Nationalität bei Geburt

Hallo, Fachleute!

Wie bekommt ein Mensch seine Nationalität?
z. B. in Deutschland?
Vater: Afrikaner; Mutter: Deutsche; Kind geboren in Deutschland.

Danke für Eure Antworten.
Grüße vom Main: HoB

Die deutsche beim Standesamt durch die Geburtsmeldung, die afrikanische beim entsprechenden Konsulat. Einfach beim Standesamt mal anfragen wie es ggf. mit Doppelter Staatsbürgerschaft ist, sollte in dem Fall kein Problem sein. Den Rest macht die Erziehung (Heimatgefühl, Selbstwert und Selbstbewußtsein ausbilden etc.)
Susanne

Hallo, Susanne!
Danke für die flinke Antwort. Ist das die amtliche Situation, oder Deine private Meinung bzw. Erfahrung? Ist man da wirkllich so frei? Oder welche Auflagen gibt es? Der Geburtsort ist meiner Erinnerung nach nicht zwangläufig bindend. Aber ich möchte es genau wissen.
Beste Grüße vom Main: HoB

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Hi HoB,

wenn ein Elternteil deutsch ist, kriegt das Kind automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Bis zum 18. Lebensjahr kann das Kind (aus deutscher Sicht) auch eine weitere Staatsbürgerschaft haben, dann muß es sich aber entscheiden, ob die deutsche Staatsbürgerschaft weitergeführt werden soll, dann verfällt die andere, oder die deutsche verfallen soll.

Gandalf

ius sanguinis, ius soli
Hallo HoB,

bis zum 31.12.1999 galt in Deutschland das „ius sanguinis“ (Blutrecht): Deutsch ist, wer deutscher Abstammung ist. So in Deinem Beispiel auch das genannte Kind, weil seine Mutter Deutsche ist.

Seit 01.01.2000 gilt hierzulande auch das eingeschränkte „ius soli“ (Bodenrecht): Deutsch ist, wer auf deutschem Boden geboren ist.

‚Eingeschränkt‘ bedeutet konkret „Ab diesem Zeitpunkt (01.01.2000) werden in Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern mit der Geburt automatisch Deutsche, wenn ein Elternteil sich bei der Geburt seit mindestens acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält und seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Diese Kinder werden mit Geburt deutsche Staatsangehörige - mit allen Rechten und Pflichten.
Zusätzlich erwerben sie durch Geburt zumeist die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern.“

Weiter heißt es: "Kinder, die nach dem Geburtsrecht Deutsche werden und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erwerben, müssen sich nach der Volljährigkeit bis zum 23. Lebensjahr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden:

  • Erklären sie, dass sie die ausländische Staatsangehörigkeit behalten wollen, verlieren sie die deutsche. Gleiches gilt, wenn die Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres gar keine Erklärung abgeben.

  • Entscheiden sie sich für die deutsche Staatsangehörigkeit, so müssen sie grundsätzlich bis zum 23. Lebensjahr nachweisen, dass sie die andere Staatsangehörigkeit verloren haben.

  • Ist eine Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeit nicht möglich oder zumutbar, kann Mehrstaatigkeit hingenommen werden. Dann muss spätestens bis zum 21. Lebensjahr eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt sein, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar ist, ob ein Verfahren zur Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit nicht doch noch erfolgreich sein könnte."

Erläuterungen und weitere Texte findest Du hier: http://www.einbuergerung.de/home.html (alle Zitate von dort)

Viele Grüße
Diana

2 Like

Hallo HoB,
Das war eher etwas Wissen, ganz genau hast Du es ja nun auch gekriegt, und die Erfahrung von Bekannten. Es kommt natürlich noch darauf an, was denn nun in dem Afrikanischen Land gilt (Afrika ist ja ein dehnbarer Begriff). Ich kenne zB. einen Halbamerikaner, da er in USA geborn wurde ist er Ami, da seine Mutter Deutsche ist konnt er ohne weiteres in D als Deutscher angemeldet werden. Da dies natürlich nun evtl anders ist kann es sogar sein, dass Dein Deutsch-Afrikanisches Kind eher die Deutsche, als die Afrikanische Staatsangehörigkeit bekommt. Aber das solltest Du in den entsprechenden Behörden klären.
Es gibt auch irgendwo einen Verein für „binationale Partnerschaften“, wo auch solche Fragen behandelt werden und es evtl. mehr Infos gibt. Hab ich mal irgendwo gelesen, ich wette die sind auch im Netz zu finden.
Schöne Grüsse Susanne

Hi HoB!

Habe erst jetzt Dein Posting gelesen.

Was die deutsche Nationalität (auch „Staatsburgerschaft“ genannt) anbelangt, stimmt was meine Vorrednern gesagt haben. In den von Dir beschriebenem Fall, ist das Kind Deutscher, auf jeden Fall.

