Wohnungsübergabe an Vermieter: nur zu Arbeitszeit?
Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 1999
Hallo!
Das is ne Doppelpost (Brett Recht), weil möglicherweise zum "Wohnen" jemand Erfahrung dazu hat, ohne sich näher für Recht zu interessieren.
Ich möchte in Stuttgart eine Wohnung kündigen, aber keinen Tag Urlaub opfern (von Dresden ganz schön weit). Der Vermieter (Betriebswohnung) verlangt nun a) daß man persönlich da sein muß (statt Schlüssel in Briefkasten) und b) daß die Übergabe während der Arbeitszeit stattfindet.
Muß ich mich dem fügen?
Bitte sagt mir, daß ich einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen, ein Fax mit der Kündigung schreiben (fristgemäß) und die Bank-Einzugsgenehmigung aufheben soll! Wär mir das liebste :-), oder muß ich Bekannte bitten?
Tschuess, Sven.
