Vorsorge nach dem Tod der Mutter

Von: , Frage gestellt am Sa, 8. Nov 2008

Wie kann ein unverheiratetes Paar sicherstellen, dass die Kinder aus 1.Ehe beim neuen Lebenspartner bleiben können, wenn der Mutter etwas zu stößt?

19 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
      Die Mutter sollte besser weiterleben

      Hallo Zusätzlich sollte der Mann mE die Vaterschaft anerkennen.
      Die Kinder sind aus der ersten Ehe der Frau. Da wird es ja wohl einen anerkannten Vater geben. Denkbar wäre evtl. auch eine Adoption.
      Das geht dann auch nur, wenn der leibliche Vater damit einverstanden ist. Wenn der generell mit allem einverstanden ist, wird es keine Probleme geben, aber das ist ja wahrscheinlich nicht der Fall.

      Ich würde das Jugendamt fragen. Es ginge ja da nur über das Kindeswohl, aber große Aussichten sehe ich da nicht.

      Die beste Lösung wäre, wenn die Mutter einfach nicht stirbt.

      Viele Grüße
      Simsy

      • Antwort von nach 7 Stunden 0 hilfreich
        Re: Die Mutter sollte besser weiterleben

        Hallo Die Kinder sind aus der ersten Ehe der Frau. Da wird es ja
        wohl einen anerkannten Vater geben.
        Ja, sorry, hatte ich überlesen.

        Agnes

  1. Antwort von nach 6 Stunden 0 hilfreich
    gar nicht. kinder sind keine zu vererbende sache

    hallo mandy,

    siehe überschrift.

    schöne grüße
    ann

    • Antwort von nach einem Tag 3 hilfreich
      Re: gar nicht. kinder sind keine zu vererbende sac

      Hi, hallo mandy,

      siehe überschrift.
      darum geht es doch nicht!! Die UP machte nicht den Eindruck, dass sie ihre Kids als Sache betrachtet! Ganz im Gegenteil, sie macht sich im Gegensatz zu vielen anderen wenigstens Gedanken, was mit Ihren Kindern nach einem Schicksalsschlag wie einem frühen Tod passiert.

      Ich finde das klasse! Statt dies mit herabwürdigenden Bemerkungen zu kommentieren, ohne etwas hilfreiches beizutragen, könnte man sich auch einfach seinen Teil denken, oder selbst mal nachdenken ;-)

      Sie wird schon uhre Gründe haben, die Kids lieber ind den Händen des Lebenspartners zu sehen, als beim eigenen Vater!!

      Agnes

      • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
        sorry, aber es geht um die rechtliche möglichkeit

        und die ist so, wie sie sich die fragestellerin vorstellt, nicht gegeben. exakt danach wurde gefragt. Ich finde das klasse! Statt dies mit herabwürdigenden
        Bemerkungen zu kommentieren,
        wo bitte war meine antwort herablassend? wenn ich mich nicht irre, hast du die (völlig irrelevante) testamentarische lösung ins spiel gebracht. ohne etwas hilfreiches
        beizutragen, könnte man sich auch einfach seinen Teil denken,
        und warum denkst du, hilft meine sachliche antwort der fragestellerin nicht weiter? oder selbst mal nachdenken ;-)
        ja, das ist natürlich immer hilfreich. hast du es schon mal versucht? Sie wird schon uhre Gründe haben, die Kids lieber ind den
        Händen des Lebenspartners zu sehen, als beim eigenen Vater!!
        darum geht es nicht, sondern um die M*Ö*G*L*I*C*H*K*E*I*T*E*N! jetzt kapiert?
        rumzuschwafeln, nur um was nettes (dafür aber grundfalsches) zu sagen, hilft nicht weiter.

        a.

