steuerreform

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Okt 2007

Guten Tag :)

vor einiger Zeit habe ich eine Mitarbeiterin des Bundesfinanzministeriums sagen hören das das deutsche Steuerrecht doch gar nicht kompliziert sei. Vielleicht stimmt das sogar wenn man alle sonderregelungen, subventionen usw streicht.

wer hier ist für eine umfassende Steuerreform im Steuerrecht? wer hier würde gerne subventionen abbauen wo und wie? würde mich über meinungen und ideen freuen :)

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: steuerreform

    hi wer hier ist für eine umfassende Steuerreform im Steuerrecht?
    Ich! wer hier würde gerne subventionen abbauen wo und wie?
    Ich! Überall!

    Ich bin für das Kirchhoffsche Flattax-Modell. Es gibt nichts ungerechteres als eine progressive Steuer. Also alle Subventionen, Vergünstigungen und Steuergeschenke abschaffen und eine einheitliche Steuer bei 25% schaffen.
    gruß
    Raoul

    • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
      Schon mal zuende gedacht?

      Hallo,
      ich kenne das "Modell" nicht, aber ich frage mich, wie so ein Modell mit Alten, Kranken, Behinderten usw. umgeht, die nicht oder nur teilweise erwerbsfähig sind? Von was sollen die leben ohne Subventionen? Gibt es in diesem Modell keine Arbeitslosigkeit mehr?

      Grüße
      Butterbollen

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re: und die steuerberater?!

        ...wer denkt an die,womit sollen die ihr geld verdienen?

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^2: und die steuerberater?!

          Servus,

          - mit dem, was sie sinnvollerweise heute schon in erheblichem Umfang betreiben:

          FiBu, Bilanzierung, Gründungsberatung, Krisenberatung, Liquiditätsplanung/Support bei Finanzierungsfragen - all dieses für kleine und mittlere Unternehmen, die kein oder bloß ein schmales internes Rechnungswesen haben. Allein schon die demnächst angesagte Vereinfachung im Zusammenhang Bilanzierung wird richtig zu tun geben.

          Ferner internationales Steuerrecht - denn egal wie radikal man reformiert, das wird nicht weltweit im Gleichschritt geschehen. Und selbst einfachste Systeme erzeugen Beratungsbedarf, wenn der Betroffene sich nicht um Dutzende von Ländern kümmern will.

          Beiläufig: Die ganzen "Radikalreformkonzepte" lassen den Zusammenhang USt weitgehend unangetastet - zumal das USt-Recht von seiner Grundstruktur bereit jetzt banal ist, im Detail aber angesichts der in Frage stehenden Beträge und zunehmender internationaler Orientierung auch kleiner und mittlerer Unternehmen dramatische Auswirkungen haben kann.

          Ein StB, der sich auf die "Brot-und-Butter"-Arbeitnehmerveranlagungen verlässt, ist heute schon sehr am Rand des Marktes und hat hoffentlich genug zurückgelegt, um sich bald aus dem aktiven Berufsleben zurückziehen zu können.


          Schöne Grüße




          MM

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: steuerreform

      Das ist bereit beschlossen und tritt 2009 in Kraft.
      Exakt 25% pro Jahr auf das Einkommen, für alle,
      wer nicht so viel hat, dass er zuvor keine 25% hätte zahlen musste,
      kann es auf Antrag zurückbekommen. Klasse.

      Das gilt aber nur für Kapitaleinkommen und Veräusserungsgewinne.
      Die haben ab 1996 somit mehr als die Hälfte der Steuern
      REAL auf alle Gesetzesewigkeiten gespart. Klasse ne.

