Dosenpfand

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Jun 2003

Hallo!
Darf ich meine Dosenpfandfrage hier rein stellen? Ich machs einfach:
Wollen die Supermärkte nur den Rohstoff oder die ganze Flasche/Dose zurück? Auf deutsch: Darf ich eine zusammengedrückte Flasche/Dose abgeben und trotzdem das Pfand kassieren?

Jonas

8 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
    Re: Dosenpfand

    Hi, Wollen die Supermärkte nur den Rohstoff oder die ganze
    Flasche/Dose zurück? Auf deutsch: Darf ich eine
    zusammengedrückte Flasche/Dose abgeben und trotzdem das Pfand
    kassieren?
    klar, die Dose ist als ganzes nicht wieder befüllbar. Im Zweifel sind die Händler noch froh drum, wenn man Dosen und Kunststoffflaschen knautscht, damit in die Säcke (die Müllsäcke, nicht die Händler) mehr reinpaßt.

    Gruß
    Christian

  2. Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
    Re: Dosenpfand

    Hallo,

    das hält jeder Markt anders... bei manchen darf das Etikett nicht
    entfernen, anderen ist das wiederum egal. Genauso sieht es auch mit
    der Form der Dosen und Flaschen aus (unversehrt vs. zerquetscht).

    Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist ja das
    Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

    Viele Grüße
    Susanne [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Dosenpfand


      Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist
      ja das
      Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

      Jein !
      Da der tiefere Sinn des Dosenpfandes ja der war, Getränke in Mehrwegverpackungen wieder konkurrenzfähig zu machen, gibt es auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein zufrieden geben !

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Dosenpfand

        Hi, auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein
        die sollten sich aber besser nicht erwischen lassen, die Strafen darauf sind recht empfindlich (ab 50 T-€ aufwärts).

        Gruß
        Feanor

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Dosenpfand


        Jedenfalls müssen sie ja irgendetwas zurück nehmen, sonst ist
        ja das
        Prinzip Pfand ad absurdum geführt.

        Jein !
        Nicht Jein, sondern Ja. Ich habe vom "Prinzip Pfand" und nicht vom "Prinzip Dosenpfand" geschrieben. Und Pfand heißt, dass man was hinterlässt, dafür was bekommt, was man wiederum einlösen kann und das erhält, was man zuerst hinterlassen hat. In diesem unten beschriebenen - illegalen - Fall ist es dann eben ein Cupon und nicht Pfandgut+Beleg (in Form von Kassenzettel, Pfandchip o.ä.) - wie es laut Gesetz vorgeschrieben ist - und man bekommt sein hinterlegtes Geld wieder. Da der tiefere Sinn des Dosenpfandes ja der war, Getränke in
        Mehrwegverpackungen wieder konkurrenzfähig zu machen, gibt es
        auch schon Läden die sich mit dem Pfandcoupon allein zufrieden
        geben !
        Wie schon von Feanor geschrieben, ist das eine illegalie Praktik, das Pfandgut nicht zurückzunehmen, siehe
        http://www.ihk24-lueneburg.de/LGIHK24/IHK24/produktm...
        Von daher auch nicht von Belang. Schließlich kann gesetzwidriges Verhalten nicht zum Maß mancher Dinge werden!

        Viele Grüße
        Susanne

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: Dosenpfand

          Hallo Susanne,

          ließ dir doch nochmal Jonas' Frage durch, dann wirst du auch meine Antwort richtig verstehen !

          Recht oder Unrecht des praktizierten Verfahrens zu diskutieren wäre hier fehl am Platze und darüberhinaus müßig, da zu einer Diskussion ja unterschiedliche Meinungen gehören !

