Freie Schulwahl?

Von: , Frage gestellt am Mo, 21. Aug 2006

Hi @all!

Ich kebbel mich grad am Telefon:

Gibt es in Deutschland für Eltern, die ihre Kinder auf eine weiterführende Schule schicken wollen (natürlich laut Empfehlung der Grundschule) freie Schulwahl oder müssen Eltern / Kinder die weiterführende Schule in ihrer Wohnnähe nehmen?

Ich meine, dass - wenn ich ein Kind hätte - durchaus eine Schule wählen könnte, die (zum Beispiel) 5 km von meinem Wohnort entfernt liegt, wenn meiner Meinung nach auf dieser Schule die "netteren" Kinder bzw. "besseren" Angebote (Sport, Sprachen, ...) sind.

Danke für eine rasche Antwort!

Gruß,
Golden Luzie

22 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Freie Schulwahl?

    Hallo Luzie,
    Ich kebbel mich grad am Telefon:

    Gibt es in Deutschland für Eltern, die ihre Kinder auf eine
    weiterführende Schule schicken wollen (natürlich laut
    Empfehlung der Grundschule) freie Schulwahl oder müssen Eltern
    / Kinder die weiterführende Schule in ihrer Wohnnähe nehmen?
    zu der Zeit, als das für meine tochter aktuell war, galt das nur für die kostenfreiheit des Schulwegs. Der Staat übernahm nur die Kosten für die nächstgelegene Schule mit der gewünschten Fächerkombination, und das auch nur, wenn diese weiter als drei Kilometer von der elterlichen Wohnung entfernt war. Ich meine, dass - wenn ich ein Kind hätte - durchaus eine
    Schule wählen könnte, die (zum Beispiel) 5 km von meinem
    Wohnort entfernt liegt, wenn meiner Meinung nach auf
    dieser Schule die "netteren" Kinder bzw. "besseren" Angebote
    (Sport, Sprachen, ...) sind.
    Wie gesagt: Das "bessere Angebot" wäre ein Grund, aber die "netteren Kinder" nicht. Und es galt damals wirklich nur: Die Fahrkarte zahlste aber selber, wenn es eine Schule mit gleichem Angebot näher als 3 km von Deiner Wohnung weg ist.

    Land Bayern, Zeit 1989 bis 1997

    Gruß, Karin

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Freie Schulwahl?

      Hallo Karin, Wie gesagt: Das "bessere Angebot" wäre ein Grund, aber die
      "netteren Kinder" nicht. Und es galt damals wirklich nur: Die
      Fahrkarte zahlste aber selber, wenn es eine Schule mit
      gleichem Angebot näher als 3 km von Deiner Wohnung weg ist.
      Land Bayern, Zeit 1989 bis 1997
      also in Berlin galt noch nicht mal das... wenn du hier (zumindest zu der Zeit, wo es für mich interessant war - 1988...) auf eine "bezirksfremde" Schule, also die nicht deiner Adresse zugeordnet war, wolltest, dann musstest du tricksen (Kind im gewünschten Einzugsgebiet z.B. bei den Großeltern anmelden, kurzzeitig...).

      Gruß
      Demenzia

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        tschuldigung..

        ich muss mal ganz kurz zwischenfragen - habe dem Text hier entnommen, dass die Fahrkosten zur Schule erstattet werden im 3 km-Umkreis?? Ist das wirklich so? Wenn ein Kind also ca. 2 km, also zwei Bushaltestellen zur Schule fahren muss, dass die Busfahrkarte erstattet wird? Wusste halt nicht dass es sowas gibt..

        LG
        Sil

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Frag Karin...

          ich muss mal ganz kurz zwischenfragen - habe dem Text hier
          entnommen, dass die Fahrkosten zur Schule erstattet werden im
          3 km-Umkreis?? Ist das wirklich so? Wenn ein Kind also ca. 2
          km, also zwei Bushaltestellen zur Schule fahren muss, dass die
          Busfahrkarte erstattet wird? Wusste halt nicht dass es sowas
          gibt..
          Ich habe keine Ahnung... in Berlin jedenfalls nicht! Hier wurde noch nie so was erstattet und es wäre mir sehr neu...
          Grüße
          Demenzia

        • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
          Re: tschuldigung..

          Hallo Sil, ich muss mal ganz kurz zwischenfragen - habe dem Text hier
          entnommen, dass die Fahrkosten zur Schule erstattet werden im
          3 km-Umkreis?? Ist das wirklich so? Wenn ein Kind also ca. 2
          km, also zwei Bushaltestellen zur Schule fahren muss, dass die
          Busfahrkarte erstattet wird? Wusste halt nicht dass es sowas
          gibt..
          In Hessen ist das so: wenn man MEHR als 3 km von der Schule
          wegwohnt, dann zahlt das Land Hessen die Busfahrkarte (in
          unserem Kreis ist das eine Monatskarte auf allen Strecken
          innerhalb des Kreises). Aber eben nur, wenn die nächstmögliche
          Schule weiter als 3 km weg ist. Gibt es eine nähere Schule,
          dann muss man für die Fahrtkosten selbst aufkommen.
          Ob man an der weiterentfernten Schule aufgenommen wird,
          hängt davon ab, ob es Plätze gibt. Mit anderen Worten:
          ist die Schule bereits voll, werden "Auswärtige" nicht
          genommen - Entscheidungsrecht hat der Schulleiter.

          Gruß
          Elke

          • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
            Re^2: tschuldigung..

            danke Euch, hab auch grad gesehen dass ich mich verlesen hatte, sorry :o) Also nur wenn es MEHR als 3 km sind und dann auch nur u.U. OK, wenns anders wäre hätte mich das auch sehr überrascht

            Silence (die das noch nicht bzw erst nächstes Jahr betrifft)

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Freie Schulwahl?

    Hi!

    Schulrecht ist (leider!) nicht bundeseinheitlich geregelt.

    Gerade ist in Nordrhein-Westfalen aber ein neues Schulrecht auf den Weg gebracht worden, dass im Besonderen die freie Schulwahl als tolle Neuerung propagiert hat!

    Ich weiß jetzt nicht genau, wann das Gesetz mal rechtskräftig wird, aber auf der HP unseres Bundeslandes solltest Du fündig werden...


    LG
    Guido

    • Antwort von nach 3 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Freie Schulwahl?

      Hallo Gerade ist in Nordrhein-Westfalen aber ein neues Schulrecht
      auf den Weg gebracht worden, dass im Besonderen die freie
      Schulwahl als tolle Neuerung propagiert hat!
      Neu ist das nur für Grundschulen. Für weiterführende Schulen galt das schon lange vorher.

      Wenn es allerdings um die Kostenübernahme der Fahrkosten geht, dann siehe den Beitrag von KUHMAX.

      Viele Grüße
      Thea

      • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
        Stümmt

        Hi! Neu ist das nur für Grundschulen. Für weiterführende Schulen
        galt das schon lange vorher.
        Stimmt! Wollte ich gerade korrigieren, als ich sah, dass das schon geschehen ist ;-) Wenn es allerdings um die Kostenübernahme der Fahrkosten geht,
        dann siehe den Beitrag von KUHMAX.
        Was ich verständlich finde....


        LG
        Guido, der sich den Gesetzesentwurf mal geben muss



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