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re: sorry, aber es geht um die rechtliche möglichk

          und die ist so, wie sie sich die fragestellerin vorstellt,
          nicht gegeben. exakt danach wurde gefragt.
          aber von dir nicht konkret beantwortet. wo bitte war meine antwort herablassend?
          Indem du in Verbindung mit der Frage Kinder nach dem eigenen Tode versorgt zu wissen mit zu verebenden Sachen in Verbindung gebracht hast. Hier ging es aber nicht um Vererbung, sondern um Vorsorge der Fürsorge von Hinterbliebenen, also Menschen!!
          Eine Frage nach Vorsorgevorkehrungen für menschliche Wesen mit der Vererbung von Sachen gleichzustellen erachte ich fürwohl als herablassend. wenn ich mich nicht
          irre, hast du die (völlig irrelevante) testamentarische lösung
          ins spiel gebracht.
          Ach Gottchen. Na und? Da hatte ich halt etwas überlesen, aber rein vom Titel her kann es im Archiv stöbernden evtl trotzdem helfen.

          Jedenfalls habe ich mir - wenn auch in die falsche Richtung - etwas mehr Mühe gegeben als du, die ebenfalls keine relevante Lösung gebracht hat. So what? Dein Post war eine reine Meinungsäußerung mit "reinwürgtouch". darum geht es nicht, sondern um die M*Ö*G*L*I*C*H*K*E*I*T*E*N!
          jetzt kapiert?
          Du brauchst nicht zu schreien!!! Und welche Möglichkeiten hast Du ihr genannt?? rumzuschwafeln, nur um was nettes (dafür aber grundfalsches)
          zu sagen, hilft nicht weiter.
          Hauptsache die Gleichsetzung von Menschen und Sachen bringt die Leute weiter ;-)

          Agnes

          • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
            Re^2: sorry, aber es geht um die rechtliche möglic

            Hallo Agnes Indem du in Verbindung mit der Frage Kinder nach dem eigenen Tode versorgt zu wissen mit zu verebenden Sachen in Verbindung gebracht hast.
            Sie hat doch aber gerade damit deutlich gesagt, dass Kinder eben keine Sachen sind, die man testamentarisch vererben kann. Ich verstehe das Problem nicht. Und welche Möglichkeiten hast Du ihr genannt??
            Sie hat der Fragestellerin deutlich verständlich nahegebracht, dass es keine Möglichkeiten gibt.

            Das ist doch hilfreich, wenn man sich dann keine unnötige Mühe mehr gibt.

            Eine kurze und knappe Antwort wirkt manchmal etwas schroff, aber das muss nicht so gemeint sein.


            Viele Grüße

            • Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
              Re^3: sorry, aber es geht um die rechtliche möglic

              Hallo Simsy mone, Sie hat der Fragestellerin deutlich verständlich nahegebracht,
              dass es keine Möglichkeiten gibt.
              Es gibt aber sogar mehrere Möglichkeiten.

              1. Einverständnis des Vaters
              2. Adoption (ebenfalls mit Einverständnis des Vaters) Das ist doch hilfreich, wenn man sich dann keine unnötige Mühe
              mehr gibt.
              Nö, dem Fragesteller zu implizieren, dass sein Anliegen mit Sachenrecht bzw. Erbrecht zu tun hat finde ich nicht hilfreich. Und der Touch, der ein Vergleich mir Vorsoge für Hinterbliebene mit Sachen gefällt mir auch nicht.

              In einem anderen Thread haben sich Leute aufgeregt, weil Kinder mit Katze und Hund gleichgesetzt wurden, hier geht es sogar noch einen Schritt weiter und keiner regt sich auf. Vermutlich, weil besagte Person zu den angesehenen Stamm we-we-we-lern gehört. Eine kurze und knappe Antwort wirkt manchmal etwas schroff,
              aber das muss nicht so gemeint sein.
              Das mag sein, aber man darf sich dann auch nicht konsterniert fühlen, wenn es als schroff aufgefasst wird, wenn es schroff wirkt und dann andere als schwafler titulieren und mit aggressivem Unterton antworten. Man kann dann auch sachlich bleiben.

              Agnes



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