Liebe Lana!
Auch ich habe - aus den selben Gründen - vor zwei Jahren meinen
Nachnamen ändern lassen, allerdings nicht ohne Schwierigkeiten, denn:
Die Behörde (hier: das Standesamt) interessiert es nicht, inwieweit
der Stiefvater ein A**** ist oder nicht. Die Voraussetzung für eine
standesamtliche Namensänderung sind ganz klar immer familäre
Vorgänge: Geburt, Eheschließung oder -scheidung, Adoption, Änderungen
des Sorgerechts usw.
Im Gegensatz zur standesamtlichen gibt es aber auch die
öffentlich-rechtliche Namensänderung. Der Gesetzgeber räumt
hier dem Bürger weitere Möglichkeiten zur Änderung des Namens ein,
die die standesamtliche Regelung nicht anbietet, allerdings sind auch
hier die Möglichkeiten begrenzt:
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur unter den folgenden
Voraussetzungen möglich:
- bei Sammelnamen. Dies sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr
(beispielsweise Maier, Müller, Schmidt). Dein Freund bekommt zB immer
die Post von einem in der Straße, der genauso heißt.
- Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu
unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. (Der Phantasie
sind keine Grenzen gesetzt)
- Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das
Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen.
- Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit „ss“
oder „ß“ oder von Familiennamen mit Umlauten wie „ae“, „oe“ usw., die
zu erheblichen Behinderungen führen.
- Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im
Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene
Namensendungen u. ä.)
Du sieht schon, es geht immer darum, ob der Umgang mit dem Namen eine
„Behinderung“ darstellt, nicht, was er für einen bedeutet. Ich hatte
„Glück“ und einen Namen, mit dem ich als Kind gehänselt wurde, also
war das ein Elfmeter ohne Torwart, den ich nur reintreten musste.
*grins*
Ich habe seinerzeit 320 EUR bezahlt, die Gebühren liegen zwischen 300
und 1200 EUR, dies ist abhängig davon, wieviel Recherche betrieben
werden muss. Es muss ja zB vom Amt geklärt werden, ob dein Freund
- unter seinem alten Namen gesucht wird
- einen Kreditbetrug begangen hat
- sonstwie Spuren verwischen will
- oder ob es andere Gründe gibt, die gegen die Namensänderung
sprechen
Kurios an der öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist übrigens,
dass man sich seinen neuen Namen absolut frei (naja, mit Ausnahmen,
wir sind schließlich in Deutschland) erwählen kann, man ist also
nicht auf Namen aus der Familie angewiesen…
Ich wünsche die und deinem Freund viel Glück.
Marinero