Heimliche Vaterschafttests
Von: , Frage gestellt am Fr, 7. Jan 2005
Hi
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Kay
Hi
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Kay
Hi
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Hallo, Kay,
ganz unproblematisch ist die Sache nicht. Keinesfalls dürfen Gentests gegen den Willen eines Betroffenen gemacht werden, da die Ergebnisse u.U. erhebliche (und ggf. nachteilige) Auswirkungen auf ihn/sie haben können.
Ausschließlich zum Zweck der Abstammungsfeststellung sehe ich aber keinen Grund zum Verbot, es reicht m.E. die Ergebnisse solcher Tests als nicht gerichtsverwendbar zu deklarieren.
Gruß
Eckard
Wenn diese Test's verboten werden. Wie willst Du dann ein Gerichtsverfahren anstreben um nicht die nächsten 20 Jahre zahlen zu müßen.
Praktisch hat doch nun der Mann NULL Möglichkeiten mehr, seine NICHT Vaterschaft nachzuweisen. Ohne begründeten Verdacht kein Anfechtungsverfahren.
Ein solches Verfahren wäre dann nur Möglich, wenn die Person, die einen erst belogen hat und dann das Geld kassiert hierzu zustimmt ....
Denke das die Rechte des Mannes nicht gewahrt sind.
Vielleicht wäre eine Lösung, dass bei Zahlungsverpflichtung immer der Nachweis der Vaterschaft erbracht werden muss?
Chris
Ich kann mir vorstellen, dass die Regelung, dass man nur in den ersten 2 Jahren ohne besondere Begründungen die Vaterschaft anfechten kann, für den Fall erfunden worden ist, dass einer in der ersten Begeisterung ohne sich groß Gedanken zu machen eine Vaterschaft anerkennt, und hinterher, wenn er die Frau vielleicht mittlerweile doof findet, das alles wieder rückgängig machen will.
Und weil die Frau dann ja nicht gut den anderen Vater noch nach zwei Jahren oder länger noch wegen Alimenten angehen kann, hätte das Kind dann plötzlich garkeinen Vater mehr. Diese Regelung soll wohl dem Wohle des Kindes dienen.
Viele Grüße
Hallo Kay!
wie steht Ihr dazu.
Ja oder nein. Warum Ja, warum Nein?
Das Thema taucht auch schon in folgendem Thread auf: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv...
Grüße,
Christiane
Hallo Kay,
das Thema wurde tatsächlich heftigst in verschiedenen Foren diskutiert.
Ich kann mir Situationen vorstellen, wo ein Vater, zB im Rahmen von Unterhaltsleistungen, einen diskreten Vaterschaftstest anwenden möchte. Die diskrete Möglichkeit, dem Kind eine Zahnbürste zu geben, diese an ein Labor zu senden und so eine gewissem verbesserte Handlungsposition zu erreichen, wäre dann in Zukunft ein Strafbestand, der mit Freiheitsstrafen bis zu einem jahr geahndet werden kann.
Wenn ich für den Verzicht auf eine öffentliche Vaterschaftsklage durch eine diskrete, private Laboranalyse für ein Jahr ins Gefängnis muss bzw. dies mit anderen Straftatbeständen (schwere Körperverletzung, Betrug, etc.) vergleiche, für die man mit einer ähnlichen Strafe rechnen muss, dann ist mein Rechtsverständnis ziemlich gestört.
Gruss,
Klaus
Vaterschaftstest anwenden möchte. Die diskrete Möglichkeit,
dem Kind eine Zahnbürste zu geben, diese an ein Labor zu
senden und so eine gewissem verbesserte Handlungsposition zu
erreichen, wäre dann in Zukunft ein Strafbestand, der mit
Freiheitsstrafen bis zu einem jahr geahndet werden kann.
Viele würden dieses Risiko eingehen, denn wer zahlt schon gerne 20 Jahre für ein Kind, dass ihm irgendein anderer untergeschoben hat?
Wurde dieses Verbot nicht von einer Frau vorgeschlagen? Wen wundert es?
Es ist ein Freischein für die Frau, ohne Risiko sich durch die Welt zu poppen, der betrogenen Ehemann darf ja keinen Test machen und ist anschließend der Doofe.
Es stellt sich aber die Frage, was passiert, wenn es verboten ist, der Test aber zeigt, dass man nicht der Vater ist und man die Frau verklagen möchte (Geld zurück Garantie). Ist das dann überhaupt möglich?
Hi,
dann weiß ich erstmal, dass es nicht mein Kind ist. Dann würde ich überlegen, ob ich es trotzdem akzeptieren kann.
Wenn nicht, einfach aus einem vorgeschobenem Grund die Vaterschaft anfechten, dann wird halt noch ein Test gemacht.
Ich würde es mit den Tests anders machen:
- Der Vaterschaftstest wird aufgrund der hohen wirtschaftlichen bedeutung der Vaterschaft obligatorisch (hier gehts ja sowieso vorrangig ums Geld)
- Beide Partner können übereinstimmend auf den Test verzichten, der Vater erkennt damit die Vaterschaft an.
- Die Mutter kann ihn verweigern, der Mann wird in diesem Fall aber von Unterhaltszahlungen freigestellt.
Einige untergeschobene Kinder könnte man aber schon ganz einfach an der Blutgruppe erkennen, wenn man ein bischen was über Vererbung weiss.
A.
Hallo
- Die Mutter kann ihn verweigern, der Mann wird in diesem Fall
aber von Unterhaltszahlungen freigestellt.
Das geht nicht. Wer soll denn dann sonst Unterhalt zahlen? -
Ich würde es aber auch nicht für dringend erforderlich halten, dass die Mutter ihn verweigern können muss, weil ja nicht ihre Mutterschaft in Frage gestellt wird.
Viele Grüße
Thea
Hallo
- Die Mutter kann ihn verweigern, der Mann wird in diesem Fall
aber von Unterhaltszahlungen freigestellt.
Das geht nicht. Wer soll denn dann sonst Unterhalt zahlen? -
Ich würde es aber auch nicht für dringend erforderlich halten,
dass die Mutter ihn verweigern können muss, weil ja nicht ihre
Mutterschaft in Frage gestellt wird.
Hallo Thea,
nenne mir einen Grund warum ein für das Kind absolut schmerzloses Verfahren ohne Nebenwirkungen von der Mutter verweigert werden sollte, wenn nicht eben die Möglichkeit bestünde, dass er nicht der Vater ist.
Und dafür darf er zahlen?
Gruß Ivo