Grundrechte und Menschenrechte
(Autor: g i g і, Frage gestellt am Mi, 4. Feb 2004)
Wo liegt eingetlich genau der Unterschied zwischen den Grundrechten und den Menschenrechten?
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Re: Grundrechte und Menschenrechte
(Autor: T һ o m a ѕ Μ і l l e r, Antwort nach 15 Min)
Hallo,
hier wird es kurz erklärt:
http://www.bpb.de/publikationen/YTWTP...
Herzliche Grüße
Thomas Miller
hier wird es kurz erklärt:
http://www.bpb.de/publikationen/YTWTP...
Herzliche Grüße
Thomas Miller
noch klarer hier
(Autor: T h o m a s М i l l e r, Antwort nach 19 Min)
Verwirken von Grundrechten???
(Autor: G M а r c ο, Antwort nach 6 h, 14 Min)
Vielleicht gehörts eher ins Rechts-Brett, aber
hier ist der Link, und nur als kurze Frage:
Der ganze Artikel sagt aus , Grundrechte dürfen niemals
nicht nimmer geändert werden. Nicht mal mit
zweidrittelmehrheit, auf gar keinen fall, und
am ende steht dann in einem kurzen Nebensatz,
dass der, der die Grundrechte zum Kampf gegen
die "freiheitliche demokratische Ordnung"
einsetzt, plötzlich diese Rechte verwirkt.
Wer entscheidet denn, was demokratische Ordnung
bedeutet????
Wenn da einer entscheidet, Polizeistaat ist
Ordnung, dann wäre ja jeder Widerstand ohne
Menschenrechte, stimmts?
Gruss, Marco
hier ist der Link, und nur als kurze Frage:
Der ganze Artikel sagt aus , Grundrechte dürfen niemals
nicht nimmer geändert werden. Nicht mal mit
zweidrittelmehrheit, auf gar keinen fall, und
am ende steht dann in einem kurzen Nebensatz,
dass der, der die Grundrechte zum Kampf gegen
die "freiheitliche demokratische Ordnung"
einsetzt, plötzlich diese Rechte verwirkt.
Wer entscheidet denn, was demokratische Ordnung
bedeutet????
Wenn da einer entscheidet, Polizeistaat ist
Ordnung, dann wäre ja jeder Widerstand ohne
Menschenrechte, stimmts?
Gruss, Marco
Re: Verwirken von Grundrechten???
(Autor: L а r ѕ Ј е n ѕ ѕ е n, Antwort nach 7 h, 12 Min)
nein, ganz so ist es nicht.
nach art. 18 GG verwirkst du ein bestimmtes grundrecht, wenn du es im kampf gegen die freihetlihc-demokratische grundordnun (sprich das grundgesetz selbst) verwendest.
das heisst, dass nicht mehr auf bestimme grundrechte als abwehrrecht egegen staatliche verbote berufen kannst, wenn du bestimmte handlungen (z.b. "meinungsäußerungen" a la "heil hitler") vornimmst.
was "ordnung" dabei bedeutet, wird im rahmen des GG entschieden, und zwar vom bundesverfassungsgericht.
letztlich unterstreicht dies nur den gedanken der "wehrhaften demokratie" - missbrauch ist natürlich nie ausgeschlossen, aber da die intention des artikels klar ist, glaube ich kaum, dass ein missbrauch wirklich naheliegt.
gruß
nach art. 18 GG verwirkst du ein bestimmtes grundrecht, wenn du es im kampf gegen die freihetlihc-demokratische grundordnun (sprich das grundgesetz selbst) verwendest.
das heisst, dass nicht mehr auf bestimme grundrechte als abwehrrecht egegen staatliche verbote berufen kannst, wenn du bestimmte handlungen (z.b. "meinungsäußerungen" a la "heil hitler") vornimmst.
was "ordnung" dabei bedeutet, wird im rahmen des GG entschieden, und zwar vom bundesverfassungsgericht.
letztlich unterstreicht dies nur den gedanken der "wehrhaften demokratie" - missbrauch ist natürlich nie ausgeschlossen, aber da die intention des artikels klar ist, glaube ich kaum, dass ein missbrauch wirklich naheliegt.
gruß
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