Nachnamensänderung

Hallo,

ich habe mal eine Fragen und weiß nicht ob ich hier richtig bin.

Also mein Freund ist 33Jahre jung und möchte gerne den Nachnamen seines leiblichen Vaters annehmen. Seine Mutter und er haben nie geheiratet und haben sich auch getrennt. Als die Mutter dann geheiratet hat musste man den Kindern den Nachnamen der Familie geben. Er wurde jedoch nie vom neuen Vater adoptiert.

Nun ist es so, dass mein Freund und sein leiblicher Vater sich super gut verstehen und sein Vater nun möchte, dass er den Nachnamen von ihm an nimmt. Mein Freund will es auch. Er hasst den jetztigen Namen und sein Stiefvater war auch ein ziemliches A…

Nun meine Frage. Geht das, dass mein Freund den Namen von seinem Vater annehmen kann? Wenn ja wo kannman es machen und wie viel würde so etwas kosten.

Für uns hängt im Moment sehr viel dran. Wir wollen auch bald heiraten, aber möchten beide den Namen seines Vaters haben.

Vielleicht finde ich hier hilfe.

Liebe Grüße

Nun meine Frage. Geht das, dass mein Freund den Namen von
seinem Vater annehmen kann? Wenn ja wo kannman es machen und
wie viel würde so etwas kosten.

Für uns hängt im Moment sehr viel dran. Wir wollen auch bald
heiraten, aber möchten beide den Namen seines Vaters haben.

Vielleicht finde ich hier hilfe.

Liebe Grüße

Hi

Soweit ich weiß kann man sich da beim Bürgeramt informieren bzw. auch entsprechende Anträge bekommen. Grundsätzlich gibt es drei Gründe die offiziell angenommen werden: a) Religiöse Gründe b) Geschlechtsänderung c) weil der Name untragbar ist und einem das Leben zur Hölle macht (z.B. nach dem Krieg viele Leute die Hitler hießen haben ihren Namen ändern lassen).
Grundsätzlich ist es sehr, sehr schwierig seinen Nachnamen ändern zu lassen aber evtl. kommt dein Freund da mit den persönlich/moralischen Gründen durch. Viel Glück schonmal dabei!

Teuer ist die ganze Sache auch noch, soweit ich mich erinnere kann der Betrag zwischen 420-1200 € schwanken, aus welchen Gründen weiß ich allerdings nicht.

lg
Kate

Hallo,
Zusätzlich zu dem was Kate sagt, wäre evtl hilfreich zu wissen welche Nationalität Ihr habt.
Meinem Sohn hat meine beide Namen ca 2 Jahre lang getragen. Doch dann haben im spanischen Konsulat erfahren, daß es doch einen leiblichen Vater gibt, der für ihn zahlt. Kurzerhand hat mein sohn der zweige Nachname geändert bekommen und nun trägt er auch sein Vaters Nachname (ich konnte aber die Reihnfolge ändern).
Natürlich hat das mir nichts gekostet und am liebsten hätte ich es so gehabt wie es bei der #Geburt war :o(((
Gruß
Helena

Hallo Lana,

Also mein Freund ist 33Jahre jung und möchte gerne den
Nachnamen seines leiblichen Vaters annehmen. Seine Mutter und
er haben nie geheiratet und haben sich auch getrennt. Als die
Mutter dann geheiratet hat musste man den Kindern den
Nachnamen der Familie geben. Er wurde jedoch nie vom neuen
Vater adoptiert.

Namensschenkung vom Stiefvater?!
Das geht auch ohne Adoption.

Normalerweise kann das Kind dann mit 18 Jahren selbst entscheiden, wie es heißen möchte.

Einfach mal beim Jugendamt nachfragen.

