Unterschied: Marmelade/Konfitüre

Von: , Frage gestellt am Do, 31. Jul 2003

Wo genau ist der Unterschied? Ist das überhaupt so genau definiert, oder kann das jeder sagen wie er will?
Hat es was damit zu tun, ob Fruchtstücke drin sind oder nicht, oder aus welchen Früchten es gemacht wird? Ich habe bis jetzt nur widersprüchliche Informationen gefunden!
Vielen Dank schonmal, Jules

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 2 hilfreich
    Re: Unterschied: Marmelade/Konfitüre

    Hallo, Jules!

    Marmelade wird aus Früchten gekocht. Sie kann aus verschiedenen Früchten bestehen und die Früchte sollten ganz verkochst sein. So wird es hierzulande verstanden.
    Die EU hat, wohl auf englischen Einfluss hin, dies etwas verengt.

    Dazu:
    Mar|me|la|de, die; -, -n [port. marmelada= (Quitten)marmelade, zu: marmelo= Quitte < lat. melimelum < griech. melímelon= Honigapfel]: 1. als Brotaufstrich verwendete, mit Zucker eingekochte Früchte: ein Glas M.; M. kochen. 2. (nach einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft) süßer Brotaufstrich aus Zitrusfrüchten.
    © Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001


    Die Konfitüre dagegen darf nur aus einer Frucht bestehen und sie darf oder sollte auch sichtbare und beißbare Fruchtstücke enthalten.

    Dazu:
    Kon|fi|tü|re, die; -, -n [frz. confiture = Eingemachtes, zu afrz. confit= Brühe zum Einmachen von Früchten, zu: confire < lat. conficere, Konfekt]: Marmelade aus nur einer Obstsorte [mit Früchten od. Fruchtstücken].
    © Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001


    Gruß und Guten Appetitt beim Frühstück mit Konfitüre oder Marmelade oder Gsälz!
    Fritz

  2. Antwort von nach 7 Stunden 1 hilfreich
    Re: Unterschied: Marmelade/Konfitüre

    Hallo Jules

    Soviel ich weiss, muss Marmelade so verkocht sein dass, im Gegensatz zu Konfitüre, keine Fruchtstücke mehr drin sind (sein dürfen).
    Deswegen kriegste eigentlich nirgends mehr Marmelade, sondern nur noch Konfitüre. Is günstiger in der Herstellung, weil sie nicht so lange gekocht werden muss.

    Viele Grüsse

    Ratz

    PS + ot : Das beste Obst ist das was zweimal durch die Spirale gegangen ist. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Ganz genau

    Hi Jules, Hat es was damit zu tun, ob Fruchtstücke drin sind oder nicht,
    bisher dachte ich auch immer, das wäre so (war wohl die alte Lesart).
    Jetzt habe ich in meinem Lebensmittellexikon nachgeschaut und im Anhang gefunden:
    "Verordnung über Konfitüren und ähnliche Erzeugnisse" (vom 26. 10. 1982)
    Daraus folgende Auszüge sollten Deine Fragen zu 100% klären:
    "Die Konfitürenverordnung löste die Verordnung über Obsterzeugnisse ab. Sie wurde
    aufgrund der EG-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
    Mitgliedsstaaten über Konfitüren, Gelees, Marmelade und Maronenkrem erlassen."
    ...
    "Die Konfitürenverordnung regelt die Herstellung, die zulässigen Ausgangsstoffe
    sowie die Beschaffenheit der durch die EG-Richtlinie erfaßten Erzeugnisse
    - Konfitüre extra
    - Konfitüre einfach
    - Gelee extra
    - Gelee einfach
    - Marmelade
    - Maronenkrem"
    ...
    "Bei den einzelnen Erzeugnissen wurde der Mindest-Fruchtgehalt je nach Fruchtart
    unterschiedlich hoch festgesetzt. Die löslische Trockenmasse muß bei den in der
    EG-Richtlinie angeführten Erzeugmissen mindestens 60, bei den Krautarten 65 und
    bei Pflaumenmus 50 Gewichts-Prozente betragen. Als Ausgangserzeugnisse sind
    zugelassen: Früchte, Pülpe, Mark, Fruchtsaft, wäßrige Auszüge von Früchten,
    Zuckerarten nach der Zuckerarten-VO, Fruktose, wäßrige Saccharose-Lösung.
    Konfitüre extra darf nun auch aus mehreren Fruchtarten, muß aber wie bisher aus
    Pülpe, d. h. stückigem Ausgangsmaterial, hergestellt werden."
    Dann folgt eine Tabelle, die nennt in der ersten Spalte für Konfitüre extra
    wieviel g Pülpe bzw. für Gelee extra wieviel g Saft/Auszüge mindestens pro 1000 g
    Erzeugnis verwendet werden müssen:
    "Schwarze Johannisbeeren, Hagebutten, Quitten: 350; Ingwer: 250; Kaschuäpfel:
    230; Passionsfrüchte: 80; andere Früchte: 450."
    In der zweiten Spalte das Gleiche für Konfitüre einfach (g Pülpe/Mark) und Gelee
    einfach (g Saft/Auszüge):
    "Schwarze Johannisbeeren, Hagebutten, Quitten: 250; Ingwer: 150; Kaschuäpfel:
    160; Passionsfrüchte: 60; andere Früchte: 130."
    "Marmelade: 200 g Zitrusfrüchte, davon mindestens 75 g. Endokarp."
    ...
    "Pflaumenmus: 1400 g Pflaumenpülpe oder -mark, davon dürfen höchstens 350 g aus
    getrockneten Pflaumen hergestellt sein, daneben dürfen höchstens 300 g
    Zuckerarten verwendet werden."
    "Zusätzlich zu den durch die LMKV vorgeschriebenen werden u. a. folgende Angaben
    gefordert:"
    Dann folgen Rgeelungen für Angaben bei Mehrfrucht, zugelassenen
    geschmacksbeeinflussenden Zutaten, Gesamtzuckergehalt usw.

