doppelstaatsbürgerschaft

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Aug 2005

hallo.

meine erste Frage, wenn ich doppelstaatsbürger bin, steht dann in meinem Personalausweiß

** Staatangehörigkeit DEUTSCH/UNGARISCH **

LG Lara

25 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: doppelstaatsbürgerschaft

    Hallo Lara!
    Aus Erfahrung kann ich Dir sagen: Nein. In Deinen deutschen Ausweisdokumenten wird immer nur Deine deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt sein. Das einzige offizielle Dokument, bei dem ich bisher meine beiden Staatsbürgerschaften entdeckt habe, ist mein polizeiliches Führungszeugnis.
    Gruß,
    Stefan

    • Antwort von nach 17 Stunden hilfreich
      Re^2: doppelstaatsbürgerschaft

      hallo stefan,
      danke für die einzig normale antwort.
      da du ja sagst es steht nicht im personal ausweiß, hat sich der rest meiner fragen im grunde auch schon erübrigt.

      Lara

  2. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Andere Frage!

    Hi,

    hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die Rosinen raus?

    Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen? Das wäre nämlich in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit das doppelte Stimmrecht hast - Deine Stimme zählt also in jedem Land einmal.

    Und wie sieht es mit den Pflichten aus?

    Steuer, Wehrdienst etc.? Weil Du ja ein Bürger beider Staaten bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten Einkommenssteuer, leistest in beiden Staaten Wehrdienst etc.

    Es freut sich auf Deine Antwort:

    timekiller

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      He sag mal,

      wie bist du denn drauf?

      Ist dir ein Elefant über die Leber getrampelt?

      Die Ausgangsfrage war nur, wie eine doppelte Staatsbürgerschaft in Dokumenten erkennbar ist, nicht wie man möglichst schnell und günstig eine weitere Staatsbürgerschaft erhält, um sich "die Rosinen rauszupicken".

      --> negativer Stern

      Gerhard

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re: Andere Frage!

      hi, hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
      Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
      Rosinen raus?
      ja, mach ich!

      und weil du das nicht kannst,
      bist du ein verbitterter
      neidhammel.

      neid ist eine todsünde.

      cu
      alex

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Patriotismus und fehlende Sachkenntnis

      hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
      Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
      Rosinen raus?

      Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen? Das wäre nämlich
      in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit
      das doppelte Stimmrecht hast - Deine Stimme zählt also in
      jedem Land einmal.

      Und wie sieht es mit den Pflichten aus?

      Steuer, Wehrdienst etc.? Weil Du ja ein Bürger beider Staaten
      bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten
      Einkommenssteuer, leistest in beiden Staaten Wehrdienst etc.
      Hmm, das haben wir doch alles schon einmal gehört - und zwar als populistische Wurfgeschosse in der Debatte für und wider doppelte Staatsangehörigkeit.

      Zugegebenermaßen liegen diese Erwägungen sehr nahe, zumindest für die einfacher strukturierten, materialistisch fokussierten Gemüter, die Staatsangehörigkeit auf ein Handelsgeschäft reduzieren, aus dem dem einzelnen (geldwerte) Rechte und Verpflichtungen entstehen. Und wie das bei Geschäften in Vermögensangelegenheiten - gerade in Deutschland - eben so ist: wer nur eines hat, beäugt argwöhnisch jeden, der zwei hat, in der Befürchtung, jener könnte daraus mehr Vorteile oder auch nur weniger Nachteile erzielen als er selbst. Wie kann sich mein Nachbar plötzlich einen Zweitwagen leisten?? Hat sich der Vorstand seine Extramillion Jahresprämie auch wirklich "verdient"? Mißbraucht der Doppelstaater seine Position, um seinen Pflichten zu entgehen oder doppelte Leistungen für sich zu fordern? Wieso hat der Junge da mehr Bauklötze als ich?

      Staatsangehörigkeit ist viel mehr als das. Staatsangehörigkeit ist - diese Erfahrung habe ich im Umgang mit Menschen (vor allem solchen nicht-deutscher Herkunft) gemacht - Verkörperung und Inbegriff einer starken emotionalen, patriotischen Verbindung zum betroffenen Staat. Eine Staatsangehörigkeit ist insofern ein hohes emotionales Gut, ein Teil der eigenen Persönlichkeit. Und ebenso wie man zu mehr als nur einem Menschen Zuneigung empfinden und sich in mehr als nur einer Stadt zu Hause fühlen kann, kann auch diese Verbundenheit zu mehr als nur einem Staat bestehen. Unter diesem Gesichtspunkt ist doppelte Staatsangehörigkeit berechtigt und wichtig.