Gruss Jess

dumme Frage
Hi Lana,

zu der fachlichen Sache haben ja die anderen schon viel geschrieben. Ich wollte nur nochmal dumm nachfragen, ob es denn eine Möglichkeit wäre, dass Ihr - wenn Ihr eh heiraten wollt - nicht einfach Deinen Nachnamen als Familiennamen übernehmt?
Ich hab den Eindruck, dass Euch das eine Menge Behördenkram ersparen würde :wink:

*wink*

Petzi

Hallo Lana,

mein Exfreund hat auch nun mit 28 den Nachnamen seines leiblichen Vaters angenommen. Allerdings waren seine Eltern mal verheiratet. Steht der Vater deines Freundes wenigstens in der Geburtsurkunde? So einfach ist das nämlich nicht. Er muss nachweisen können dass er mit dem momentanen Namen „verhasst“ ist, also psychisch belastet *bla*.

Mein Exfreund hat unter anderem angegeben: einziger Sohn - Namensträger, ewiger Streit mit Stiefvater - niemals Identifikation, evtl Ausreise ins Land zum Vater - Verwandschaftsgrad im Ausland… Es muss für das Amt ersichtlich sein, dass eine Änderung eine positive psychische Veränderung bringt und die momentane Situation unhaltbar ist. Ist allerdings nicht einfach und auch teuer.

Viel Erfolg,

Dany

Adoption?
Hallo Lana81,

ich habe mal eine Fragen und weiß nicht ob ich hier richtig
bin.

Hmm, vielleicht bist Du im Allgemeine Rechtsfragen-Brett noch etwas besser aufgehoben?

Mir ist beim Lesen Deines Postings folgender Satz aufgefallen:

Als die Mutter dann geheiratet hat musste man den Kindern den
Nachnamen der Familie geben. Er wurde jedoch nie vom neuen
Vater adoptiert.

Wenn sich Dein Freund und sein leiblicher Vater so gut verstehen, haben die beiden denn mal darüber nachgedacht, ob der Vater seinen Sohn adoptieren möchte? Ich denke, das würde einerseits Eure Namensproblematik lösen und andererseits käme es dem natürlichen Lauf der Dinge am nächsten, denn er ist ja tatsächlich der leibliche Sohn!

Liebe Grüße
von
Stefanie

N’Abend,

ich hab ehrlich gesagt noch nie gehört, dass der leibliche Vater sein Kind adoptieren kann… aber ich lass mich gern vom Gegenteil überzeugen.

Ich denke mal, das örtliche STandesamt kann aber auf jeden Fall Auskunft geben, ob es aus dem Namensdilemma einen Weg heraus gibt.

Es gibt ja für alles Sonderregelungen in diesem Land und ich würde mich einfach mal beim zuständigen Amt erkundigen.

Viel Erfolg und Glück dabei!
Demenzia

Hallo Demenzia,

soweit ich weiß, gibt es tatsächlich keine Adoption durch den leiblichen Vater - nicht mehr. Zumindest seit der letzten großen Reform sind ja nun eheliche und uneheliche Kinder gleichgestellt, da fällt sowas weg.

Aber ich meine mich zu erinnern, dass es solche Absurditäten zumindest GAB. Ganz konkret war da mal was mit einer Familie, in der die Tochter noch im Laufe des Trennungsjahres ehelich geboren wurde, allerdings war nicht der (Noch-)Ehemann der Vater, sondern der neue Lebensgefährte. Laut Gesetz ist aber automatisch der als Vater einzutragen, der zum Zeugungszeitpunkt der Ehemann war, selbst wenn sich alle drei Parteien (Mutter, Ex-Mann und Lebensgefährte) darüber einig sind, dass der neue Partner der Vater ist. Absurd, vor allem deswegen, weil man ja das Trennungsjahr nicht umgehen kann. Da SOLL man doch gerade NICHT mehr zusammenleben.

Tja, in dem geschilderten Fall war es, soweit ich noch weiß, tatsächlich so, dass der Ex-Mann die Vaterschaft erst vor Gericht anzweifeln mußte und nachdem das durch war, konnte der biologische Vater seine eigene Tochter adoptieren. Verrückt.

Gruß,
Sibylle aus M

1 Like

Laut Gesetz ist aber
automatisch der als Vater einzutragen, der zum
Zeugungszeitpunkt der Ehemann war, selbst wenn sich alle drei
Parteien (Mutter, Ex-Mann und Lebensgefährte) darüber einig
sind, dass der neue Partner der Vater ist.

