staatssekretär

Von: , Frage gestellt am Mo, 3. Mai 2004

hallo, zusammen,

folgende frage: was macht eigentlich ein staatssekretär, wie definiert sich
dieser "job", wem unterstehr er, wie weit gehen seine kompetenzen, wo liegen die
aufgabengebiete? und noch was, wie viel verdient so ein staatssekretär monatlich
inklusive der diversen zusatzgelder?

danke und grüße,

david

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten hilfreich
    Re: staatssekretär

    Hi, folgende frage: was macht eigentlich ein staatssekretär, wie
    definiert sich
    dieser "job", wem unterstehr er, wie weit gehen seine
    kompetenzen, wo liegen die
    aufgabengebiete? und noch was, wie viel verdient so ein
    staatssekretär monatlich
    inklusive der diversen zusatzgelder?
    http://de.wikipedia.org/wiki/Staatssekret%E4r

    Dort wird alles bis auf die letzte Frage beantwortet.

    Gruß,

    Malte.

  2. Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
    Re: staatssekretär

    Hi!

    und noch was, wie viel verdient so ein staatssekretär monatlich
    inklusive der diversen zusatzgelder?
    Malte hat ja bereits einen Link zum Thema "Staatsekretär" angegeben.

    Zum Thema Gehalt (besser Besoldung):

    Ein Staatssekretär gehört zur höheren Beamtenlaufbahn und wird nach Besoldungstarif B7 bis B11 bezahlt (es gibt auch Staatssekretäre bei Landesregierungen, nicht nur beim Bund. Staatssekretäre in Bundesministerien fallen unter B11)

    Für 2002 sind das im Einzelnen (Grundgehälter in Euro):
    B7 = 7.257,99
    B8 = 7.632,22
    B9 = 8.096,87
    B10 = 9.539,79
    B11 = 10.353,56

    Zum Vergleich:
    Polizeihauptkommissar/in A12 mit maximal 3.371,92
    Studienrat/rätin am Gymnasium A13 mit maximal 3.753,25
    Hauptamtliche/r Bürgermeister/in einer Stadt > 100.000 Einwohner A15 mit maximal 4.704,62
    General einer Bundeswehr-Division (Generalmajor) B7 (s.o.)

    Zulagen können das Gehalt deutlich erhöhen. Da gibt es

    Amtszulagen
    (Differenzierung des Gehaltes nach Bewertung des Amtes; können bis zu 30% des Grundgehaltes ausmachen)

    Stellenzulagen
    (z.B. bei gefährlichen Tätigkeiten wie Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, Flieger, aber auch Zulagen aus sicherheitsrechtlichen Gründen wie die Ministerialzulage; können bis zu knapp 500 € ausmachen)

    Familienzuschlag (früher Ortszuschlag)
    Zuschlag für Ehegatten ca. 100 €, für 1. und 2. Kind ca. 87 €, ab 3.Kind ca. 115 €. Dazu kommt das Kindergeld je Kind von 154 €.

    Ein Staatssekretär im Bundesministerium, verheiratet, zwei Kinder, kann also durchaus auf 13.000 Euro und mehr kommen.

    Quelle: http://www.bund.de/Anlage89149/pdf_datei.pdf

    Grüße
    Heinrich

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