Spinnen Arbeitgeberverbände endgültig?

Von: , Frage gestellt am So, 19. Jun 2005

Vielleicht hat jemand mitgekommen: Der Handwerkskammerchef fordert, das Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet werden. Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub? Das dürfte wahrscheinlich erst der Anfang sein, ab Herbst dürfte uns noch mehr um die Ohren fliegen z.B. in der Art, das werdende Väter nicht während der Arbeit bei der werdenden Mutter sein dürfen.

God bless Germany

34 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Spinnen Arbeitgeberverbände endgültig?

    Mal halblang. Fordern kann man viel. Es wurde sogar mal eine Dickensteuer gefordert. Und? Ist was passiert?

    Du machst den Fehler, wie viele in diesem Forum. Sie bauen Szenarien aus der geistigen Onanie eines Spinners. lass ihn doch fordern. Letztendlich entscheiden andere. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Spinnen Arbeitgeberverbände endgültig?

    Hi! Vielleicht hat jemand mitgekommen: Der Handwerkskammerchef
    fordert, das Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet
    werden. Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub? Das dürfte
    wahrscheinlich erst der Anfang sein, ab Herbst dürfte uns noch
    mehr um die Ohren fliegen z.B. in der Art, das werdende Väter
    nicht während der Arbeit bei der werdenden Mutter sein dürfen.
    Das Problem ist nicht, dass Krankheitstage mit Urlaubstagen verrechnet werden sollen, sondern dass jemand versucht, von hinten herum Tarifregelungen auszuhebeln.

    Wenn dem gutenMann, der diese Forderung aufgestellt hat, die Anzahl der Urlaubstage in Deutschland zu hoch ist, dann soll er
    a) das klipp und klar sagen
    b) die Urlaubstage in den Tarifverhandlungen reduzieren

    Bis jetzt ist das nur billige Effekthascherei eines Mannes, der den konkreten Konflikt in den Tarifverhandlungen meiden will.

    Grüße
    Heinrich

  3. Antwort von nach 10 Stunden hilfreich
    Re: Spinnen Arbeitgeberverbände endgültig?

    Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub?
    Also ist Krankheit Arbeit?

    Verwirrt,

    Christian

    • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
      Vielleicht ist Krankheit einfach nur Krankheit?

      Hi! Meint der Kerl etwa, Krankheit ist Urlaub?
      Also ist Krankheit Arbeit?
      Kaum! Aber wer behauptet, eine Krankheit hat den Zweck, der im Bundesurlaubsgesetz für den Erholungsurlaub vorgesehen ist, war noch nie krank!

      Meine letzte Erkrankung hat mich 4 Monate aus dem Verkehr gezogen. Mit Erholung hatte es reichlich wenig zu tun, sich wochenlang im Krankenhaus pisacken zu lassen und sich anschließend drei Monate täglich in der Reha dafür zu quälen, dass man wieder eingermaßen gut laufen kann...

      Auch auf den nächsten krankheitsbedingten Ausfall in einem Monat (wenn der ganze Metallschrott wieder entfernt wird) freue ich mich nicht annähernd so sehr, wie das bei einem Urlaub der Fall ist.


      LG
      Guido, der diese Diskussion hier aber für fragwürdig hält, eben weil da einfach nur ein Mensch ohne Entscheidungsgewalt (zumindest hierfür) seine Gedanken in Worte gefasst hat....

      • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
        Lastenverteilung

        Guten morgen, Also ist Krankheit Arbeit?
        Kaum! Aber wer behauptet, eine Krankheit hat den Zweck, der im
        Bundesurlaubsgesetz für den Erholungsurlaub vorgesehen ist,
        war noch nie krank!
        hab ich auch nicht behauptet. Wir sind uns also einig: Krankheit ist weder Urlaub noch Arbeit. Soweit ich das richtig in Erinnerung habe, dient Urlaub der Erholung von der Arbeit des restlichen Jahres. Wir hörten soeben: Krankheit ungleich Arbeit.

        Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit des AN hat, der AN selber ist.

        Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen, Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.

        Hinzu kommt, daß der Urlaub nach der Arbeit bemessen wird, d.h. meist 2,5 Tage pro Arbeitsmonat. Fängt der Arbeitnehmer erst im Juli an, gibt es selbstverständlich nur 15 Tage. Arbeitet der Arbeitnehmer halbtags, gibts auch nur die halbe Menge Urlaub, die natürlich zur gleichen Menge an Freizeit führt. Ist der Arbeitnehmer aber krank und arbeitet aus diesem Grunde nicht, liegt das Problem auch wieder beim Arbeitgeber.

        Seltsames Gedankengut. Übrigens gibt es in Deutschland schon Tarifverträge, die eine Verrechnung von Kankheits- mit Urlaubstagen vorsehen. Für 5 Krankheitstage gibt es einen Urlaubstag Abzug, insgesamt max. 3 Tage pro Jahr. Wenn ich mich recht entsinne, war das Backgewerbe. Dem Vvernehmen nach, ist daran noch niemand gestorben.

