BGH hebt Mannesmann-Freisprüche auf
Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Dez 2005
Hallo,
heute hat der BGH die Freisprüche im Mannesmann-Prozess aufgehoben und das Verfahren an das LG Düsseldorf zurück verwiesen. Was haltet ihr davon?
War es nicht so, dass durch die Weigerung Essers, Ackermanns, etc. sofort zu verkaufen, die Aktionäre, also auch die vielen, vielen Kleinaktionäre, noch richtig Kohle für ihre Aktien bekommen haben? Hat das Verhalten also nicht sehr deutlich zum Wohl der Firma und der Anteilseigner beigetragen?
Ich bin der Ansicht, dass deswegen die Sonderzahlungen an die Vorstände auch verdient gewesen sind, da die Herren alles nur denkbar mögliche getan haben, um aus der feindlichen ÜBernahme noch möglichst viel Profit für alle Kleinaktionäre rauszuholen.
Wie seht ihr das?
viele Grüße
(...)
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