Stress mit dem Mieterschutzbund! Wo Beschweren?

Von: , Frage gestellt am Do, 17. Jan 2002

hat jemand eine Idee wo man sich erkundigen kann, wenn man mit den Praktiken des Mieterschutzbundes ganz und garnicht zufrieden ist?

Gibt es so eine Art Dachverband oder eine Aufsichtsbehörde für Mieterschutzbunde und -vereine?

Gruß Roland

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 37 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stress mit dem Mieterschutzbund! Wo Beschweren

    Hallo Roland,

    was heisst da Stress ? Fühlst Du Dich falsch beraten ? Oder hat man Deine Auffassung nicht geteilt ? Gib mal ein paar Stichworte, keine großen Details, dann kann ich Dir eventuell mitteilen, wer für Deine Reklamation zuständig sein könnte.

    Gruss Günter

    • Antwort von nach 11 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Stress mit dem Mieterschutzbund! Wo Beschwer

      Hallo Günter,

      Erstens fühle ich mich falsch beraten. Der Mieterschutzbund ist in meinen Augen ein Papiertiger, er kann "böse Briefe" an den Vermieter schreiben (wg. Schimmelpilz in der Wohnung) und dem Vermieter Fristen zur Mängelbeseitigung setzen. Wenn der Vermieter aber untätig bleibt, rät mir der Mieterschutzbund auf meine Kosten einen Gutachter zu konsultieren um den Vermieter auf mein Risiko zu verklagen.

      Ausserdem habe ich am 29.12.2000 den Vertrag mit dem Mieterschutzbund unterschrieben und jetzt wollen die Beiträge für das Jahr 2000, 2001 und die erste Hälfte 2002 haben. Ich finde der MSB hätte mich zuvor darauf hinweisen können, dass ich besser erst am 02.01.2001 unterschreiben sollte um mir einen GANZEN Jahresbeitrag für 2000 zu sparen! Falls das überhaupt rechtmäßig ist.

      Gruß Roland [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Stress mit dem Mieterschutzbund! Wo Beschwer

        Hallo Roland,

        da wir selbst einmal Mitglied (als Mieterverein) im DMB gewesen sind kenne ich das Problem.

        Ein Brief an den Vermieter muss sein. Dies schreibt nun mal das Gesetz vor.In dem Brief muss, wenn nichts geschieht, hingewiesen werden, dass eine Mietminderung von € ..... vorgenommen wird und die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt wird bis sämtliche Mängel beseitigt sind.

        Wenn der Vermieter nicht reagiert, muss der Mieterverein dem Vermieter die Mietminderung erklären, Du minderst die Miete, wenn es berechtigt ist und er muss Dich vertreten.

        Bevor bei uns jemand Mitglied wird, wird er zuerst einmal hingewiesen, welche Leistungen zu erwarten sind (Schriftverkehr, bei Rechtsschutz Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten, Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergaben, Erstellung von Dokumentationen bei Mängel, sowie Prüfung der Geschäftsvorfälle und Bearbeitung bis hin zu Verhandlungen mit dem Vermieter in allen Mietfragen. Ausserdem wird das Mitglied hingewiesen, dass der Beitrag für eine Beratung in Zusammenhang mit der Auslösung der Mitgliedschaft für das laufende Geschäftsjahr gilt. Dies ist so in unserer Satzung drin. Andere haben andere Maßgaben.

        Also muss man jedem Mitglied auch die Satzung mit dem Beitritt aushändigen, damit er selbst kündigen kann. Ratsam ist es auch, man gibt dem Mitglied eine Kopie seines unterschriebenen Beitrittes mit. Denn der Hinweis auf den Beitrittsformularen, dass die Mitgliedschaft für "zwei Jahre" gelten soll, wie es oft interpretiert wird, ist nun mal falsch. Es heisst nämlich - zumindest soweit ich DMB-Beitrittsformulare kenne - mindestens zwei Jahre. Das bedeutet, dass jemand kündigen muss, sonst läuft der Vertrag weiter, endet nicht nach zwei Jahren.

        Ab 01.12. eines Jahres erklärt bei uns ein Mitglied, dass der Beitrag auf das kommende Jahr dann übertragen werden kann, wenn in den letzten Tagen des Jahres Wohnungsbesichtigungen, Wohnungsübergaben und somit auch Dokumentationen die zeit- und kostenaufwendig sind, nicht vorkommen. Ab Mitte Dezember wird bei uns der Beitrag generell dann nur noch für das kommende Jahr erhoben. Selbstverständlich haben hier jene einen Vorteil, die uns relativ stark noch in dne letzten Tagen des Jahres beanspruchen. Meine Devise und meiner Mitarbeiter ist jedoch, lieber ein zufriedenes Mitglied, das durch unbürokratische Handlungsweise auch ohne unser Zutun für uns Mund-zu-Mund-Propaganda macht als ein Mitglied, dass schimpft und andere abschreckt.

