Elterngeld und Unterhalt
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Mai 2006
Hallo allerseits,
aus aktuellem Anlass ergibt sich für mich nun eine Frage zum Elterngeld, das ja ab 2007 ausbezahlt werden soll. Und vielleicht kann mir ja jemand von euch weiterhelfen.
Mal angenommen, eine Frau in den besten Jahren, die schon zwei Kinder hat, die aber nicht bei ihr, sondern beim geschiedenen Mann leben und denen gegenüber sie unterhaltsverpflichtet ist, bekommt noch ein Kind.
Ohne Elterngeld würde sie, wenn sie nix arbeitet, halt auch nix bekommen und würde so auch keinen Unterhalt mehr zahlen können. Die Rechtsprechung ging ja so, dass sie - sobald sie wieder (wenn auch nur minimal) arbeitet - einen Teil ihrer Einkünfte an Unterhalt zahlen muss.
Durch das Elterngeld würde sie ja nun ein Jahr lang nix arbeiten und trotzdem den Höchstbetrag von 1.800 Euro bekommen. Frage: Gilt dies - obwohl nicht berufstätig - als Einkommen, so dass der Unterhalt für die beiden ersten Kinder aus diesem Betrag anteilsmäßig berechnet wird oder gilt das nur als "Einkommen" für das "neue" Kind?
Weiß das jemand? Vorab schon mal herzlichen Dank für eure Antworten, auf die ich gespannt warte....
Gruß
Anna