        Gruß,
        Christian

        • Antwort von nach 11 Stunden hilfreich
          Re: Lastenverteilung

          Hallo Christian, Wir sind uns also einig:
          Krankheit ist weder Urlaub noch Arbeit. Soweit ich das richtig
          in Erinnerung habe, dient Urlaub der Erholung von der Arbeit
          des restlichen Jahres. Wir hörten soeben: Krankheit ungleich
          Arbeit.

          Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
          Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, ...
          zumindest in den ersten sechs Wochen.
          Warum eigentlich? Wieso zahlt das nicht die GKV? Warum erst nach sechs Wochen?

          Gruß, Rainer

          • Antwort von nach 15 Stunden hilfreich
            Re^2: Lastenverteilung

            Hallo Rainer, Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
            Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber, ...
            zumindest in den ersten sechs Wochen.
            Warum eigentlich? Wieso zahlt das nicht die GKV? Warum erst
            nach sechs Wochen?
            keine Ahnung. Vielleicht Verringerung des Verwaltungsaufwandes? Übrigens auch ein interessanter Punkt. Wieso zahlt eigentlich in den ersten sechs Wochen der AG allein, und erst anschließend teilen sich AG und AN die Kosten (über die Krankenversicherung, die hälftig bezahlt wird)?

            Gruß,
            Christian

            • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
              Re^3: Lastenverteilung

              Hallo Christian, keine Ahnung. Vielleicht Verringerung des
              Verwaltungsaufwandes? Übrigens auch ein interessanter Punkt.
              Wieso zahlt eigentlich in den ersten sechs Wochen der AG
              allein, und erst anschließend teilen sich AG und AN die Kosten
              (über die Krankenversicherung, die hälftig bezahlt wird)?
              das war ja, was ich Dich gefragt habe. Das hat sich ja irgendwann mal jemand ausgedacht, wann und wer konnte ich mit Wikipedia und Google nicht herausfinden. Die Anrechnung der Krankheit auf Urlaub finde ich auch ein wenig daneben, sorry. Warum es aber für Krankzeiten Urlaub gibt, verstehe ich dann auch wieder nicht. Da sind Leute das ganze Jahr krank und nehmen dann erst mal drei Monate Urlaub, damit keiner verfällt, wenn sie wieder krank werden. Das ist das andere Extrem, das auch nicht richtig sein kann.

              Gruß, Rainer

        • Antwort von nach 12 Stunden hilfreich
          Re: Lastenverteilung

          Hi! Anders formuliert: Derzeit liegt das finanzielle Risiko für
          Krankheit des Arbeitnehmers ausschließlich beim Arbeitgeber,
          während der einzige, der überhaupt Einfluß auf die Gesundheit
          des AN hat, der AN selber ist.

          Der AN kann sich also auf Holzbrettern senkrechte Abhänge und
          mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken herunterstürzen, er
          kann ohne Impfung durch den Dschungel tigern oder bei Regen,
          Sturm und drei Grad Außentemperatur im T-Shirt durch die Lande
          laufen: Das finanzielle Risiko trägt der Arbeitgeber.
          Korrekt!

          Man kann aber auch im Büro jemandem gegenüber sitzen, der sich die Lunge aus dem Leib hustet, als ob er offene Tuberkulose hat, und nur deshalb nicht zuhause bleibt, weil er seinen Urlaub retten will.

          Man kann nach einem Besuch beim Arzt die Diagnose bekommen, in den eigenen Bronchien befinden feinste Asbestspuren, weil man zwanzig Jahre lang in einem asbestverseuchten Bürogebäude gearbeitet hat.

          Man kann aber auch bei einem Chemieunternehmen arbeiten, wo mal wieder irgend ein Ventil undicht ist und man kräftig Chemikalien einatmet oder sich großflächig die Haut verätzt.

          Man kann auch blutüberströmt am Steuer eine Busses sitzen, in den gerade ein Pkw geknallt ist, und darauf hoffen, dass einen die Feuerwehr aus dem Trümmerhaufen schneidet.

          Man kann auch auf dem Bau arbeiten, wo einem eine Fuhre Steine auf die Schulter kracht, ein Balken das Knie zerschmettert, man in eine schlecht gesicherte Baugrube stürzt.

          All das kann passieren. Und weil man dann vom Arzt einen zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt, zieht die Personalabteilung ordentlich Urlaub ab.

          Recht so, sage ich! Wer arbeitet, kommt in Kontakt mit anderen Menschen. Und Menschen machen nun mal Fehler oder tragen irgendwelche Krankheitskeime in sich, die sie großzügig im Betrieb verteilen (nichts geht über eine ordentliche Salmonellenvergiftung in der Kantine! Wenn die halbe belegschaft flach liegt, kann das Unternehmen ordentlich Urlaubstage streichen - was für ein Einsparungspotential. Wenn McKisney das erst mal spitz kriegt!).

          Kurzum: Wer sich ansteckt oder einen Arbeitsunfall erleidet, der muss zusätzlich bestraft werden.

          Das Handwerksmensch hat absolut Recht! (Hat jemand eine Portion vergammelte Mayonnaise für den nächsten Empfang der Handwerkskammer übrig?)

          Grüße
          Heinrich



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