Reform des Waffenrechts?
Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Feb 2004
Liebe Politikbrettler,
seit fast 1 500 Tagen bin ich nun bei w-w-w, aber das erste Mal in einem der
Politik-Bretter. Folgendes Diskussionsbedürfnis ist der Grund:
Vor zweieinhalb Jahren wurde ich als Opfer einer Verwechslung fast erschossen.
Der Täter wurde nicht gefasst (gegen einen stark Verdächtigen reichten die
Indizien nicht aus). Was aber zweifelsfrei feststeht: Die Tatwaffe
(Magnum-Revolver) und die verwendete Munition (Bleiprojektile) gehörten einem
Sportschützen.
Nachdem ich in der Zwischenzeit von vielen Verbrechen gelesen und gehört habe,
bei denen Sportschützenwaffen eingesetzt wurden – erst heute steht wieder ein
Fall aus meiner engeren Heimat in der Presse und auch in den Yahoo-Nachrichten –
frage ich mich: Wozu brauchen Sportschützen ihre Waffen zu Hause oder stets bei
sich? Warum können sie nicht im Schützenhaus oder der Schießbahn in einem
Waffenschrank gesichert werden? Geschossen werden darf mit diesen Waffen doch
sowieso nur auf der Schießanlage, und zu Wettkämpfen kann man sie ja dort
abholen. Wozu erlaubt das Waffenrecht in Deutschland (und auch anderswo) den
Sportschützen, ihre nicht ungefährlichen Sportgeräte bei sich zu Hause
aufzubewahren, sie jederzeit aus der Aufbewahrung zu nehmen und mit herum zu
tragen? Es müssen ja nicht unbedingt die Sportschützen selbst sein, die die Waffe
für Verbrechen benutzen – sie ist ja aus einem Privathaus auch viel leichter zu
stehlen als aus einem professionellen Waffenschrank im Vereinsheim, wo zudem auch
noch ein verantwortlicher Waffenwart für die Sicherheit sorgt? Jährlich wären so
viele Menschenleben zu retten! Was meint Ihr?
Gruß
Bolo2L
