Ab wann dürfen Kinder babysitten& alleine sein?

Hallo!

Ich habe dringende Fragen. Es geht mir um die rein rechtliche Frage, NICHT wer würde und hätte etc.

Ab welchen Alter darf das älteste Kind die Geschwister babysitten?
Ab wann darf man kinder alleine lassen? Vor allem wenn sie auch daheim bleiben wollen, wenn man selbst auf Ämter muss, in die Stadt, Freunde besuchen…

Ab welchen Alter darf man Kinder nachts alleine lassen oder MUSS rechtlich gesehen da immer eine volljährige Person im Haus sein?

Ich bekam schon öfters die Auskunft: " alleine kann man sie schon lassen, solange nichts passiert ist es dem Jugendamt egal…"
Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Es gibt doch bestimmt rechtliche Vorlagen für die Altersstufen der Kinder??? Oder?

lg
Nina

Hi,

Ich habe dringende Fragen. Es geht mir um die rein rechtliche
Frage, NICHT wer würde und hätte etc.

o.k.

Ab welchen Alter darf das älteste Kind die Geschwister
babysitten?
Ab wann darf man kinder alleine lassen? Vor allem wenn sie
auch daheim bleiben wollen, wenn man selbst auf Ämter muss, in
die Stadt, Freunde besuchen…

Ab welchen Alter darf man Kinder nachts alleine lassen oder
MUSS rechtlich gesehen da immer eine volljährige Person im
Haus sein?

Ich bekam schon öfters die Auskunft: " alleine kann man sie
schon lassen, solange nichts passiert ist es dem Jugendamt
egal…"
Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Es gibt doch bestimmt
rechtliche Vorlagen für die Altersstufen der Kinder??? Oder?

Direkte Vorgaben gibt es nicht. Man kann aus anderen Rechtsnormen einige Rückschlüsse ziehen, verbindliche Altersgrenzen für die von Dir geschilderten Situationen sind aber nicht definiert.
Da ist zum einen die Geschäftsfähigkeit (ab 7 beschränkt geschäftsfähig), dann die Strafmündigkeit (ab 14) oder die Deliktfähigkeit (ab 7, im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr 10). Dies kann in der Rechtsanwendung als Hinweis darauf genommen werden, was der Gesetzgeber unseren Kindern zutraut.
Entscheidend ist aber die Einschätzung der Eltern: kann ich mein Kind alleine lassen oder nicht und kann ich dem älteren Kind die Aufsicht für ein jüngeres übertragen. Da sich Kinder ja nicht einheitlich entwickeln (es gibt durchaus Kinder oder Jugendliche, die imho mehr Verantwortungsbewußtsein haben als mancher Erwachsener), können solche Entscheidungen nur im Einzelfall getroffen werden.
Der etwas lapidare Satz „so lange nichts passiert“ stimmt schon, denn wenn etwas passiert zeigt das, daß die Eltern mit ihrer Einschätzung falsch lagen. Bei der Abschätzung, ob die Eltern es besser hätten wissen müssen, oder ob das Ereignis für die Eltern unvorhersehbar war (bzw. unvermeidbar), können dann die oben erwähnten Festlegungen als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Ohne daß etwas passiert, ist ein behördliches Einschreiten eigentlich nur möglich, wenn das Tun der Eltern in eklatanter Weise gegen den „gesunden Menschenverstand“ verstößt (man also z.B. einem Dreijährigen die Verantwortung für einen Säugling überträgt und selbst mehrere Stunden das Haus verläßt).

Gruß Stefan

Hallo!

Ich habe dringende Fragen. Es geht mir um die rein rechtliche
Frage, NICHT wer würde und hätte etc.

Ab welchen Alter darf das älteste Kind die Geschwister
babysitten?

Dazu gibt es keine festen gesetzlichen Vorgaben und das Alter in Jahren ist hierfür auch nicht entscheidend. Entscheidend ist die Reife der Kinder. Hast Du ein sehr vernünftiges älteres Kind und ein pflegeleichtes jüngeres Kind, das mit der Beaufsichtigung durch das Geschwisterkind kein Problem hat, und gehorcht, kannst Du die beiden sehr früh alleine lassen. Hast Du mit dem älteren Kind Schwierigkeiten, weil es das jüngere ohnehin schon ständig pisackt und ist das jüngere Kind ein Wildfang, der sich von niemandem und schon gar nichts von älteren Geschwistern sagen lassen will und jede Gelegenheit nutzt Blödsinn zu machen, kannst Du die beiden eigentlich nie alleine lassen.

