Das ganze einmal geordnet
Hallo Christian,
Wenn Du Dich als lärmgeplagter Nachbar einer Kirche gegen die aus Deiner Sicht unerträglichen Lärmbelästigungen durch kirchliches Glockengeläut zur Wehr setzen willst, so bist Du gut beraten, Dir erst einmal darüber klarzuwerden, was Dich stört: Entweder das sakrale Glockengeläut (zu lithurgischen bzw. gottesdienstlichen Zwecken) oder das nicht sakrale Glockengeläut (als Zeitangabe mit Stundenschlag).
Wichtig ist das deshalb, weil Kirchenglocken ein juristisches Doppelleben haben: Für Klagen gegen das sakrale Glockengeläut sind die Verwaltungsgerichte zuständig, über Klagen gegen das nicht sakrale Glockengeläut entscheiden die Zivilgerichte.
Aussichtsreich erscheint aber nur ein Vorgehen gegen das Zeitschlagen der Kirchenglocken. Dieses Glockengeläut hat nach der Rechtsprechung seine Funktion als Zeitangabe unter den heutigen Lebensbedingungen praktisch verloren, so dass es bei Überschreiten der Lärmrichtwerte der VDI-Richtlinie 2058, Blatt 1 "Arbeitslärm in der Nachbarschaft" während der Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr) verzichtbar ist. Von 06.00 bis 22.00 Uhr muß Du es ertragen.
Ein Vorgehen gegen das sakrale Glockengeläut ist hingegen wenig erfolgversprechend, weil für dieses nach der Rechtsprechung wegen der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Religionsausübung die allgemeinen Gesetze nur sehr eingeschränkt gelten. So stellt etwa das dreimal tägliche Angelusläuten im herkömmlichen Rahmen keine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft dar. Gleiches gilt nach der Rechtsprechung für das lithurgische Glockengeläut zum Gottesdienst am Sonntag.
Einen guten Schlaf wünscht
Christian