Nein, das stimmt nicht so ganz. Entweder die Mutter oder das Kind können Widerspruch dagegen einlegen und das ändern lassen.

Hier steht nur angerissen was dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft

als Auszug einer Betroffenen von http://www.123recht.net
„Also bei uns wurde mein noch ehemann in die Geburtsurkunde und in die Abstammungsurkunde eingetragen.Beides wird zur zeit geändert obwohl das mit der Abstammungsurkunde mehr aufwand ist,da mußten wir extra zum Standesamt wo das KInd geboren wurde,das mit der änderung der Geburtsurkunde konnten wir hier vor Ort beim Standesamt machen.
Nane müßte wohl beim Standesamt anrufen,damit sie erfährt wer in der Abstammungsurkunde als Vater eingetragen ist.“

Scheint also zu gehen ;o)

lg, Dany

ich glaube du meintest hier sowas…
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/beitrag_jsp/key…

lg, Dany

das deutsche Rechtssystem ist echt unfassbar manchmal -.-

Ja, genau, danke …

Nur habe ich mich wohl im Bezug auf die Adoption geirrt. Wie es aussieht, muss der leibliche Vater dann das Kind „nur“ anerkennen. Aber vielleicht war das auch früher noch anders, der Fall, den ich meine, ist ein paar Jahre her.

Gruß,
Sibylle aus M

Nachnamensänderung/ Was passiert mit Zeugnissen?
Hallo Leute,

nochmal eine andere Frage:
Wenn man den Namen dann ändern lassen hat, muss man dann nicht alle Zeugnisse, Bescheinigungen & Co. dem neuen Namen entsprechend ebenso ändern lassen? Bekommt man dann neue Zeugnisse oder wird das einfach überstempelt(?)? Oder wie rechtfertigt man das beispielsweise bei einer Bewerbung, dass das letzte Zeugnis noch auf einen ganz anderem Namen ausgestellt ist?
Was ist denn das für ein Aufwand?

MfG
stups

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Was ist denn das für ein Aufwand?

Ungefähr der gleiche, den jemand hat, der durch Heirat seinen Namen geändert hat.

Gruß
Elke

Wenn man den Namen dann ändern lassen hat, muss man dann nicht
alle Zeugnisse, Bescheinigungen & Co. dem neuen Namen
entsprechend ebenso ändern lassen? Bekommt man dann neue
Zeugnisse oder wird das einfach überstempelt(?)?

Weder noch. Man gibt einfach an, dass eine Namensänderung stattfand. Denn zu dem Zeitpunkt als die Zeugnisse ausgestellt wurden hießt du ja so wie es da steht. Dann fügst du den Unterlagen einfach den Namensänderungsbescheid bei.

Oder wie
rechtfertigt man das beispielsweise bei einer Bewerbung, dass
das letzte Zeugnis noch auf einen ganz anderem Namen
ausgestellt ist?

Siehe oben

Was ist denn das für ein Aufwand?

eine Unterlage hinzufügen :o) den Bescheid. Das einzige was kommt ist die Frage warum in dem Alter eine Namensänderung gemacht wird. Da sollte man dann eine passende Antwort parat haben. ich glaube nicht dass ein Arbeitgeber gerne hört, dass der Bewerber aus psychischen Gründen den Namen gewechselt hat.

lg, Dany

Liebe Lana!

Auch ich habe - aus den selben Gründen - vor zwei Jahren meinen
Nachnamen ändern lassen, allerdings nicht ohne Schwierigkeiten, denn:

Die Behörde (hier: das Standesamt) interessiert es nicht, inwieweit
der Stiefvater ein A**** ist oder nicht. Die Voraussetzung für eine
standesamtliche Namensänderung sind ganz klar immer familäre
Vorgänge: Geburt, Eheschließung oder -scheidung, Adoption, Änderungen
des Sorgerechts usw.

