Schankverordnug - Füllhöhe eines Glases
Von: , Frage gestellt am Di, 29. Jan 2002
Liebe trinkfesten vor dem Wirt,
folgendes weltbewegendes Problem hat sich aufgetan.
Mein Schwiegervater (A) hatte mit einem Wirt (B) einen kleinen Disput über die Füllhöhe eines Bierglases. A meinte, daß ein Bier schankfrisch bis zum Eichstrich gefüllt sein müsse, ein "Steigerbier" (das erst bis zum Eichstrich gefüllt ist, wenn der Schaum zusammengesunken ist) empfand er als Nepp. B argumentierte genau andersherum, A würde dann mehr für sein Geld kriegen.
Wie sieht es denn nun nach Verornung (Schankverornung) bzw. Recht und Gesetz aus, wer hat recht?
Gandalf
