Hallo,
Der Mindestalkoholgehalt beträgt bei einem Likör 15 Vol.prozent.
Nur zu 99,9 % korrekt. Eierlikör darf weniger haben (14 Vol %).
"Likör" ist die Spirituose
- mit einem Mindestzuckergehalt (berechnet als Invertzucker) von 100 g/L
- die durch Aromatisieren von Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (= Neutralalkohol) oder eines Destillates landwirtschaftlichen Ursprungs (z. B. Korn) oder einer oder mehrerer Spirituosen im Sinne der o. g. Verordnung hergestellt wird, wobei ggf. Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs wie Rahm, Milch, Obst, Wein etc. beigegeben werden können
- mit einem Mindestalkoholgehalt von 15 %vol (Ausnahme Eierlikör mindestens 14 %vol).
http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsich...
Gruß
Falke