HA.: Schlagzeilen von morgen mit Begründung lösen!

Von: , Frage gestellt am Di, 23. Apr 2002

Hallo Leute!

Am Montag habe ich von meinem Politiklehrer folgende Behauptungen als Hausaufgabe erhalten. Sie können mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden, allerdings könnte ich gut noch einige Begründungen gebrauchen. Daher bin ich auf Ihre/Eure Hilfe angewiesen.
Ich bitte um Beantwortung mit kurzer Begründung (z.B. aus Gesetzen) einiger dieser Fragen bis Montag (29.04.2002).

1. Nach erdrutschartigem Sieg einer schwarz-gelben Koalition in Mecklenburg-Vorpommern streicht die rot-grüne Bundesregierung alle Investitionsbeihilfen für dieses Bundesland.

2. Der Bundestag verabschiedet die Schulferientermine für die nächsten fünf Jahre.

3. Mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag beschlossen, dass alle Bundesgesetze künftig nur noch von ihm verabschiedet werden.

4. Nach überwältigendem Votum bei der Volksabstimmung im Saarland wird dieses Bundesland künftig zu einem Teil Frankreichs.

5. Das Bundesland Berlin löst sich auf und wird Teil von Brandenburg.

6. Der Freistaat Bayern verhilft gebürtigen Landeskindern zu einem eigenen bayrischen Staatsangehörigkeit.

7. Eine Serie von Volksabstimmungen zur Neugliederung des Bundesgebietes erhöht die Zahl der Bundesländer auf 20.

8. Prinz Ernst August wird zum König von Niedersachsen gewählt.

9. Die Bundesländer vereinbaren die Einführung eines Zentralabiturs für ganz Deutschland.

Dass z.B. Behauptung Nr. 1 nicht durchsetzbar ist, ist mir natürlich auch klar, aber wo ist dies gesetzlich verankert?
Ob die Behauptungen richtig oder falsch sind, meine ich bereits richtig gelöst zu haben:
Richtig: 5, 7, 9
Falsch: 1, 2, 3, 4, 6, 8


Vielen Dank für jede Hilfe!!

Tobias Jessen

16 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 46 Minuten hilfreich
    Versuch von Antworten

    Hallo Tobias,
    ich versuche mal deine Fragen zufriedenstellend zu beantworten: 1.Nach erdrutschartigem Sieg einer schwarzgelben Koalition
    in Mecklenburg-Vorpommern streicht die rot-grüne
    Bundesregierung alle Investitionsbeihilfen für dieses
    Bundesland.
    Das ist Quatsch, weil a) es sich um eine Landeswahl handelt und sich der Bund da nicht hinein zu mischen hat; b) Landeszuschüsse m.E. unabhängig von Wahlen bewilligt werden 2.Der Bundestag verabschiedet die Schulferientermine für die
    nächsten fünf Jahre.
    Nein, weil Schulferien bzw. Schulangelegenheiten hauptsächlich Länderangelegenheiten sind... deshalb gibt es immer so unterschiedliche Ferientermine... der Bund gewährleistet nur das einheitliche Schulsystem... 3.Mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit hat der
    Bundestag beschlossen, dass alle Bundesgesetze künftig nur
    noch von ihm verabschiedet werden.
    Quatsch, weil jedes Gesetz auch vor der Länderkammer (Bundesrat) diskutiert wird und evtl. wird dem zugestimmt oder abgelehnt... im letzteren Fall wird es erneut im Bundestag zur Debatte bis zur Verabschiedung vorgelegt... 4.Nach überwältigendem Votum bei der Volksabstimmung im
    Saarland wird dieses Bundesland künftig zu einem Teil
    Frankreichs.
    Ein kräftiges <Nein> ohne Begründung... :-) Wobei, wenn wir dafür Elsass-Lothringen wieder zurück bekommen....... @MOD: war ein nicht ernstgemeinter Scherz :-)))))))))) 5.Das Bundesland Berlin löst sich auf und wird Teil von
    Brandenburg.
    Nein, dazu bedarf es meines Erachtens eine Grundgesetzänderung, die von beiden "Häusern" - Bundestag und Bundesrat - einstimmig bewilligt werden muss... 6.Der Freistaat Bayern verhilft gebürtigen Landeskindern zu
    einem eigenen bayrischen Staatsangehörigkeit.
    Falsch, weil der sog. "Freistaat" Bayern de jure keiner ist, sondern ein Teil der Bundesrepublik Deutschland... (aber auch hier: welcher Hahn würde den krähen, wenn Bayern sich unabhängig erklärt? @MOD: wieder ein Scherz ;-))) 7.Eine Serie von Volksabstimmungen zur Neugliederung des
    Bundesgebietes erhöht die Zahl der Bundesländer auf 20.
    Quatsch, das politische Mittel des Referendums ist in der BRD nicht vorgesehen für derartige Entscheidungen... auch hier GG-Änderung 8.Prinz Ernst August wird zum König von Niedersachsen
    gewählt.
    *lol* Der "Pisser" zum König... Nein, Niedersachsen ist ein BL und gehört zur BRD... dann müsste man Niedersachsen aus der BRD ausgliedern und zur Monarchie erklären... (was es ja früher mal war...) 9.Die Bundesländer vereinbaren die Einführung eines
    Zentralabiturs für ganz Deutschland.
    Mann, das wäre das Beste, was es in Deutschland geben könnte... ist ernst gemeint... Realität aber: Schulbildung ist Ländersache und deshalb stellt jedes BL sein eigenes Abitur... aber ein "Berliner Zentralabitur" (BERLEZABI) wäre klasse und gerecht...