Da ist das elterliche Beurteilungsvermögen gefragt. Zudem kommt es natürlich auch auf die Situation und das Umfeld an. Wie lange soll die Betreuung dauern, zu welchen Uhrzeiten, wer ist sonst noch erreichbar/in der Nähe, …

Gruß vom Wiz

Ich bekam schon öfters die Auskunft: " alleine kann man sie
schon lassen, solange nichts passiert ist es dem Jugendamt
egal…"
Aber das kann ich mir nicht vorstellen. Es gibt doch bestimmt
rechtliche Vorlagen für die Altersstufen der Kinder??? Oder?

ab 14 koennen sie eine teilschuld bekommen, wenn etwas passiert. erst ab 18 sind die eltern nicht mehr verantwortlich, wenn etwas passiert.

das jugendamt hat nichts damit zu tun. aber die polizei, wenn etwas passiert.

mfg:smile:
rene

vielen dank
ihr habt mir sehr geholfen. die antworten war sehr interessant und informativ

lg

nina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Nina,
manchmal kommt man auch andersherum darauf.
Als mein Sohn 13 Jahre alt war mußte ich ins Krankenhaus, OP, und wie der Teufel wollte, war niemand da.
Die Krankenkasse beschied, dass er, da er schon 13 Jahre alt war, niemanden zur Aufsicht, zur Versorgung oder als Hilfestellung benötigte.
Also war er 2 Wochen lang allein, ganz allein!
Ich denke mal, so herum wäre er rechtlich geschützt gewesen, gleich was passiert wäre, oder?
Lieben Gruß
Susanne

wow damn …Hi Susanne,

na dann… wenn die Krankenkasse ihm 2 Wochen alleine zutraut, dann können 4 Stunden für eine bald 13jährige erst Recht nicht schlimm sein, zumal sie es mir immer wieder anbietet… „Mama, geh doch alleine weg, ich passe auf, ich mach das gerne…“
Ich vertraue ihr mehr als jedem Babysitter, da sie ganz genau ihre Geschwister kennt und weiß wer was benötigt.
Ausserdem leben wir auf einem abgeschlossenen Grundstück und die Freundin wäre im Notfall in ca. 3Minuten bei uns.

Ich bin die öden Drohungen meines EX-Mannes leid…der einfach generell nicht möchte, dass ich es etwas leichter habe und mir ständig mit Anwälte droht. Hängt mir sowas zum Hals raus.

Meine Älteste ist sehr reif für ihr alter und riesig wie ein Erwachsener…also warum soll das nicht ab und zu möglich sein?

Wenn ich mir überlege wie es früher in manchen Großfamilien abging…da waren die Eltern gar nicht zimperlich :o), weil die schaffen gehen MUSSTEN und kein Geld für eine Nanny hatten…

lg

Nina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ab 14 koennen sie eine teilschuld bekommen, wenn etwas
passiert. erst ab 18 sind die eltern nicht mehr
verantwortlich, wenn etwas passiert.

Wobei man darauf hinweisen muss, dass die strafrechtliche Seite nur dann von Bedeutung ist, wenn auch ein strafrechtlicher Vorwurf (Vorsatz oder ggf. Fahrlässigkeit) zu machen ist und dabei natürlich die Einsichtsfähigkeit und die tatsächlichen Möglichkeiten des Sitters zu bewerten wären. Da wird üblicherweise nichts bei rauskommen, wenn eben keine Vorwerfbarkeit gegeben ist. Der viel interessante Teil ist daher der außerhalb des Strafrechts.

Und da sind wir dann wieder bei der Einschätzung der Eltern. D.h. „Kann man es verantworten, genau diese beiden Kinder in einer konkreten Situation ohne Aufsicht der Eltern zu lassen?“ Nicht, weil man im Falle des Falles dem älteren Kind mit dem Strafrecht drohen kann, sondern weil man davon ausgeht, dass nicht aus mangelnder Vorsicht/fehlender Einsicht/fehlendem Gefahrenbewusstsein Schäden entstehen bei denen auch die finanzielle Seite ggf. von vollkommen untergeordneter Rolle ist.

das jugendamt hat nichts damit zu tun. aber die polizei, wenn
etwas passiert.