Im Gegensatz zur standesamtlichen gibt es aber auch die
öffentlich-rechtliche Namensänderung. Der Gesetzgeber räumt
hier dem Bürger weitere Möglichkeiten zur Änderung des Namens ein,
die die standesamtliche Regelung nicht anbietet, allerdings sind auch
hier die Möglichkeiten begrenzt:

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nur unter den folgenden
Voraussetzungen möglich:

  • bei Sammelnamen. Dies sind Familiennamen mit Verwechslungsgefahr
    (beispielsweise Maier, Müller, Schmidt). Dein Freund bekommt zB immer
    die Post von einem in der Straße, der genauso heißt.
  • Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu
    unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben. (Der Phantasie
    sind keine Grenzen gesetzt)
  • Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das
    Normalmaß hinausgehende Behinderungen zeitigen.
  • Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit „ss“
    oder „ß“ oder von Familiennamen mit Umlauten wie „ae“, „oe“ usw., die
    zu erheblichen Behinderungen führen.
  • Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im
    Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene
    Namensendungen u. ä.)

Du sieht schon, es geht immer darum, ob der Umgang mit dem Namen eine
„Behinderung“ darstellt, nicht, was er für einen bedeutet. Ich hatte
„Glück“ und einen Namen, mit dem ich als Kind gehänselt wurde, also
war das ein Elfmeter ohne Torwart, den ich nur reintreten musste.
*grins*

Ich habe seinerzeit 320 EUR bezahlt, die Gebühren liegen zwischen 300
und 1200 EUR, dies ist abhängig davon, wieviel Recherche betrieben
werden muss. Es muss ja zB vom Amt geklärt werden, ob dein Freund

  • unter seinem alten Namen gesucht wird
  • einen Kreditbetrug begangen hat
  • sonstwie Spuren verwischen will
  • oder ob es andere Gründe gibt, die gegen die Namensänderung
    sprechen

Kurios an der öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist übrigens,
dass man sich seinen neuen Namen absolut frei (naja, mit Ausnahmen,
wir sind schließlich in Deutschland) erwählen kann, man ist also
nicht auf Namen aus der Familie angewiesen…

Ich wünsche die und deinem Freund viel Glück.

Marinero

Hallo Leute,

nochmal eine andere Frage:
Wenn man den Namen dann ändern lassen hat, muss man dann nicht
alle Zeugnisse, Bescheinigungen & Co. dem neuen Namen
entsprechend ebenso ändern lassen? Bekommt man dann neue
Zeugnisse oder wird das einfach überstempelt(?)? Oder wie
rechtfertigt man das beispielsweise bei einer Bewerbung, dass
das letzte Zeugnis noch auf einen ganz anderem Namen
ausgestellt ist?
Was ist denn das für ein Aufwand?

MfG
stups

Moin, Stups!

Im Falle einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung wird jeder
Hinweis (zB im Perso der Zusatz „geborene/r xyz“) auf den alten Namen
gelöscht. Sogar die Geburtsurkunde wird umgeschrieben! Einzig in
einer sogenannten Namensherkunftsurkunde bleibt der alte Name
bestehen, aber das nur am Rande.

Um dennoch seine alten Zeugnisse vorlegen zu können, erhält man vom
Amt eine „Namensänderungsurkunde“, und die kann man zB in Bewerbungen
beilegen. Eine passende Antwort braucht man defnitiv NICHT, das geht
nämlich niemanden was an. „Persönlich Gründe“ muss als Antwort
vollkommen genügen…

Bei der standesamtichen Namensänderung erhält man - so glaube ich
zumindest - den Zusatz im Perso, so dass hier eine Persokopie reichen
mag. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass man hier einen
Bescheid zur Namensführung (zB bei Heirat) bekommt von dem man dann
eben eine Kopie beilegt.

Welche Art der Namensänderung man auch durchführt: ich kann mir
eigentlich nicht vorstellen, dass man in diesem Land nicht
automatisch ein Stück Papier bekommt, auf dem das steht… *g*

Grüße,
Marinero

1 Like