    Also, Tobias, hoffe dir damit geholfen zu haben...

    Grüsse vom Exildeutschen

    Matthias

    • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
      Re: Versuch von Antworten

      Hallo Matthias, ich versuche mal deine Fragen zufriedenstellend zu
      beantworten:
      einige Korekturen sind nötig 1.Nach erdrutschartigem Sieg einer schwarzgelben Koalition
      in Mecklenburg-Vorpommern streicht die rot-grüne
      Bundesregierung alle Investitionsbeihilfen für dieses
      Bundesland.
      Das ist Quatsch, weil a) es sich um eine Landeswahl handelt
      und sich der Bund da nicht hinein zu mischen hat; b)
      Landeszuschüsse m.E. unabhängig von Wahlen bewilligt werden
      kürzer: Länderfinanzausgleich ist gesetzlich geregelt 2.Der Bundestag verabschiedet die Schulferientermine für die
      nächsten fünf Jahre.
      Nein, weil Schulferien bzw. Schulangelegenheiten hauptsächlich
      Länderangelegenheiten sind... deshalb gibt es immer so
      unterschiedliche Ferientermine... der Bund gewährleistet nur
      das einheitliche Schulsystem...
      kürzer: Bildung ist Ländersache, also auch die dazugehörigen Termine 5.Das Bundesland Berlin löst sich auf und wird Teil von
      Brandenburg.
      Nein, dazu bedarf es meines Erachtens eine
      Grundgesetzänderung, die von beiden "Häusern" - Bundestag und
      Bundesrat - einstimmig bewilligt werden muss...
      nein, siehe Poster eins weiter oben 6.Der Freistaat Bayern verhilft gebürtigen Landeskindern zu
      einem eigenen bayrischen Staatsangehörigkeit.
      Falsch, weil der sog. "Freistaat" Bayern de jure keiner ist,
      sondern ein Teil der Bundesrepublik Deutschland... (aber auch
      hier: welcher Hahn würde den krähen, wenn Bayern sich
      unabhängig erklärt? @MOD: wieder ein Scherz ;-)))
      Bundesrepublik meint, dass der Staat sich aus den einzelnen Ländern konstituiert. Die Länder haben dabei eigene Staatlichkeit, somit steht der Weg erst mal prinzipiell offen. Alöso eher: ja 7.Eine Serie von Volksabstimmungen zur Neugliederung des
      Bundesgebietes erhöht die Zahl der Bundesländer auf 20.
      Quatsch, das politische Mittel des Referendums ist in der BRD
      nicht vorgesehen für derartige Entscheidungen... auch hier
      GG-Änderung
      siehe Poster eins weiter oben 9.Die Bundesländer vereinbaren die Einführung eines
      Zentralabiturs für ganz Deutschland.
      Mann, das wäre das Beste, was es in Deutschland geben
      könnte... ist ernst gemeint... Realität aber: Schulbildung ist
      Ländersache und deshalb stellt jedes BL sein eigenes Abitur...
      aber ein "Berliner Zentralabitur" (BERLEZABI) wäre klasse und
      gerecht...
      Ja, da Bildung Ländersache ist, da ist es natürlich auch möglich mit einem (oder mehreren) anderen Ländern zu kooperieren. Ein Gebiet wäre das Abitur, speziell das Zentralabitur.

      Tschuess Marco.

