Re^2: partieller Einspruch :-)
Hi Achim,
Kleingeist, der ich nun mal bin, muss ich hier einen Einspruch anmelden.
eine Flasche Moet & Chandon (ich gehe mal davon aus, dass es
keine Jahrgangschampagner ist) sollte rund 10 Jahre vertragen,
vorausgesetzt sie hat diese 10 Jahre nicht in einer
Glasvitrine unter direkter Sonneneinstrahlung gelagert.
Kommt drauf an, wie Du "vertragen" definierst. Völlig richtig ist natürlich Dein einschränkender Hinweis auf die Lagerbedingungen.
Die "normalen" Markenchampagner (kein Jahrgang, kein spezielles Cuvée etc.) sollten innerhalb von zwei Jahren nach der Abfüllung getrunken werden. Eine geschmackliche Verbesserung durch Flaschenlagerung ist bei diesen Produkten nicht zu erwarten. Relativ schnell verlieren diese Produkte die Frische und Spritzigkeit, die eigentlich den Trinkspass garantieren sollen. Richtiggehend schlecht werden sie dadurch nicht, aber, wie gesagt, auch nicht besser.
Reine Jahrgangschampagner (mit Jahrgangsbezeichnung) lassen
sich oft noch viel längere Zeit aufbewahren. Allerdings
sollten diese dann auch entsprechend kühl und dunkel gelagert
sein.
Wobei hier anzumerken ist, dass bei den ganz großen Gewächsen diese längere Lagerdauer vor dem Degorgieren erfolgt. Das bedeutet, gerade diese Jahrgangschampagner großer Häuser absolvieren ihre Reifezeit auf der Hefe.
Allerdings können sich diese großen Gewächse auch auf der Flasche noch positiv entwickeln. Sie verändern dann zwar auch ihre geschmackliche Charakteristik, entwickeln aber hoch interessante Reifetöne. Diese Entwicklung ist aber in der Tat nur bei Spitzenerzeugnissen zu erwarten, bei denen eben auch die Grundweine über die nötige Statur und Substanz verfügen.
Im Zweifelsfall: probieren.
Das allerdings ist völlig richtig :-)
Viele Grüße
mhg