Ansprüche aus Zwangsarbeit auch innerhalb der EU?
Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Feb 2002
Hi!
Folgenden Artikel las ich gerade in NTV online:
"91.000 Euro für Zwangsarbeit
Das Geld kommt spät. 56 Jahre nach Ende des Krieges hat ein französisches Gericht in Fontainebleau den deutschen Staat zur Zahlung von mehr als 91.000 Euro an einen französischen NS-Zwangsarbeiter verurteilt.
Seit mehr als einem Jahr lief das Verfahren vor dem Arbeitsgericht von Fontainebleau, das von dem heute 77-jährigen Franzosen Roland Bucheron angerufen worden war. Er war nach Angaben seines Anwalts im Juni 1944 von der Gestapo in Fontainebleau verhaftet und nach Hannover gebracht worden. Dort leistete er rund zehn Monate als Elektriker in einer Fabrik zur Herstellung von Batterien für die Marine Zwangsarbeit.
Es sei das erste Mal, dass ein französisches Gericht Deutschland verurteilt habe, weil ein Zwangsarbeiter nicht entlohnt worden sei, sagte der Anwalt im Fernsehsender RTL. Deshalb könnte diese Entscheidung zum Präzedenzfall werden. Er schätze die Zahl der ehemaligen Zwangsarbeiter in Frankreich auf etwa 1000.
Bucheron sagte, er habe damals zehn bis zwölf Studenten täglich arbeiten müssen, und das oft sieben Mal in der Woche. Er sei im Frühjahr 1945 durch die einrückenden Amerikaner frei gekommen. Vom Gericht wurde ihm nach Angaben seines Anwalts 15 244 Euro als nicht gezahlten Lohn und 76 000 Euro als Entschädigung zugesprochen. " (Zitat Ende)
Gibt es überhaupt eine Legitimation des französichen Arbeitsgerichtes gegenüber Deutschland?
Grüße,
Mathias
