reiche die Darlegung, dass die einzelnen Erkrankungen jeweils ausgeheilt seien, nicht aus. Denn aus der Gesamtheit des Krankheitsbildes der Klägerin ergebe sich eine überdurchschnittlich hohe Krankheitsanfälligkeit. Die Klägerin, so die Richter, habe nicht dargelegt, dass diese hohe Krankheitsanfälligkeit überwunden und deshalb in Zukunft nicht mehr mit derart häufigen Kurzerkrankungen zu rechnen sei. Sie hätte konkret vortragen müssen, dass und auf Grund welcher neuen Tatsachen oder Umstände die Ärzte für die Zukunft von einer geringeren Krankheitsanfälligkeit ausgingen.

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      off topic

      Hi, Besondere Krankheitsanfälligkeit kann krankheitsbedingte
      Kündigung rechtfertigen
      Lassen häufige Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers....
      Das Urteil habe ich auch vor kurzem gelesen! Da es sich bei "älteren" Lehrern aber in der Regel um Beamte handelt, kannst Du dieses Urteil knicken!


      LG
      Guido

  3. Antwort von nach 52 Minuten 3 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo Maja, Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
    Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
    Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
    Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
    (Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
    haben?)
    Mal was zum lesen http://www.prof-kurt-singer.de/eltern1.htm
    ist zwar lang aber lesenswert. Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
    keinen Handlungsbedarf sieht?
    Anzeige erstatten und zwar schnell! Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
    Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
    noch mehr leiden als jetzt??
    Taktisch klug gibt es in solchen Fällen meist nicht
    mehr, ihr braucht einen neuen Lehrer!



    Gruß
    Stefan

  4. Antwort von nach 57 Minuten 2 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    ...und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme
    Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für
    sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären
    Ich sehe das nicht als "Kleinigkeit" an, wenn die Lehrerin statt pädagogische körperliche Maßnahmen ergreift. Ein körperliches Züchtigungsrecht ist mittlerweile auch an der Schule nicht mehr gegeben! Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das
    Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht
    darauf reagiert.
    Da hilft nur noch ein erneutes persönliches Gespräch unter Hinzuziehung der betreffenden Lehrerin. Hier muss klar gemacht werden, dass die Aufsichtsbehörde (das ist von Land zu Land verschieden) eingeschaltet wird, wenn sich nichts ändert.

    Das Problem ist und wird sein, dass häufig solcherlei Probleme "unter den Teppich gekehrt" werden. Ich habe da schon Dinge erlebt... Da heißt es, stur bleiben und auf sein Recht bestehen. Es darf nicht so weit kommen, dass die Kinder keine Lust mehr oder sogar Angst davor haben, in die Schule zu gehen. Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
    Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
    Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
    Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
    (Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
    haben?)
    Warum sollten die Lehrer ausgeschlossen werden? Ich würde eher vorschlagen, sie dazu zu verpflichten, an dem Termin teilzunehmen - gerne auch im großen Kollegium. Es muss dann nur jemand aus der Elternschaft da sein, der sich auch traut, etwas zu sagen. Häufig ist dann ja zu beobachten, dass "gekuscht" wird. Die Eltern sollten sich schon so abgesprochen haben, dass ein Sprecher (der Elternsprecher) sich auch auf Rückhalt aus der Elternschaft verlassen kann. Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
    keinen Handlungsbedarf sieht?
    Dienstaufsichtsbeschwerde (aber: hier gelten wieder die berühmten drei f: formlos-fristlos-fruchtlos)

    Ansonsten wirklich: nächsthöhere (Aufsichts-)Behörde.

    Vielleicht kann man ja auch noch Eltern von Schülern aus anderen Klassen, die dieselbe Lehrerin haben, mobilisieren. Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
    Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
    noch mehr leiden als jetzt??
    Das (dass die Kinder noch mehr leiden als jetzt) wird wohl nicht ausgeschlossen werden können. So schlimm das auch ist... Danke und Gruß
    Maja
    Viel Glück! Und Durchhaltevermögen :-)

    Baba

  5. Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo Maja, An einer Grund-Schule gibt es Probleme mit einer Lehrerin
    (1.Klasse). Sie schreit die Kinder an, wenn sie etwas nicht
    sofort verstehen und benutzt als Disziplinierungsmaßnahme
    Ziehen am Ohrläppchen. Und noch einige „Kleinigkeiten“ die für
    sich einzeln genommen wirklich Kleinigkeiten wären aber im
    gesamten dadurch der Lehrerin einen irgendwie überforderten
    Eindruck vermitteln.
    (sie war seit letzten Sommer schon 4 mal krank. immer länger
    als eine Woche. Da kann sie natürlich nichts für, trotzdem
    wollte ich es erwähnen)
    Das ziehen am Ohrläppchen ist eine körperliche Züchtigung und bei uns verboten!!!
    Aber ich kenne zwei ähnlich gelagerte Fälle aus dem Bekanntenkreis. Wobei die eine Lehrerin erst aus disziplinarischen Gründen von der Schule verwiesen wurde als das Kultusministerium eingeschaltet worden ist. Solange hat man an dieser Schule versucht alles unter den Teppich zu kehren (besagte Lehrerin hat sogar einen Schüler aus dem Fenster geschubst vor Zeugen). In der Vergangenheit gab es schon ab und an mal Beschwerden
    und sie war auch in jungen Jahren als Lehrerin mit Zuckerbrot
    und Peitsche bekannt, wobei letzteres nicht unbedingt schlimm
    sein muss, aber inzwischen häufen sich eben die Situationen in
    denen sie nicht in angemessenem Rahmen agiert

