Ansprüche aus Zwangsarbeit auch innerhalb der EU?

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Feb 2002

Hi!

Folgenden Artikel las ich gerade in NTV online:

"91.000 Euro für Zwangsarbeit


Das Geld kommt spät. 56 Jahre nach Ende des Krieges hat ein französisches Gericht in Fontainebleau den deutschen Staat zur Zahlung von mehr als 91.000 Euro an einen französischen NS-Zwangsarbeiter verurteilt.

Seit mehr als einem Jahr lief das Verfahren vor dem Arbeitsgericht von Fontainebleau, das von dem heute 77-jährigen Franzosen Roland Bucheron angerufen worden war. Er war nach Angaben seines Anwalts im Juni 1944 von der Gestapo in Fontainebleau verhaftet und nach Hannover gebracht worden. Dort leistete er rund zehn Monate als Elektriker in einer Fabrik zur Herstellung von Batterien für die Marine Zwangsarbeit.

Es sei das erste Mal, dass ein französisches Gericht Deutschland verurteilt habe, weil ein Zwangsarbeiter nicht entlohnt worden sei, sagte der Anwalt im Fernsehsender RTL. Deshalb könnte diese Entscheidung zum Präzedenzfall werden. Er schätze die Zahl der ehemaligen Zwangsarbeiter in Frankreich auf etwa 1000.

Bucheron sagte, er habe damals zehn bis zwölf Studenten täglich arbeiten müssen, und das oft sieben Mal in der Woche. Er sei im Frühjahr 1945 durch die einrückenden Amerikaner frei gekommen. Vom Gericht wurde ihm nach Angaben seines Anwalts 15 244 Euro als nicht gezahlten Lohn und 76 000 Euro als Entschädigung zugesprochen. " (Zitat Ende)

Gibt es überhaupt eine Legitimation des französichen Arbeitsgerichtes gegenüber Deutschland?

Grüße,

Mathias

31 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Ansprüche aus Zwangsarbeit auch innerhalb der

    hallo Matthias.
    und wer entschädigt die deutschen Zwangsarbeiter in den USA, Russland, Frankreich, England?
    Gab es nicht?
    Na, dann lass Dir mal von deutwchen soldaten, die auf den Baumwollfeldern in Texas pflücken mussten erzählen. Lass Dir von deutschen Soldaten in dem Bleibergwerken Sibiriens erzählen, von denen, die in Schottland zwangsarbeiten mussten.....
    Grüße
    Raimund

    • Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
      und immer wieder

      Tag Raimund, und wer entschädigt die deutschen Zwangsarbeiter in den USA,
      Russland, Frankreich, England?
      es ist und bleibt eine Unsitte: Nur weil Land A etwas falsch gemacht hat, wird es nur dadurch, daß die Länder B-F den gleichen Fehler machten, nicht weniger schlimm.

      Warum stellt sich denn eigentlich kein Deutscher hin, und verklagt die USA, Rußland, Frankreich oder England?

      Gruß
      Christian

      • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
        Re: und immer wieder

        hallo Christian,
        ja, warum eigentlich nicht?
        es gäbe genügend, die klagen könnten.
        Grüße
        Raimund

        • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
          Re^2: und immer wieder

          Hi! hallo Christian,
          ja, warum eigentlich nicht?
          es gäbe genügend, die klagen könnten.
          Grüße
          Raimund
          Sie werden es nicht tun, denn man hat ihnen fast 60 Jahre lang eingebläut, daß sie an allem Schuld sind und zu bezahlen haben. Wer von den Leuten jetzt noch lebt, hat das geschluckt.

          Meine Großeltern hätten niemals geklagt. Sie wollten die Ära für sich beenden. Und ich fürchte, so geht es vielen Menschen die damals betroffen waren.

          Das Recht und v.a. der Begriff "Völkerrecht" wurde nach dem 2. WK und auch noch oft danach von den Alliierten und ihren Beeinflussern bzgl. Deutschland oft gebeugt. Glücklicherweise kann D sich nun im Rahmen der EU wehren.

          Allerdings würde ich seitens der BRD GB auf die Resturationskosten von Dresden verklagen...

