kunstfreiheitsgarantie wie geht das....?
Von: , Frage gestellt am So, 8. Feb 2004
Obwohl ich mit meiner Kunst. gegen kein allgemeingültiges Gesetz verstoße. auch nicht gegen die In Art.5 Abs.3 GG. ausdrüchlich aufgestellten verfassungsrechtlichen Schrankenregeln.
Zum Schutze .... 1/2/3/4....
geht Kunstschutz, Bei mir jedenfalls nicht.
werde ich meiner Öffentlichkeitssuche bestraft, bestraft, bestraft und nochmal bestraft.
Gesellschaftspolitiche Begründung: in meinem Fall, kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein, sich zu jeder Zeit, in jeder Art und Weise zu betätigen.
ich würde mich gerne mit jemanden Unterhalten der weiss wovon ich schreibe.
Ich beantworte keine Fragen: "Ja zum Teufel, was machste denn da Für Kunst?) denn was ich für Kunst mache, damit gegen kein Gesetz verstoße, ist für die Frage (Wie geht Kunstfreiheitsgarantie) völlig nebensächlich.
meint der Bsucher.
