Läßt sich aber prima umgehen, wenn man den Alk als solchen für
z.B. Einreibungen erwirbt.
Eine Freundin hat das so gemacht (für ihren Eierlikör) und den
ALkohol so steuerfrei gekriegt.
Aber achte darauf, daß er nicht vergällt ist, das kommt dann
im Getränk meist nicht so gut!
Hallo Gandalf,
aber genau so funktioniert die Sache leider nicht, bzw. endet mit Kopfschmerzen. Jeglicher Alkohol zur äußerlichen Anwendung ist vergällt und damit steuerfrei. Nur der unvergällte, für den menschlichen Genuss geeignete Alkohol ist unvergällt und damit dann allerdings auch steuerpflichtig. D.h. es gibt nur ein entweder oder.
Ich kann mir vorstellen, dass in Zeiten in denen mehr und mehr Apotheken zu reinen Verkaufsstellen verkommen sind, in denen keine eigenen Anmischungen mehr hergestellt werden, es sich der ein oder andere Apotheker erspart, teuren, versteuerten Alkohol überhaupt noch einzukaufen (was ja größere Mengen voraussetzt). Dies dürfte dann wohl der Grund für die Negativaussage in diesem Fall sein. Ich würde aber einfach mal eine größere bzw. eine noch etwas traditionellere Apotheke aufsuchen. Da bekommt man sicher noch unvergällten Sprit. Und ansonsten kann man für die Likörzubereitung wunderbar auf Korn, Wodka, ... ausweichen.
Gruß vom Wiz