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: HA.: Schlagzeilen von morgen mit Begründung lö

    Hi 1. Nach erdrutschartigem Sieg einer schwarz-gelben Koalition
    in Mecklenburg-Vorpommern streicht die rot-grüne
    Bundesregierung alle Investitionsbeihilfen für dieses
    Bundesland.
    Nein, der Länderfinanzausgleich ist per Gesetz geregelt. Bereits bewilligte Beihilfezusagen müssen eingehalten werden.
    Artikel 107/2 GG
    2. Der Bundestag verabschiedet die Schulferientermine für :die
    nächsten fünf Jahre.
    nein, das ist und bleibt Ländersache 3. Mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit hat der
    Bundestag beschlossen, dass alle Bundesgesetze künftig nur
    noch von ihm verabschiedet werden.
    das kann der Bundestag schon beschließen, für eine Verfassungsänderung benötigt er jedoch ein 2/3 mehrheit des Bundesrates, damit dieses Gesetz und GG_Änderung in kraft treten kann 4. Nach überwältigendem Votum bei der Volksabstimmung im
    Saarland wird dieses Bundesland künftig zu einem Teil
    Frankreichs.
    Eine Volksabstimmung über ein Ausscheiden aus der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Die Verfassung vom Saarland habe ich Online nicht gefunden. 5. Das Bundesland Berlin löst sich auf und wird Teil von
    Brandenburg.
    Das Bundesland Berlin kann sich nicht selbst auflösen: Gem .Artikel 29 GG ist dies Maßgabe des Bundes, bei der die betroffenen Länder zu hören und eine Volksabstimmung durchzuführen ist. 6. Der Freistaat Bayern verhilft gebürtigen Landeskindern zu
    einem eigenen bayrischen Staatsangehörigkeit.
    Möglich: Artikel 6 der bayrischen Verfassung sieht eine Bayrische Staatsbürgerschaft vor: http://www.bayern.landtag.de/wissen/verf/verf_f.htm 7. Eine Serie von Volksabstimmungen zur Neugliederung des
    Bundesgebietes erhöht die Zahl der Bundesländer auf 20.
    Möglich, siehe § 29 GG 8. Prinz Ernst August wird zum König von Niedersachsen
    gewählt.
    dazu wäre zunächst eine Änderung der Niedersächsischen Verfassung nötig 9. Die Bundesländer vereinbaren die Einführung eines
    Zentralabiturs für ganz Deutschland.
    Möglich...

    Wie immer... Ohne Gewehr äh Gewähr *g*

  3. Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
    Re: HA.: Bay. Verfassung

    Tach,

    zu 6) eine Anmerkung:

    Völlig richtig, siehe Verfassung des Freistaates Bayern,

    Artikel 6

    (1) Die Staatsangehörigkeit wird erworben
    1. durch Geburt;
    2. durch Legitimation;
    3. durch Eheschließung;
    4. durch Einbürgerung.

    (2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.

    (3) Das Nähere regelt ein Gesetz über die Staatsangehörigkeit.

    Das man in Bayern Wert auf eine Unterscheidung in "Bayern" und "sonstige Deutsche" legt, zeigt auch Art. 8 "Gleichstellung", wobei den in Bayern lebenden sonstigen Deutschen die gleichen Rechte eines bay. Staatsbürgers gewährt werden...

    Gruss
    Feanor, sonstiger Deutscher, allerdings durch Art. 6/3 Bayer (grusel)

    • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
      Re^2: HA.: Bay. Verfassung

      Ich möchte darauf hinweisen, dass die bayerische Verfassung bis vor kurzem sogar noch die Möglichkeit der Todesstrafe vorgesehen hatte.

      Vielleicht hätte man sich von diesem Werk mal eine Scheibe für die Bundespolitik abschneiden sollen...

      Grüße,
      Mathias

      • Antwort von nach 13 Stunden hilfreich
        Re^3: HA.: Bay. Verfassung

        Hi! Ich möchte darauf hinweisen, dass die bayerische Verfassung
        bis vor kurzem sogar noch die Möglichkeit der Todesstrafe
        vorgesehen hatte.

        Vielleicht hätte man sich von diesem Werk mal eine Scheibe für
        die Bundespolitik abschneiden sollen...
        Nun wird's aber heftig! :-((
        Die Todesstrafe als positives Beispiel!

        Irgendwie hatte ich schon seit längerem das Gefühl, du lebst tief im 19.Jahrundert. Ich hätte da noch ein paar Empfehlungen für dich:

        - Stimmrechtsanzahl bei Wahlen nach Höhe der Steuerzahlungen
        - Abschaffung des Frauenwahlrechtes
        - Wiedereinführung von Zwangsarbeit und Zuchthaus
        - Gleichschaltung der Vierten Gewalt im Staate
        - Verbot aller Organisationen, in denen politische Meinungen, die von deiner abweichen, geäußert werden können
        - Standgerichte bei Straftaten von Ausländern
        - Ausweisung aller Protestanten aus katholisch geprägten Gebieten (nach Möglichkeit in das Gebiet nördlich des Mittellandkanals) sowie Einführung des Pflichtgebetes an allen öffentlichen Einrichtungen
        - Umwandlung der föderalen Republik in eine konstitutionelle Monarchie (mit allwöchentlicher Huldigung des Regenten, der natürlich nur aus Bayern kommen darf).

