Re: Staatsbürgerschaft verfällt nicht automatisch
Hi Jörg!
Hi Gandalf,
es ist nicht richtig, dass man eine Staatsbürgerschaft ablegen
muss.
Doch ist es! Bis zum 18. Lebensjahr darf man 2 führen. Dann muß man sich für eine entscheiden und somit 1 ablegen.
Man kann zum Beispiel die deutsche und die französische
Partnerschaft gleichzeitig besitzen.
Eben nur bis zum 18. Geburtstag, danach nicht mehr.
Wie in dem speziellen Fall läuft, weiss ich nicht. Es gibt aber so
glaube ich, keine
afrikanische Staatsbürgerschaft,
Logisch! Genauso wenig gibt es eine asiatische oder südamerikanische Staatsbürgerschaft. Eine Staatsbürgerschaft, wie der Name schon sagt, betrifft ausschließlich einen Staat!
sondern eine malische oder kenianische Staatsbürgerschaft.
...oder ägyptische, marrokanische, nigerianische, senegalische, tanzanische,usw...
Gruss
Jörg
Gruss
JH KRause
Grüße Helena
Hi HoB,
wenn ein Elternteil deutsch ist, kriegt das Kind automatisch
die deutsche Staatsbürgerschaft. Bis zum 18. Lebensjahr kann
das Kind (aus deutscher Sicht) auch eine weitere
Staatsbürgerschaft haben, dann muß es sich aber entscheiden,
ob die deutsche Staatsbürgerschaft weitergeführt werden soll,
dann verfällt die andere, oder die deutsche verfallen soll.
Gandalf