Antwort von
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Re^3: MAterielle Privatiesierung
Hallo Carina,
grob unterschieden gibt es zwei Formen der Privatisierung.
1. Die Änderung der Rechtsform
Dies findet statt, wenn ein Betrieb des Öffentlichen Dienstes (Krankenhaus, Schule, Universität usw.) aus einer nicht rechtsfähigen Rechtsform (zB Eigenbetriebsgesetz oder Landeskrankenhausgesetz) in eine Rechtsform überführt wird, die ein rechtsfähiges Handeln des Betriebes ermöglichen. Im Grunde beschreibt dieser Vorgang die Möglichkeit eines Betriebes zu erweitern, unabhängig von Land, Bund oder Gemeinde rechtskräftige Geschäfte zu schließen oder Verträge einzugehen. Da gibt es verschiedene Stufen. So ist zum Beispiel die Rechtsform einer "Anstalt des öffentlichen Rechts" noch sehr an den öffentlichen Träger gebunden. Die GmbH dagegen verschafft dem Betrieb eine große Eigenständigkeit.
2. Der Trägerwechsel
Der Träger ist mit dem Besitzer gleichzusetzen. Der Besitzerwechsel wird im wesentlichen über einen Verkauf des Betriebes laufen. Dann ist eben nicht mehr das Land oder der Bund der Besitzer des Betriebes, sondern ein privater Betreiber. Dieser Vorgang wird als materielle Privatisierung bezeichnet.
Trägerwechsel und Rechtsformänderung müssen nicht Hand in Hand gehen. Große Teile des Öffentlichen Dienstes (Wasserversorgung, Nahverkehr, Strom, Krankenhäuser, Schulen, Unis usw.) machen heute eine Rechtsformänderung durch. Das Hauptargument der betreibenden Politiker ist, diese Betriebe "wettbewerbsfähig" zu machen, was im Regelfall mit Rationalisierungen und erheblichen Stellenreduzierungen einhergeht. Sind diese Betriebe dann "wettbewerbsfähig", steht garantiert die materielle Privatisierung ins Haus, also der Verkauf.
Diese Erklärung ist gezwungenerweise etwas allgemein. Deinem Beitrag entnehme ich einen konkreten Hintergrund und es wäre hilfreich, wenn du diesen schildern könntest.
Gruß Volker
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