        Todesstrafe!
        Ich fasse es nicht!
        Sind wir schon wieder soweit?

        Grußlos
        Heinrich


        • Antwort von nach 14 Stunden hilfreich
          es fehlt Onkel Ottos Sozialistengesetz! owt

          Gruß kw

        • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
          Re^4: HA.: Bay. Verfassung Todesstrafe

          Hi Heinrich,

          naja, Bayern hat die Todesstrafe wenigstens aus der Landesverfassung gestrichen - ganz im Gegensatz zu Hessen (Art. 21 der Hessischen Verfassung)

          Gruss
          Feanor

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: HA.: Bay. Verfassung

          Hallo Heinrich,

          zu Beginn eine kurze Anmerkung auch zu Deinem obigen Kommentar bzgl. der Speisekarte: es geht mir nicht um Deutschtümelei, sondern um das Recht auf Sicherheit.
          Ich habe Freunde aus aller Herren Länder und es ist vollkommen absurd, mich hier in die Naziecke stellen zu wollen.
          Ich stelle eben Fragen, die viele Deutsche nicht hören wollen, da sie sich bei der ehrlichen Beantwortung an die eigene Nase packen müssten. Aber damit kann ich leben, das passiert mir jeden Tag. Ich möchte darauf hinweisen, dass die bayerische Verfassung
          bis vor kurzem sogar noch die Möglichkeit der Todesstrafe
          vorgesehen hatte.

          Vielleicht hätte man sich von diesem Werk mal eine Scheibe für
          die Bundespolitik abschneiden sollen...
          Nun wird's aber heftig! :-((
          Die Todesstrafe als positives Beispiel!
          Das war die Ironie, welche hier ironisch um die Ecke lugte. Auch gekennzeichnet durch die Pünktelchen am Satzende.... Irgendwie hatte ich schon seit längerem das Gefühl, du lebst
          tief im 19.Jahrundert. Ich hätte da noch ein paar Empfehlungen
          für dich:
          Nein, nein. Das 19. Jahrhundert war zwar aus technischer Sicht hochinteressant, politisch war es jedoch eher ein trauriges Jahrhundert. Es legte den Grundstein für 2 große Weltkriege, daher kann ich da nicht mitgehen. - Stimmrechtsanzahl bei Wahlen nach Höhe der Steuerzahlungen
          Eher nach Berufsgruppe. Anwälte und Lehrer dürfen nicht mehr wählen. - Abschaffung des Frauenwahlrechtes
          Und was macht dann Angela Merkel? - Wiedereinführung von Zwangsarbeit und Zuchthaus
          Sofort. Für Kapitalsraftäter. - Gleichschaltung der Vierten Gewalt im Staate
          Welche soll das sein??? - Verbot aller Organisationen, in denen politische Meinungen,
          die von deiner abweichen, geäußert werden können
          Daran versuchen sich ja Schröder & Co. bereits und scheitern damit. Daher will ich das mal beiseite lassen... - Standgerichte bei Straftaten von Ausländern
          Nein, ein schnelles Abschiebeverfahren vor Amtsgerichten ohne Revisionsmöglichkeit wäre der bessere Weg, denke ich. - Ausweisung aller Protestanten aus katholisch geprägten
          Gebieten (nach Möglichkeit in das Gebiet nördlich des
          Mittellandkanals) sowie Einführung des Pflichtgebetes an allen
          öffentlichen Einrichtungen
          Dann müsste ich ja umziehen. Möglichst noch in ein linkssozialistisch regiertes Bundesland. Hilfe!!!!! - Umwandlung der föderalen Republik in eine konstitutionelle
          Monarchie (mit allwöchentlicher Huldigung des Regenten, der
          natürlich nur aus Bayern kommen darf).
          Keine schlechte Idee. Das wird sowieso kommen, nur leider darf ich das wohl nicht mehr erleben. Todesstrafe!
          Ich fasse es nicht!
          Sind wir schon wieder soweit?
          Kommt darauf an, wie weit wir zulassen, dass das linke Kesseltreiben noch gehen darf.
          Ich persönlich halte in unserem aktuell sehr instabilen System nichts von dieser Art der Sanktionierung.

          Grüße,

          Mathias



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!