      Die Arbeitende 4 Pers Haushalt mit zwei Kindern
      hat REAL wieviel Steuern gespart seit dem? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: steuerreform

    Der Staat profitiert von einer für den einzelnen kaum merklichen
    jährlichen automatischen Steuerreform zu Ungunsten des Steuerzahlers.
    Die ist mit der Inflation und damit einhergehenden
    Lohnerhöhungen verbunden, die aber real keine Verbesserung
    für den Steuerzahler bringen. Es bringt ihn nur eine Stufe
    weiter in der Steurprogression, also hat er real weniger,
    kann also weniger von seinem Gehalt kaufen.

    Gemessen an dem Gesamtsteueraufkommen ist diese Steuererhöhung
    auch für den Staat pro Jahr kaum bemerkbar, aber sie ist bekannt,
    und der Staat spekuliert drauf, und verschuldet sich auch
    in der Hoffnung dass dieser Effekt auch eintritt, dann könne
    er seine Schulden auch bedienen.
    Dies ist nun viele Jahre so gegangen, und führte zu erheblichen
    Einbussen mittelhoher (so ab 50.000 ledig) Einkommen,
    die ja nun die höheren Beamten so haben.
    Deshalb haben sie in einer Steuerreform den höchststeursatz auf etwas über 42% ab so etwa 50000 begrenzt, damit sie nicht weiter von obigen Effekt belastet werden. Finanziert haben sie das mit Verbrauchssteurerhöhungen, die anteililig am verfügbaren einkommen insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen belastet. Die Haushalte mit niedrigen einkommen
    leiden aber ganzbesonders unter dieser infaltionären Steuererhöhung.

    Andererseits gibt es eine jährliche automatische Verbrauchssteuer
    reform zugunsten des Steuerzahlers. Mineralölsteuer,Tabaksteuer etc.
    bleibt bei einem Festbetrag in € cent, die Leute verdienen aber mehr,
    über die Jahre, so wird es anteilgig am Einkommen weniger Steuer.
    Hier ist der Staat abe relativ fix, er erhöht diese
    Fixbeträge in unregelmässigen Abständen, weit über Inflation.

    Nun, um ein klares Bild über die Qualität unseres Steuersystems
    zu bekommen, müsste man einige Jahre lang alle einkommensgrenzen
    für Steuersätze, alle Freibeträge und alle fixen Verbrauchssteuern
    jährlich der Inflation anpassen, am besten rückwirkend.
    Dann kann man sagen, oh so schlecht war das ja gar nicht,
    ist zwar ziemlich kompliziert, aber wen man es nicht mehr ändert
    (ausser in den Grenzen) sollte es jeder bald verstanden haben.

    Falls es dann so schlecht ist, dann kann man
    ne Reform machen.
    Wenn man sie vorher macht, macht man im Anschluss die selben Fehler wie vorher, ungerecht, leistungshemmend und kompliziert,
    was aber nicht am System lag, sondern am fehlenden Angleich der
    Grenzen und ständiger Änderung in der Struktur. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: steuerreform

    Servus,

    hast Du bei Deinen an sich löblichen Konzepten schon bedacht, dass zu deren Umsetzung nichts geringeres als eine Aufhebung von Art. 3 I GG betreffend die Steuergesetzgebung notwendig ist?

    Vgl. den großen Jammer um die Änderungen in der "Pendlerpauschale".

    Die berühmten radikalen Vereinfachungen werden bezeichnenderweise fast ausschließlich nach dem Grundsatz St. Florian gefordert - mit ganz wenigen Ausnahmen, etwa Guido 18% - wobei ich bei diesem nicht sicher bin, ob er nach dem großen Kirchhoff-Schlag nicht eine generelle Steuerbefreiung für Kapitalgesellschaften fordern wird.

    Kurzer Sinn: Wenn man Vereinfachungen im Rahmen der geltenden Prizipien von Steuergerechtigkeit und Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erreichen will, geht das nicht mit einem großen Schlag, sondern bloß mit viel mühseliger Detailarbeit.

