Balkon -> Wohnraum
Von: , Frage gestellt am Do, 9. Sep 1999
Ich beabsichtige nächstes Jahr den 12 qm Balkon meiner ETW durch diverse Umbauten in einen normalen Wohnraum umzuwandeln. In der Eigentümerversammlung ist alles durch - nur: Die genehmigende Behörde (Bundesland: RP) verlangt eine "Berechnung des umbauten Raumens" für die Baugenehmigung. OK, ich kann mir vorstellen, dass dies dem Volumen des neuen Raumes entspricht, aber:
Kann man das selber mit Zollstock und Taschenrechner machen, oder müssen da wieder irgendwelche Offiziellen (Statiker, Architekt etc.) ran?
Wenn man es selber machen kann: Ist dabei irgendwas zu beachten?
Bin für alle Infos dankbar.
Stefan