Nö, die Polizei interessiert sich dafür gar nicht. Die nimmt ggf. nur einen Vorfall auf. Entscheidend wäre eher die Staatsanwaltschaft oder unabhängig vom strafrechtlichen Vorwurf das Jugendamt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ab 14 koennen sie eine teilschuld bekommen, wenn etwas
passiert. erst ab 18 sind die eltern nicht mehr
verantwortlich, wenn etwas passiert.

Wobei man darauf hinweisen muss, dass die strafrechtliche
Seite nur dann von Bedeutung ist, wenn auch ein
strafrechtlicher Vorwurf (Vorsatz oder ggf. Fahrlässigkeit) zu
machen ist und dabei natürlich die Einsichtsfähigkeit und die
tatsächlichen Möglichkeiten des Sitters zu bewerten wären. Da
wird üblicherweise nichts bei rauskommen, wenn eben keine
Vorwerfbarkeit gegeben ist. Der viel interessante Teil ist
daher der außerhalb des Strafrechts.

Und da sind wir dann wieder bei der Einschätzung der Eltern.
D.h. „Kann man es verantworten, genau diese beiden Kinder in
einer konkreten Situation ohne Aufsicht der Eltern zu lassen?“
Nicht, weil man im Falle des Falles dem älteren Kind mit dem
Strafrecht drohen kann, sondern weil man davon ausgeht, dass
nicht aus mangelnder Vorsicht/fehlender Einsicht/fehlendem
Gefahrenbewusstsein Schäden entstehen bei denen auch die
finanzielle Seite ggf. von vollkommen untergeordneter Rolle
ist.

das jugendamt hat nichts damit zu tun. aber die polizei, wenn
etwas passiert.

Nö, die Polizei interessiert sich dafür gar nicht. Die nimmt
ggf. nur einen Vorfall auf. Entscheidend wäre eher die
Staatsanwaltschaft oder unabhängig vom strafrechtlichen
Vorwurf das Jugendamt.

du hast ja einen weitblick…alle achtung…ich hab nicht mal verstanden, was du eigentlich sagen willst.

Hallo Nina,

na dann… wenn die Krankenkasse ihm 2 Wochen alleine
zutraut, dann können 4 Stunden für eine bald 13jährige erst
Recht nicht schlimm sein, zumal sie es mir immer wieder
anbietet… „Mama, geh doch alleine weg, ich passe auf, ich
mach das gerne…“

Mensch super,deine Tochter ist reifer als viele Erwachsene und ihr habt ein super Verhältnis.:0)

Ich vertraue ihr mehr als jedem Babysitter, da sie ganz genau
ihre Geschwister kennt und weiß wer was benötigt.

Da hat sie ein sehr gutes Vorbild gehabt. :0)

Ausserdem leben wir auf einem abgeschlossenen Grundstück und
die Freundin wäre im Notfall in ca. 3Minuten bei uns.

Auch die Notfallversorgung ist okay.

Ich bin die öden Drohungen meines EX-Mannes leid…der einfach
generell nicht möchte, dass ich es etwas leichter habe und mir
ständig mit Anwälte droht. Hängt mir sowas zum Hals raus.

Leere Drohungen,reg dich deshalb nicht auf. :0)Er kann ja zum aufpassen kommen,frag ihn doch mal.Kommt so
wieso bestimmt nicht.

Meine Älteste ist sehr reif für ihr alter und riesig wie ein
Erwachsener…also warum soll das nicht ab und zu möglich
sein?

Ist meiner Meinung nach okay,sie hat die Reife,also warum nicht.

Wenn ich mir überlege wie es früher in manchen Großfamilien
abging…da waren die Eltern gar nicht zimperlich :o), weil
die schaffen gehen MUSSTEN und kein Geld für eine Nanny
hatten…

Wie sind auch eine Großfamilie,bei uns ist es normal, das die Großen auf die Kleinen achten,wurde aber auch schon als Rabenmutter bezeichnet,weil unsere damals 16 jährige ,2 Stunden pro Woche auf die Kleinen aufgepasst hat,weil Mama Geld verdienen war.Lach!Meine Kinder machen das übrigens auch gerne,dadurch lernen sie Verantwortung zu übernehmen.Es steigert ihr Selbstvertrauen.Naja,es gibt auch Mütter die ihre Kinder in Watte packen und alles für ihr Kind abwehren(bei Kleinkindern verständlich),ob das so richtig ist?

Liebe Grüsse von der Rabenmama :0)