      Ich räume allerdings ein, dass sich diese Dimension der Mehrheit derjenigen, die in Deutschland aufgewachsen sind, nicht erschließt. Denn der deutschen Gesellschaft liegt bedauerlicherweise nichts ferner, als ihren Mitgliedern eine positive bewußte Verbundenheit mit der eigenen nationalen Identität zu vermitteln, über die Einkommensteuerrückerstattung oder den Kindergeldbescheid hinausginge.

      Im übrigen sollte jeder, der unter Vernachlässigung dieser Dimension von vermeintlicher rechtlicher Besserstellung der Doppelstaater schwafelt, dies mit der erforderlichen Sachkunde tun. So knüpft beispielsweise die Einkommenssteuerpflicht - um das für den Normalbürger augefälligste Beispiel einmal aufzugreifen - mitnichten an die Staatsangehörigkeit, sondern grundsätzlich daran an, dass der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. hier Einkünfte erzielt. § 1 des Einkommenssteuergesetzes sei insoweit wärmstens zur Lektüre empfohlen. Und wer vom hier ansässigen Doppelstaater zweifachen Wehrdienst verlangt, fordert mehr, als er selbst zu leisten verpflichtet ist. Denn der Deutsche entgeht dem Dienst beim "Bund", wenn er seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt. Und dazu muß er sich noch nicht einmal eine neue Staatsangehörigkeit zulegen.

      Völliger Unfug schließlich ist die Annahme, Wahlrecht sowohl im Heimat- als auch im Aufnahmestaat verstieße gegen das Demokratieprinzip. Das Gegenteil ist richtig: Dem Grunde nach gebietet das Demokratieprinzip zweifaches Wahlrecht, wenn zwei Staatsangehörigkeiten vorhanden sind. Denn Staatsangehörigkeit bedeutet nichts anderes, als Teil des Staatsvolkes des jeweiligen Staates zu sein (und damit auch seiner Staatsgewalt unterworfen zu sein). Doch im demokratischen Staat geht alle Staatsgewalt von eben diesem Staatsvolk aus. Daher ist das Wahlrecht demokratisch zwingende Folge der Zugehörigkeit zum Staatsvolk.

    • Antwort von nach 18 Stunden hilfreich
      Re: Andere Frage!

      Hallo! Weil Du ja ein Bürger beider :Staaten bist, zahlst Du ja :hoffentlich in beiden Staaten
      Einkommenssteuer...
      Mich interessiert, welchen Zusammenhang es zwischen Staatsangehörigkeit und Einkommenssteuerpflicht gibt.

      Gruß
      Wolfgang

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re: Andere Frage!

      hast Du dann alle Rechte und Pflichten, die eine
      Staatsbürgerschaft mit sich bringt oder pickst Du Dir nur die
      Rosinen raus?
      was soll das denn?? jeder hat dieselben rechte und pflichten! eine eventuelle weitere staatsangehörigkeit wird deshalb in keinem dokument erwähnt, weil sie irrelevant ist. Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen?
      natürlich. Das wäre nämlich
      in meinen Augen ein Verstoß gegen die Demokratie, da Du damit
      das doppelte Stimmrecht hast
      bei was? der wahl zur weltregierung? :-D Deine Stimme zählt also in
      jedem Land einmal.
      natürlich. Weil Du ja ein Bürger beider Staaten
      bist, zahlst Du ja hoffentlich in beiden Staaten
      Einkommenssteuer,
      niemand muß steuern für ein land zahlen, von dem er auch nichts zu erwarten hat - wie zb. rente und soziale absicherung. einkommenssteuer zahlt man an den staat, in dem man arbeitet! leistest in beiden Staaten Wehrdienst
      in deutschland kann doch jeder verweigern, ohne daß konsequenzen drohen. was ist das für eine "pflicht"? diese mottenkiste räumst du nur des arguments wegen aus.

      und jetzt die wirklichen, unglaublichen vorteile der doppelstaatsbürgerschaft:

      1. man kann sich bei der einreise in ein urlaubsland immer in jene schlange einreihen, die kürzer ist - mal eu citizen, mal nicht.

      2. man kann schwindeln mit dem zoll und der mehrwertsteuer.

      3. man hat immer ein bankkonto im ausland.

      4. da man nicht nur zwei pässe sondern auch zwei führerscheine hat, kann man die polizei bei der verkehrskontrolle foppen und so tun als würde man nichts verstehen.

      und das beste:

      5. man kann beim song contest für das eigene land stimmen!!

      das ist alles so super, da kann ich deinen neid gut verstehen!

      gruß
      dataf0x

      • Antwort von nach 17 Tagen hilfreich
        Re^2: Andere Frage!

        Darfst Du dann z.B. in beiden Ländern wählen?
        natürlich.
        Hi Fox.

        ... natürlich nicht - zumindest in D. Hier dürfen nur Menschen wählen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben --> siehe Problematik vor der NRW-Wahl 2005.

        Liebe Grüße

        Kening



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