Antwort von
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Re: Wenn das Klappt...
und was, wenn der Rechtetandler in Wulumba Walambi sitzt?
Den kannst Du zu gar nichts verpflichten.
Natürlich kannst Du ihn zu nichts verpflichten. Aber ein Rechtehändler kann damit Werbung macht, dass er die Namen auf die ihm bekannte Sperrung überprüft.
Stellen wir uns das mal vor... Eine gesperrte IP adresse
gesperrt in der BRD durch die "zentrale Sperrstelle" (Wieder
so ein Verwaltungswasserkopf) wird neu vergeben, der
IP-Verwalter schickt jetzt eine Mitteilung an diese
Zentralstelle, die das überprüft (so wie ich unsere
Verwaltung kenne, dauert das)
Nein, darum geht es nicht. Es geht nur darum, dass der IP-Händler dies seinem Kunden mitteilt. Der kann dann die Adresse kaufen oder eben eine andere kaufen. Wenn die gesperrte Adresse frei wird, sollte er das dem "Sperrer" mitteilen. Aber er muss natürlich nicht mit dem Verkaufen warten bis die wieder entsperrt ist. Nur solange kann er weniger für die Adresse nehmen.
Das geht ganz einfach. Letzlich könnte sich auch einfach eine Zentralstelle etablieren (durchaus privat), zu der all die "Sperrer" weltweit ihre Sperrungen hinmailen. Kein Problem. Kein Aufwand.
Und, wie gesagt, was hilfts gegen hier illegale Seiten, wenn
die einfach die IP-Adresse wechseln? Das können die ganz
ausgezeichnet machen, weil der Inhalt bei ihrem Provider ja
legal ist. Die Provider kannst du auch nicht verpflichten, den
Domainumzug mitzuteilen...
Warum nicht? Natürlich kannst Du das.