Wohnungsübergabe an Vermieter: nur zu Arbeitszeit?

Von: , Frage gestellt am Do, 21. Okt 1999

Hallo!
Das is ne Doppelpost (Brett Recht), weil möglicherweise zum "Wohnen" jemand Erfahrung dazu hat, ohne sich näher für Recht zu interessieren.

Ich möchte in Stuttgart eine Wohnung kündigen, aber keinen Tag Urlaub opfern (von Dresden ganz schön weit). Der Vermieter (Betriebswohnung) verlangt nun a) daß man persönlich da sein muß (statt Schlüssel in Briefkasten) und b) daß die Übergabe während der Arbeitszeit stattfindet.

Muß ich mich dem fügen?

Bitte sagt mir, daß ich einfach den Schlüssel in den Briefkasten werfen, ein Fax mit der Kündigung schreiben (fristgemäß) und die Bank-Einzugsgenehmigung aufheben soll! Wär mir das liebste :-), oder muß ich Bekannte bitten?

Tschuess, Sven.

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
    Re: Wohnungsübergabe an Vermieter: nur zu Arbeitsz

    Bitte sagt mir, daß ich einfach den
    Schlüssel in den Briefkasten werfen, ein
    Fax mit der Kündigung schreiben
    (fristgemäß) und die
    Bank-Einzugsgenehmigung aufheben soll!
    Wär mir das liebste :-), oder muß ich
    Bekannte bitten?
    Du musst dir halt überlegen, was schlimmstenfalls passieren kann. Wenn du keine Kaution mehr zu bekommen hast, ist die Sache einfach - ansonsten besteht halt die Gefahr, dass der Vermieter dir (oder auch deinem Bevollmächtigten, wenn der nicht aufpasst) irgendwelche (echte oder erfundene) Mängel in der Wohnung unterschieben kann. Du müsstest also mindestens den aktuellen Zustand der Wohnung dokumentieren.

    Im übrigen müsste der Vermieter ja dir gegenüber einen materiellen Schaden geltend machen, der durch die nicht stattgefundene persönliche Übergabe entstanden ist. Mir fällt da nichts ein - aber vielleicht ist dein Vermieter ja fantasievoller...

    Reinhard

    • Antwort von nach 19 Stunden hilfreich
      Re^2: Wohnungsübergabe an Vermieter: nur zu Arbeit

      Bitte sagt mir, daß ich einfach den
      Schlüssel in den Briefkasten werfen, ein
      Fax mit der Kündigung schreiben
      (fristgemäß) und die
      Bank-Einzugsgenehmigung aufheben soll!
      Wär mir das liebste :-), oder muß ich
      Bekannte bitten?
      Du musst dir halt überlegen, was
      schlimmstenfalls passieren kann. Wenn du
      keine Kaution mehr zu bekommen hast, ist
      die Sache einfach - ansonsten besteht
      halt die Gefahr, dass der Vermieter dir
      (oder auch deinem Bevollmächtigten, wenn
      der nicht aufpasst) irgendwelche (echte
      oder erfundene) Mängel in der Wohnung
      unterschieben kann. Du müsstest also
      mindestens den aktuellen Zustand der
      Wohnung dokumentieren.
      Dem kann ich mich nur anschliessen! Auf jeden Fall selber bei der Übergabe dabei sein und ein sogenanntes "Wohnungsübergabeprotokoll" anfertigen. Es ist auch nicht schlecht, wenn man einen Bekannten als unabhängigen Zeugen dabei hat. Nichts kann soviel Geld kosten, wie eine schlechte Wohnungsübergabe bei Mietende!!!

      Ach ja: Es ist auch nicht von Übel, wenn man 1-2 Filme in der Wohnung verknipst. Dabei kommt es besonders auf den Zustand der "neuralgischen" Punkte (Heizungen, Fenster, Türen, Sanität) an - also durchaus viele Nahaufnahmen.

      Gruß
      Stefan

      • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
        Danke!

        Kaution ist zum Glück nicht drauf.
        Wichtiger Hinweis war das Dokumentieren, ich werd also auf jeden Fall die Videokamera mitnehmen.
        Wohnungs-Übergabe heißt, soweit ich jetzt herausbekam, Schlüsselübergabe. Wenn also die Post morgens um 10 kommt, gilt zu der Zeit auch die Übergabe als erfüllt. Falls ich doch niemanden finde, der das übernehmen kann, werd ich wohl per Brief alles erledigen.

        Tschuess, Sven.

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