Hi Jules,
Hat es was damit zu tun, ob Fruchtstücke drin sind oder nicht,
bisher dachte ich auch immer, das wäre so (war wohl die alte Lesart).
Jetzt habe ich in meinem Lebensmittellexikon nachgeschaut und im Anhang gefunden:
"Verordnung über Konfitüren und ähnliche Erzeugnisse" (vom 26. 10. 1982)
Daraus folgende Auszüge sollten Deine Fragen zu 100% klären:
"Die Konfitürenverordnung löste die Verordnung über Obsterzeugnisse ab. Sie wurde
aufgrund der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten über Konfitüren, Gelees, Marmelade und Maronenkrem erlassen."
...
"Die Konfitürenverordnung regelt die Herstellung, die zulässigen Ausgangsstoffe
sowie die Beschaffenheit der durch die EG-Richtlinie erfaßten Erzeugnisse
- Konfitüre extra
- Konfitüre einfach
- Gelee extra
- Gelee einfach
- Marmelade
- Maronenkrem"
...
"Bei den einzelnen Erzeugnissen wurde der Mindest-Fruchtgehalt je nach Fruchtart
unterschiedlich hoch festgesetzt. Die löslische Trockenmasse muß bei den in der
EG-Richtlinie angeführten Erzeugmissen mindestens 60, bei den Krautarten 65 und
bei Pflaumenmus 50 Gewichts-Prozente betragen. Als Ausgangserzeugnisse sind
zugelassen: Früchte, Pülpe, Mark, Fruchtsaft, wäßrige Auszüge von Früchten,
Zuckerarten nach der Zuckerarten-VO, Fruktose, wäßrige Saccharose-Lösung.
Konfitüre extra darf nun auch aus mehreren Fruchtarten, muß aber wie bisher aus
Pülpe, d. h. stückigem Ausgangsmaterial, hergestellt werden."
Dann folgt eine Tabelle, die nennt in der ersten Spalte für Konfitüre extra
wieviel g Pülpe bzw. für Gelee extra wieviel g Saft/Auszüge mindestens pro 1000 g
Erzeugnis verwendet werden müssen:
"Schwarze Johannisbeeren, Hagebutten, Quitten: 350; Ingwer: 250; Kaschuäpfel:
230; Passionsfrüchte: 80; andere Früchte: 450."
In der zweiten Spalte das Gleiche für Konfitüre einfach (g Pülpe/Mark) und Gelee
einfach (g Saft/Auszüge):
"Schwarze Johannisbeeren, Hagebutten, Quitten: 250; Ingwer: 150; Kaschuäpfel:
160; Passionsfrüchte: 60; andere Früchte: 130."
"Marmelade: 200 g Zitrusfrüchte, davon mindestens 75 g. Endokarp."
...
"Pflaumenmus: 1400 g Pflaumenpülpe oder -mark, davon dürfen höchstens 350 g aus
getrockneten Pflaumen hergestellt sein, daneben dürfen höchstens 300 g
Zuckerarten verwendet werden."
"Zusätzlich zu den durch die LMKV vorgeschriebenen werden u. a. folgende Angaben
gefordert:"
Dann folgen Rgeelungen für Angaben bei Mehrfrucht, zugelassenen
geschmacksbeeinflussenden Zutaten, Gesamtzuckergehalt usw.
Kommst Du damit fürs erste klar?
Gruß
Bolo2L