Warum heißt es 'EG-Gesundheitsminister'?

von Gerhard (21.10.2000 15:36 Uhr, gelesen: 0 mal)
Hallo liebe Leute,

ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die richtigen Experten frage, weil die Frage sich nicht so recht einordnen lässt. Aber ich stelle sie hier einfach mal: Also, wer weiß was? Oder besser: Wer weiß das?

Auf jedem Tabakprodukt und in jeder Zigarettenwerbung findet sich der Hinweis": „Die EG-Gesundheitsminister: Rauchen gefährdet die Gesundheit“ und ähnliche Warnungen.

Eigentlich müsste es aber die „EU-Minister“ heißen. Denn die EG (Europäische Gemeinschaft) ist vor ein paar Jahren in der EU (Europäischen Union) aufgegangen. Hat das bei der Tabakindustrie
noch niemand bemerkt, oder was ist der Grund für diesen Anachronismus?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Vielen dank im voraus für Eure Hilfe/Know-how!!

Gerhard ([email protected])

Falsch gedacht!
Hallo,

die EG ist keineswegs in der EU aufgegangen… der EG-Vertrag (Maastricht, Amsterdam) läuft parallel zum EU-Vertrag. Letzterer regelt die Union als solche, wie etwa das Beitrittsverfahren; ersterer so ziemlich die gesamten Gemeinschaftsbelange, z.B. die Rechtssetzungsverfahren via Rat, Parlament und Kommission. EGV und EUV existieren also nebeneinander.

Ist etwas komplizierter als hier beschrieben, und ich finde auch, dass es EU-Ges.-Min. heissen müsste, aber das mal als kleine Korrektur.

Jackie

Hi,

nur noch als Ergänzung: Soweit ich mich erinnere, war EG=Europäische GemeinschaftEN, d.h. es gab viele lustige Einzelverträge. Angefangen hat das ganze mit der Eurpäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Euratom und noch einer. EU ist quasi der Übervertrag. Wahrscheinlich gibt es eine EG für den Gesundheitsbereich, so genau weiß das aber auch nicht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schon wieder falsch gedacht…
…aber lustige Idee. Nein, ich glaube, das heisst deshalb EG, weil der Gesundheitsbereich eher das Vertragswerk des EGV betrifft und mit der Wirkungsweise ´der EU weniger zu tun hat. Verqueres Ding, hat aber mit den Einzelverträgen nichts zu tun.

Jackie (II)

So!
Auch, wenn wir aneinander vorbeireden: Mir ging um die Abkürzung „EG“ und woher die eigentlich kommt. Die dritte Gemeinschaft, die ich nicht mehr Kopf hatte, war die entscheidende.
Hier ein relevanter Text aus
http://www.bundestag.de/info/glossar/181214b.htm:

Zu den drei Europäischen Gemeinschaften, die die wichtigste Säule der Europäischen Union bilden, gehören die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) – EGKS –, die Europäische Gemeinschaft – EG – (früher: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – EWG –) und die Europäische Atomgemeinschaft – EAG oder EURATOM –. Der Vertrag über die Gründung der EGKS trat bereits 1952 in Kraft. 1958 folgten die Verträge zur Gründung der EWG und EAG. Die drei Gemeinschaften sind durch gemeinsame Organe und durch das Gemeinschaftsrecht eng miteinander verflochten. Ziel der Europäischen Gemeinschaften ist es eine Integration Europas auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet herbeizuführen. Die Gemeinschaftsverträge sollen die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker schaffen.

(Zitat Ende)

Können wir uns darauf einigen?

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So?
Könnten wir gerne, wenn es denn stimmte: wollte aber nur zurückweisen, dass es einen gesonderten Gemeinschaftsvertrag für den Gesundheitsbereich gibt - das ist nicht der Fall. Ansonsten bist Du im Recht - helau.

Jackie