          Gruß

          Heidi

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: Dosenpfand

            Hallo Heidi ließ dir doch nochmal Jonas' Frage durch, dann wirst du auch
            meine Antwort richtig verstehen !
            Hmm, das geht nicht ums Verstehen (da mir kein Wort unbekannt war, meine ich schon, den Sinn erfasst zu haben, schließlich habe ich auch schon mit meinen fast 27 Jahren einige Spracherfahrung als Muttersprachler), sondern um den Inhalt. Es geht darum, ob man unbedingt das Pfandgut wieder abgeben muss. Laut Gesetz ja, der Händler ist VERPFLICHTET, die Sachen zurückzunehmen (siehe auch meine gepostete URL). Wenn sich da einzelne Händler nicht dran halten, ist das ihre Sache; Mord ist auch verboten, wenn gleich er trotzdem von einigen praktiziert wird (um es mal etwas krasser zu formulieren). Recht oder Unrecht des praktizierten Verfahrens zu diskutieren
            wäre hier fehl am Platze und darüberhinaus müßig, da zu einer
            Diskussion ja unterschiedliche Meinungen gehören !
            Nun ja, da das Gesetz kaum zwei sich entgegenstehenden Ansätze erlaubt (gerade, wenn es bei ihnen um gesetzliche Regelungen geht), kann man da nur auf der legalen oder der illegalen Seite sein. Mehr Meinungen gibts da nicht.

            Dass das fehl am Platz ist, ist deine Meinung. Meiner Meinung nach ist es das nicht, da die ganze Sache eben eine rechtliche ist (per Gesetz wurde das sogenannte Zwangspfand eingeführt!) und man daher auch die rechtlichen Grundzüge diesbezüglich erläutern sollte. Sprich: Wenn jemand wissen will, ob man sein Pfandgut zurückgeben muss oder nicht (bzw. wie das gehandelt wird), kann man ihn sehr wohl darauf hinweisen, dass es so gesetzlich vorgesehen ist.

            hast du was gegen Gesetze oder warum sind die dir so unwichtig?

            Dass man Mehrweg attraktiver machen wollte, war ein Grund für dieses Gesetz, dass du ja so gern ausklammern willst, welches zur Folge aber wiederum das Pfand hat, über welches du aber wieder gerne reden willst.

            Gruß zurück
            Susanne

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: Dosenpfand

              Hallo Susanne, ..., schließlich habe ich auch schon mit meinen fast 27 Jahren einige
              Spracherfahrung als Muttersprachler...
              Also besonders weit kann's mit der Spracherfahrung nicht her sein, sonst hättest du keine solchen Probleme damit.
              In Jonas' Frage ging es lediglich darum, ob das Pfandgut UNBESCHÄDIGT zurückgegeben werden müsse.
              Da aber nicht die Wiederverwendung Sinn der Pfandregelung war ist die Form des zurückgegebenen Pfandes grundsätzlich mal egal.

              BESONDERS DEUTLICH WIRD DAS DORT SICHTBAR !!!, WO HÄNDLER GANZ AUF DIE RÜCKGABE VERZICHTEN !!!

              Jetzt kapiert ?
              War doch garnicht sooo schwierig, oder ? Nun ja, da das Gesetz kaum zwei sich entgegenstehenden Ansätze
              erlaubt (gerade, wenn es bei ihnen um gesetzliche Regelungen
              geht), kann man da nur auf der legalen oder der illegalen
              Seite sein. Mehr Meinungen gibts da nicht.
              Zwei reichen ja auch.
              Bei uns beiden gibt's aber ja nur eine, wenn ich dich richtig verstanden habe. Oder bist DU etwa auf der illegalen Seite ? Dann hättest du dich allerdings sehr missverständlich ausgedrückt !
              Wenn jemand wissen will, ob man sein
              Pfandgut zurückgeben muss oder nicht (bzw. wie das gehandelt
              wird), kann man ihn sehr wohl darauf hinweisen, dass es so
              gesetzlich vorgesehen ist.
              Also noch mal zum Mitschreiben : es ging nicht ums OB sodern ums WIE ! hast du was gegen Gesetze oder warum sind die dir so
              unwichtig?

              Keineswegs. Schließlich bin ich Beamtin ;-)

              Dass die Praxis (Hallo ,aufwachen : Hier geht es um das richtige Leben !) aber oft anders aussieht als es die Gesetze vorschreiben sieht jeder der nicht taub und blind ist.
              Also : Öfter mal den gesunden Menschenverstand einschalten !

              rät

              Heidi (gesetzestreue Selbstdenkerin!)

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