Dann stellt sich die Frage nach der 2. Staatsburgerschaft: Das liegt an das jeweiligen Land. In manchen Ländern gibt es sogar „Bodenrecht“, was soviel heisst wie, wenn Du dort auf die Welt gekommen bist (oder seine „Hochheitsgebiet“= Flugzeug, Schiff mit der jeweiligen Flagge; Konsulat, Botschaft;…), und trotzdem keine Vorfahren/Ahnen aus diesem Land hast, hast du trotzdem ein Anrecht auf dessen Nationalität. Solche Recht wird zB von Frankreich, USA und Mexiko gewährt.

Andere Ländern lassen nur die „Abstammungsrecht“ gelten (max. bis 3 Generationen). D.h. Wenn nachweisbar ein (Groß-)elternteil von Dir Landsmann von XY war, hast Du Anspruch auf diese Nationalität. Ein Beispiel wäre Italien oder Spanien.

Und schließlich gibt es der Fall Österreich (!!!):
Ein uneheliches Kind hat öst. Vater. Mutter ist XY (nicht österreichin). Kind bekommt nicht den öst. Paß!!! Aber gut, das ist anscheinend nur dort üblich (vermutlich weil mit der öst.-eigenen Verfassung in Widerspruch steht, nicht zeitgemäß ist und einsame Einzelfall im internationalen Erb- und Familienrecht ist.)

(An alle Leser dieses Postings mit öst. Paß: Entschuldigung, daß ich so rede, aber es ärgert mich irrsinnig, daß obwohl ehelichen wie unehelichen Kindern angeblich dem öst. Gesetz gleichgestellt sind, kriegt ein Kind vom öst. Vater und ausländischen, unverheirateten Mutter kein öst. Paß. Das finde ich zumindest ungerecht. Genau diesen Fall trifft auf mich.)

Im Klartext will ich damit sagen, daß Du dich bei dem jeweiligen Konsulat oder Botschaft erkundigen muß, welches Recht in XY verwendet wird.

Woher ich das weiß? Als ich schwanger war, hat mich das Thema sehr interessiert und beschäftigt, vorallem auf welchen Nationalitäten mein Sohn David Robert (siehe ViKa) ein Recht hat. Und das kam raus.

Ich wünsche Dir alles Gute!
Schönen Gruß
Helena

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Link ‚Forum für binationale Paare‘
http://www.binational-in.de/

Vielleicht ist das der Link, den Du gemeint hast?

cu, Faten

Staatsbürgerschaft verfällt nicht automatisch
Hi Gandalf,

es ist nicht richtig, dass man eine Staatsbürgerschaft ablegen muss. Man kann zum Beispiel die deutsche und die französische Partnerschaft gleichzeitig besitzen. Wie in dem speziellen Fall läuft, weiss ich nicht. Es gibt aber so glaube ich, keine afrikanische Staatsbürgerschaft, sondern eine malische oder kenianische Staatsbürgerschaft.

Gruss

Jörg
Gruss

JH KRause

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Hi Jörg,

meine Kenntniss bezieht sich auf den Fall einer Freundin, deren Vater Brite und deren Mutter Deutsche ist.
Bis zu ihrem 18. Lebensjahr hatte sie beide Staatsbürgerschaften. Kurz nach ihrem 18. Geburtstag kriegte sie amtliche Post aus D (keine Ahnung mehr welches Amt) mit der Aufforderung sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Im Falle eines Nichtmeldens wurde ihr unterstellt, sich für die britische Staatsbürgerschaft entschieden zu haben und die deutsche wäre mithinn dann hinfällig.
Sie entschied sich für die Deutsche. Von britischer Seite hat sie nie was gehört.

Gandalf

Hi Jörg!

Hi Gandalf,

es ist nicht richtig, dass man eine Staatsbürgerschaft ablegen
muss.

Doch ist es! Bis zum 18. Lebensjahr darf man 2 führen. Dann muß man sich für eine entscheiden und somit 1 ablegen.

Man kann zum Beispiel die deutsche und die französische
Partnerschaft gleichzeitig besitzen.

Eben nur bis zum 18. Geburtstag, danach nicht mehr.

Wie in dem speziellen Fall läuft, weiss ich nicht. Es gibt aber so
glaube ich, keine
afrikanische Staatsbürgerschaft,

Logisch! Genauso wenig gibt es eine asiatische oder südamerikanische Staatsbürgerschaft. Eine Staatsbürgerschaft, wie der Name schon sagt, betrifft ausschließlich einen Staat!

sondern eine malische oder kenianische Staatsbürgerschaft.

…oder ägyptische, marrokanische, nigerianische, senegalische, tanzanische,usw…

Gruss

Jörg
Gruss

JH KRause

Grüße Helena

Hi HoB,

wenn ein Elternteil deutsch ist, kriegt das Kind automatisch
die deutsche Staatsbürgerschaft. Bis zum 18. Lebensjahr kann
das Kind (aus deutscher Sicht) auch eine weitere
Staatsbürgerschaft haben, dann muß es sich aber entscheiden,
ob die deutsche Staatsbürgerschaft weitergeführt werden soll,
dann verfällt die andere, oder die deutsche verfallen soll.

Gandalf