Abrechnungstip Betriebskosten

Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Mär 2000

Die Warm- und Kaltwasserzähler (sofern vorhanden) müssen alle 6 bzw. 8 Jahre neu geeicht werden. Unterläßt der Vermieter dies kann man wohl von einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung ausgehen und somit das Ergebnis bemängeln.

Riccardo

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Tagen hilfreich
    Re: Abrechnungstip Betriebskosten

    Die Eichfrist hat sich geändert und beträgt für Warmwasser 5 Jahre und für Kaltwasser 6 Jahre. Danach kann man mit erfolg jede Abrechnung anfechten.

    KAI

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