    Die Rektorin dieser Schule wurde anscheinend schon über das
    Fehlverhalten der Lehrerin informiert, hat aber bisher nicht
    darauf reagiert.
    Nun solange nur mündlich agiert wird besteht für den Rektor auch nicht unbedingt Handlungsbedarf, vor allen wenn dies Zwei-Augen-Gespräche sind. Man kann ja immer abstreiten dies je so verstanden zu haben.
    Also alles schriftlich und unter Zeugen, nochmal zu zweit zum Rektor und die Beschwerde schriftlich dokumentieren. Man kann die Beschwerde z.B. schriftlich verfassen und sich den Empfang quittieren lassen. Auf der Beschwerde sollten alle betroffenen Eltern oder wenigstens der Großteil unterschrieben haben. Auch sollte die Lehrerin für eine Stellungnahme zugegen sein und mit Gegenzeichnen, sollte sie dies verweigern - notieren.
    Im übrigen darauf hinweisen das wenn sich nichts ändert bzw wieder etwas vorfällt man sich an die nächst höhere Instanz wendet. Je nach Bundesland ist dies verschieden, bei uns in S-H ist es die Schulamt oder die Schulaufsicht.
    Hier gilt im übrigen ein ähnliches Vorgehen, immer alles schriftlich machen.
    Und danach kommt dann die weiteren Instanzen ect pp. Da sich die Vorfälle inzwischen häufen und ein Kind aus ihrer
    Klasse massive Angst hat in die Schule zu gehen wollen die
    Elternsprecher einen Elternabend einberufen, bei dem die
    Lehrer ausgeschlossen sein sollen.
    (Wäre es nicht besser einen Vertrauenslehrer im Boot zu
    haben?)
    Nun ich würde sagen macht einen Elternabend auf privater Basis wo ihr denn auch schon mal das vorbereitete Schreiben dabei habt damit die Eltern dieses unterschreiben können.
    Und dann wie oben beschrieben. Was kann man denn eigentlich noch machen, wenn die Rektorin
    keinen Handlungsbedarf sieht?
    Welche Möglichkeiten seht Ihr denn? Wie geht man denn so ein
    Problem taktisch klug an, so dass am Ende die Kinder nicht
    noch mehr leiden als jetzt??
    Hab ich oben bereits beschrieben, und geht durchaus davon aus das eure Kinder in der ersten Zeit bis es greift mehr leiden werden. Aber das Ziel ist das ihr die Lehrerin los werdet um euren Kindern einen viel längeren Leidensweg zu ersparen. Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist aber bei uns betreut die Klassenlehrerin ihre Klasse die volle Grundschulzeit hindurch.

    Nordische Grüße
    Andrea

  6. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo,
    wie sieht es denn eigentlich jetzt mit einem Gespräch zwischen Eltern (allein oder als Gruppe) und dieser Frau aus?
    Hat so ein Gespräch stattgefunden oder nicht?
    Wenn ja was hat die Lehrerin gesagt?

    Sorry aber wenn ich vor einer Lehrerin/Lehrer sitze und diesem jenigen sage das er weder mein Kind noch ein anderes Kind an den Ohren zu ziehen hat und der macht das trotzdem dann gibt es nicht nur den Weg über Behörden, Vorgesetzte oder den Papst. Da gibt es auch noch andere Methoden.

    Welche ich damit meine bleibt ganz eurer Fantasie überlassen.


    mfg

    Bert

  7. Antwort von nach 17 Stunden 2 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo Maja,
    natürlich sollte man/frau zunächst das direkte Gespräch mit dieser offensichtlich überforderten Dame suchen.Meine Erfahrungen waren diesbezüglich aber immer erfolglos, bis ich der Lehrerin einmal klar machte, daß sie auch nur einfacher Facharbeiter sei, der wg. Schlechterfüllung seines Arbeitsvertrages genauso belangt werden kann wie jeder andere AN auch. Ich machte ihr weiter klar, daß das meinerseits gesuchte Gespräch für sie nur eine Chance zur Einsicht bedeuten kann, ich nämlich bei Wiederholung sofort( ohne Ankündigung und Info der Schulleitung )den Weg zum lokalen Schulrat suchen werde.Sollte ich auch da nicht auf das nötige Gehör stoßen, würde ich die lokale Presse mit ins Boot holen.
    Du wirst sehen, da wird auch so ein No-Name wie die Lehrerin echt geschmeidig !

    Ich drück dir die Daumen, zeig der Dame welche Position wir als Eltern haben !

  8. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Probleme mit Lehrerin

    Hallo Ihr alle :-)


    Vielen herzlichen Dank für die rege Teilnahme!

    Ich nehme Eure Ratschläge an wenn ich ein persönliches Gespräch am Freitag mit ihr habe und ringe wirklich mit mir, sachlich zu bleiben..ich hoffe es gelingt mir.

    Die Elternsprecher rühren aber anscheinend parallel schon, da andere Eltern bereits fruchtlose Gespräche hinter sich haben.

    Sie lässt die Kinder der ersten Klasse auch nicht ausserhalb der Pausen auf die Toilette. Schon 3 Kinder saßen mit nassen Klamotten in der Klasse :-(

    LG
    Maja

    PS ich melde mich, wie das Gespräch ausgegangen ist



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