          Grüße,

          Mathias

        • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
          Re^2: und immer wieder

          sie koennten es ja versuchen *gggggggggggg*
          wer soll ihnen dann etwas zahlen? russland??? hallo Christian,
          ja, warum eigentlich nicht?
          es gäbe genügend, die klagen könnten.
          Grüße
          Raimund

      • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
        Klagerecht

        Hallo Chris, Warum stellt sich denn eigentlich kein Deutscher hin, und
        verklagt die USA, Rußland, Frankreich oder England?
        Weil das die Siegermächte im Besatzungsrecht ausgeschlossen haben, und dieses wohl bis zum Erlöschen der BRD gelten wird.

        Gruß

        Wolfgang Berger

        • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
          Re: Klagerecht

          Tag auch, Weil das die Siegermächte im Besatzungsrecht ausgeschlossen
          haben, und dieses wohl bis zum Erlöschen der BRD gelten wird.
          tatsächlich? Hast Du dazu eine Quelle? Also ich meine zu beidem: Zum Besatzungsrecht und zu der Gültigkeitsdauer.

          Gruß, Danke und Hellau
          Christian

          • Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
            Re^2: Klagerecht

            Hallo Chris Berger, tatsächlich? Hast Du dazu eine Quelle? Also ich meine zu
            beidem: Zum Besatzungsrecht und zu der Gültigkeitsdauer.
            Eine Zusammenfassung des Sachverhalts findet sich unter

            http://www.un-archiv.de/PDF-Dateien/Stundenplan/stu3...
            . Dort stehen auch die genauen Angaben zur Veröffentlichung der einschlägigen Verträge usw. im Bundesgesetzblatt.
            Unter
            http://bgbl.makrolog.de/
            gibt es ein Online-Archiv des BGbl etc., welches aber für die Einsichtnahme 5 Euros pro Dokument verlangt.

            Gruß

            Wolfgang Berger

            • Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
              Re^3: 'Unabhängige Nachrichten'

              Bei der Publikation, die erstmals 1969 herausgegeben wurde, handelt es sich um eine Gründung der rechtsextremistischen Gruppierung "Freundeskreis Unabhängiger Nachrichten e.V.". Bis zur Ausgabe 3/99 dient die Postfachanschrift des Verlags von Werner Symanek in Bingen als Sammelanschrift des Blattes, danach ist Oberhausen angegeben. Druck und Vertrieb liegt in den Händen von Symanek, der auch regelmäßlig darin schreibt. Presserechtlich verantwortlich zeichnet ein wechselnder Personenkreis, darunter auch Helmut Fuchs. Weitere Autoren waren u.a. Martin Voigt, Johann Brandt, Friedhelm Kathagen (Witten), Bruno Unger, Edith Reimann, Martin Jenke, Inge Mikisch und Rolf Kosiek. Das Neonazi-Blatt ist seit etwa 1999 auch im Internet mit Webseiten vertreten. Für die Internet-Domain zeichnet Georg Linke verantwortlich.

              Standardthemen sind die angeblich fortdauernde Umerziehung der Deutschen durch die alliierten Siegermächte, die Relativierung der deutschen Kriegsverbrechen, sowie die "multikulturelle Gesellschaft" oder die "Überfremdung".

              Im Januar 2001 warnte der Verfassungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vor Werbeversuchen der rechtsextremistischen Publikation in Schulen. Die "Unabhängigen Nachrichten" (UN) hatten sich gezielt an Schülerzeitungen gewandt, um sie für ihre rechtsextremistischen Parolen zu gewinnen. Die Behörde teilt weiters mit, dass seit Jahren ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen Herausgeber, Mitarbeiter und Vertreiber der UN wegen des Verdachts der Volksverhetzung anhängig ist. Im Februar haben die braunen Pamphlete auch Bayerns Schulen erreicht. In Bayern wurden deshalb polizeiliche Ermittlungen angeordnet.



              Siehe auch: VS NRW 99; bnr; VS NRW: Pressemitteilung vom 17.1.01; Jörg Völkerling: Revisionisten nehmen Bayerns Schulen ins Visier, Frankfurter Rundschau, 7.2.01.



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