Abrechnungstip Betriebskosten
Von: , Frage gestellt am Mo, 13. Mär 2000
Die Warm- und Kaltwasserzähler (sofern vorhanden) müssen alle 6 bzw. 8 Jahre neu geeicht werden. Unterläßt der Vermieter dies kann man wohl von einer nicht ordnungsgemäßen Abrechnung ausgehen und somit das Ergebnis bemängeln.
Riccardo