    Kommst Du damit fürs erste klar?
    Gruß
    Bolo2L

    • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ganz genau

      Ich hatte vor einiger Zeit mal in einem, eigentlich seriösen, Fernsehbericht gesehen, dass Marmelade immer aus Zitrusfrüchten sein muss. Ist dann da garnichts dran?

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Ganz genau

        hallo jules,

        fritze hat, wie immer, recht. marmelade ist immer aus zitrusfrüchten. der rest geht als konfitüre bzw. unter dem unpoetischen namen brotaufstrich übern ladentisch.
        im sprachgebrauch bleibt es aber weiterhin ein himbeermarmeladenbrötchen.
        (tolles wort, und ohne bindstrich, freu).
        guten appetit beim marmeladevertilgen.

        strubbel
        §:o)

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Römpp!

        Hi Jules, Ich hatte vor einiger Zeit mal in einem, eigentlich seriösen,
        Fernsehbericht gesehen, dass Marmelade immer aus
        Zitrusfrüchten sein muss. Ist dann da garnichts dran?
        Zitat aus meinem Leibundmagenlexikon, dem Römpp-Chemielexikon

        Marmeladen (von portugies. Marmelo = Quitte)
        Bis zum Erlaß der Konfitüren-VO vom 26.10.1982 (BGBl. I S. 1434) war die Bez. M. reserviert für dickbreiige, streichfähige Obsterzeugnisse für den BRotaufstric, die durch EInkochen von frischen, konservierten oder tiefgefrorenen Früchten (Johannisbeeren, Kirschen, Erdbeeren, Aprikosen, Himbeeren, Pflaumen, Birnen, Äpfel usw.) mit Zucker hergestellt werden, wobei bei der industriellen Herstellung konservierte Früchte meist in Form der Obstpülpen (zerkleinertes, kurze Zeit erhitztes und mit Konservierungsstoffen haltbar gemachtes Obst) oder als Obstmark verarbeitet werden. Man unterschied
        Einfruchtmarmeladen, aus nur einer Obstart mit mindestens 45 % Fruchtfleisch
        Mehrfruchtmarmeladen, aus zwei bis vier Obstarten (max 50 % Äpfel und Birnen) und
        gemischten Marmeladen, aus einer nicht beschränkten Anzahl von Obstsorten (max 50 % Äpfel und Birnen) miteinem Fruchtfleischanteil von mind. 25 % und
        Konfitüren.
        Die bei der Herstellung notwendige Gelierung beruht auf dem natürlichen oder durhc Zusätze erreichten Gehalt an Pektinen, die als Kolloide durch Zucker und Säuren in ein Gel verwandelt werden.

        Seit 1982 ist die Bez. M. nur noch für Prod. aus Citrusfrüchten zulässig, während Prod. aus anderen Obstarten Konfitüren sind


        Gandalf

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Steht doch da!!

      Meine Güte, warum mach ich mir die Arbeit, wenn das niemand liest??? Es steht
      doch alles da, und das mit der Marmelade auch: "Marmelade: 200 g Zitrusfrüchte, davon mindestens 75 g
      Endokarp."
      Alles klar?

      Gruß
      Bolo2L

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