    Führ Dir allein mal vor Augen, wie lange und zäh das "Hinausschleichen" aus § 13a EStG schon verfolgt wird. Und auf der anderen Seite, wie die Verlagerung des Steueraufkommens von Ertragsteuern in Richtung USt schon jetzt, nach relativ kurzer Zeit, zu einem wilden Aufblühen der "Buchstabenparagraphen" (-a, -b, -c sind immer Hinweise auf außerhalb der Systematik nachgeflickte Regelungen) im UStG geführt hat.

    Fazit: Wer eine solche "große Reform" fordert, sollte zeigen können, wie er sie umsetzen will.

    Zum Thema Subventionen: Welche genau meinst Du? Die Sache mit dem Kohlebergbau ist in Arbeit und auf einem guten (vielleicht etwas langsamen) Weg, was noch?


    Schöne Grüße




    MM

    • Antwort von nach 86 Tagen hilfreich
      Re^2: steuerreform

      Hallo Martin,
      Fazit: Wer eine solche "große Reform" fordert, sollte zeigen
      können, wie er sie umsetzen will.

      ich habe einen Vorschlag: Von je € 100,00, die ich verdiene, gebe ich (k.A. wieviel genau) € 20,00 ab. Alles, was ich für Kinder, Behinderte und chronisch Kranke aufwenden muss, kann ich absetzen (z. B. Windeln).

      Für mich hört sich das einfach umsetzbar an. Wo wären dort die Schwierigkeiten in der Umsetzung? (nicht sarkastisch, das ist eine ernste Frage)

      Grüße Lisa

      • Antwort von nach 86 Tagen hilfreich
        Re^3: steuerreform

        Servus, ich habe einen Vorschlag: Von je € 100,00, die ich verdiene,
        gebe ich (k.A. wieviel genau) € 20,00 ab. Alles, was ich für
        Kinder, Behinderte und chronisch Kranke aufwenden muss, kann
        ich absetzen (z. B. Windeln).
        das würde bedeuten: Wegfall des Abzuges von Werbungskosten, Wegfall des Abzuges von Sonderausgaben, neue Definition der außergewöhnlichen Belastungen, Kindergeld/Kinderfreibetrag durch individuellen Kinderfreibetrag mit Einzelnachweis ersetzen.

        Damit brauche ich in der Arbeitnehmerveranlagung nicht wesentlich weniger Leute, aber ich darf das Personal bei der Rentenversicherung, das sich mit der Frage "Scheinselbständigkeit" befasst, übern Daumen (geschätzt) wenigstens verdreifachen: Es kommen dann nämlich zu den Sozialversicherungsflüchtlingen nochmal eine Unzahl Arbeitnehmer, die die im Vergleich zur heutigen Situation im Vergleich zu Selbständigen drastisch verschlechterte Behandlung von Arbeitnehmern umgehen wollen, indem sie sich als Selbständige gerieren. Man bläst damit den ungeliebten, für die Umsetzung notwendigen Verwaltungsapparat ungeheuer auf, während gleichzeitig die "gefühlte Ungleichbehandlung" sehr viel größer wird.

        Zu diesem Punkt habe ich auch in dem eigentlich sehr scharmanten Kirchhof'schen Konzept nichts gefunden - hab mich allerdings auch nicht intensiv damit beschäftigt.

        Inwieweit der gänzliche Wegfall des Werbungskostenabzuges mit dem vom GG vorgegebenen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist, kann ich nicht beurteilen - sicherlich sind formal selbständige Tätigkeit und nichtselbständige Arbeit zwei verschiedene Dinge, die nicht von vornherein gleich behandelt werden müssen, eben weils verschiedene sind. Aber ich bin nicht sicher, ob das so banal ist.

        Ferner fällt mit dem vorgeschlagenen Konzept der Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit weg. Dieser ist nicht in der Verfassung verankert, aber ich glaube nicht, dass er sich politisch so leicht mal eben kippen lässt.


        Schöne Grüße



        MM



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