        Eine Beitragserhebung für das Jahr 2000 bei einem >Beitritt am 29.12.2000< (ist das nicht ein Irrtum ? ) halte ich für unzulässig. Wobei ich mir schon die Frage stelle, wie es kommt, dass an einem Samstag ( denn der 29.12.2000 war ein Samstag) die Geschäftsstelle geöffnet ist, wenn eigentlich überall dies der letzte Werktag im Jahr ist, wo die Mitgliederstammsätze schon für 2001 umstellt werden. An Silvester (Monatg) hat bestimmt niemand gearbeitet.
        Erstens fühle ich mich falsch beraten. Der Mieterschutzbund
        ist in meinen Augen ein Papiertiger, er kann "böse Briefe" an
        den Vermieter schreiben (wg. Schimmelpilz in der Wohnung) und
        dem Vermieter Fristen zur Mängelbeseitigung setzen. Wenn der
        Vermieter aber untätig bleibt, rät mir der Mieterschutzbund
        auf meine Kosten einen Gutachter zu konsultieren um den
        Vermieter auf mein Risiko zu verklagen.
        Hier wäre eine Besichtigung durhc den Mieterverein erforderlich gewesen. Dann erst kann man entscheidne, was zu tun ist. Nur, ist dieses Angebot Vetragsbestandteil des zuständigen Mietervereins ? Hast Du gefragt, welche Leistungen man Dir gibt für den Beitrag.
        Ausserdem habe ich am 29.12.2000 den Vertrag mit dem
        Mieterschutzbund unterschrieben und jetzt wollen die Beiträge
        für das Jahr 2000, 2001
        Weshalb eigentlich erst jetzt für 2001, das Jahr ist vorbei und es scheint mir schon mehr als merkwürdig, dass während des Jahres nichts geschehen sein soll. Hinweis jedoch für 2001 auf ejdne Fall mal. Du bist zahlungspflichtig udn dieser Betrag kann im Mahnverfahren erhoben werden. Also Achtung, wegen 2001 keinen Streit und da Du offenbar nicht gekündigt hast, bist Du auch für 2002 zahlungspflichtig. So zumindest die Statuten des DMB, soweit sie mir in Erinnerung sind.

        und die erste Hälfte 2002 haben. Ich finde der MSB hätte mich zuvor darauf hinweisen können, dass
        ich besser erst am 02.01.2001 unterschreiben sollte um mir
        einen GANZEN Jahresbeitrag für 2000 zu sparen!
        Dies ist natürlich eine Stilfrage und ich glaube auch nicht, käme es hier zu einem Rechtsstreit wegen des Beitrages, dass ein Gericht dem Verein folgen kann. Wenn der genannte Termin 29.12.2000 (als Samstag) richtig ist, ist es doch offensichtlich, dass vor 2001 niemand mehr aktiv tätig werden konnte.

        Es kann natürlich sein, dass Du hier an eine Beratung geraten bist, die ehrenamtlich durchgeführt wird und es sich um einen kleineren Verein handelt. Fast in jedem Landkreis der BRD gibt es sogenannte Orts- oder Kreisverbände des DMB, daneben so wie wir, freie Mietervereine, die entweder aus dem DMB ausgetreten sind oder von Anfang an nie im DMB waren. Und bei dem DMB-Verbänden besteht eben doch das Problem, dass der Großteil der Gelder an den "oben aufgesetzten .....-Kopf" geht und die tatsächliche Arbeit bei den Mietervereinen mangels Masse eben nicht immer den Interessen der Mitglieder entspricht. Die Verbände sind aber - auch wenn sie selbstständig sind - eigene eingetragene Vereine sind - durch Satzung an den Landesverband gebunden und müssen auch die Satzung des Bundesverbandes - also DMB - anerkennen.

        Ich war in den letzten Jahren der Mienung, dass dieses Verfahren verfassungswidrig ist. Ein selbstständiger Verein kann aus meienr Sicht nicht gleichzeitig an fremde Satzung gebunden sein. Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus der vergangenen Woche hinsichtlich der Zwangsmitgliedschaft in einer Handwerkskammer und die Erklärung, dass dies rechtmässig ist, wird man wohl dann - wer dei DMB-Satzung übernimmt -analog auch hier die zwangsweise Zuordnung und verbunden damit zwangswweise Abgabe von Beiträgen anzuerkennen haben.

        Und bitte auch mal beachten. Auch ein DMB ist zuerst einmal ein Geschäftsbetrieb, der Verlage, Versicherungen und andere Einrichtungen unterhält , einen riesigen Verwaltungsapparat und auch - wie viele andere Organisationen - abgestellte Politiker mit Posten versorgen muss oder über solche Organisationen in manchen Regionen "Möchte-auch-mal-Politikern" den Weg bereitet für deren Verdienste.

        Gruss Günter

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